Das Amtsgericht Rheine (14 C 391/14) hatte sich mal wieder zum Thema Schmerzensgeld nach Friseurbesuch geäußert und hier insbesondere festgestellt: Unstreitig sind die Haare der Klägerin aufgrund der Färbung bei der Beklagten geschädigt worden. Hierfür ist die Beklagte auch gemäß §§ 276, 278 BGB verantwortlich. Die rechtswidrige Pflichtverletzung ergibt sich bereits daraus, dass die Haare…
Schlagwort: Friseur & Schmerzensgeld
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Eine durchaus berechtigte Frage ist, ob es bei einem Anwaltsvertrag ein Widerrufsrecht gibt. Dies wird von der bisherigen Rechtsprechung in den bekannt gewordenen Fällen aber verneint und aus meiner Sicht auch vollkommen zu Recht (dazu AG Hildesheim, 84 C 91/14; AG Offenbach, 380 C 45/13; AG Charlottenburg, 216 C 194/15). Hintergrund ist, dass es sich…
Das Amtsgericht München (173 C 15875/11) hatte sich mit der Kundin eines Friseurs zu beschäftigen, der nach eigenem Bekunden zu viel – jedenfalls mehr als gewünscht – an ihren Haaren abgeschnitten wurde. Sie verlangte nun Schmerzensgeld, was ihr vom Gericht aber nicht zugestanden wurde.
Das OLG Bremen (3 U 69/10) gestand der Kundin eines Friseurs ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro zu. Es ging um eine Haarglättung der Kundin, wobei wegen unfachmännischer Arbeit (u.a. wurde die verwendete Lauge nicht sorgfältig ausgespült) körperliche Verletzungen auftraten, wie etwa Hautverätzungen am Kopf, an denen sie mehrere Monate litt. Sie musste sich…
Nein, es geht nicht um eine missglückte, sondern um eine äusserst schmerzhafte “Blondierung”, wie der Sachverhalt zeigt, der beim LG Arnsberg (3 S 111/10) verhandelt wurde: Die Klägerin ließ sich am 02.10.2008 im B. Salon der Beklagten zu 1) von der Beklagten zu 2) ihre damals 10 cm langen braunen Haare blondieren. Der Beginn der…
Eine Kundin, die durch eine fehlerhafte Blondierung am Hinterkopf eine Verätzung und in deren Folge eine 5 x 5 cm große kahle Stelle erlitten hatte, wollte von der Friseurin und deren Chefin 20.000 € Schmerzensgeld. Die Versicherung der Beklagten hatte vorgerichtlich bereits 1.000 € bezahlt. Die Beklagten meinten, insgesamt 5.000 € Schmerzensgeld seien ausreichend.