Das OLG Stuttgart (Az.: 6 U 46/24) hatte über die rechtliche Einordnung eines „Mentoring-Programms“ zur Gründung einer Online-Marketing-Agentur zu befinden. Im Zentrum stand die Frage, ob es sich dabei um einen nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) zulassungspflichtigen Fernunterricht handelte – mit weitreichenden Konsequenzen: Bei fehlender Zulassung ist der Vertrag gemäß § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig. Die Entscheidung…WeiterlesenFernunterricht oder Coaching? OLG Stuttgart präzisiert Verbraucherstatus bei Online-Mentorings
Schlagwort: Fernunterrichtsschutzgesetz
Das Fernunterrichtsschutzgesetz kollidiert in Teilen mit den heutigen Ansprüchen moderner Fortbildungs-Dienstleistung, speziell beim Coaching. Wir beraten Unternehmen und Unternehmer, die hier als Anbieter tätig sind.
Widerrufsrecht bei Online-Coaching-Angeboten? Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) wurde geschaffen, um Teilnehmer von Fernunterricht zu schützen. Ziel ist es, Verbraucher vor unzureichender Qualität und unklaren Vertragsbedingungen zu bewahren. Es definiert Fernunterricht als die entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der Lehrende und Lernende räumlich getrennt sind und der Lernerfolg überwacht wird (§ 1 Abs. 1 FernUSG).…WeiterlesenWiderrufsrecht bei Online-Coaching-Angeboten? Zur Anwendung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) auf Online-Coaching-Angebote
Mit Urteil vom 24. September 2024 (Az.: 13 U 20/24) hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle die Berufung einer Anbieterin von Online-Coachings zurückgewiesen und festgestellt, dass auch bei Verträgen zwischen Unternehmern das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) zur Anwendung kommen kann. Der Fall betrifft das aktuell relevante Spannungsfeld zwischen digitalen Bildungsangeboten, Unternehmertum und Verbraucherschutzrecht. Das OLG Celle hat dabei…WeiterlesenOnline-Kurs als Fernunterricht: Unternehmerin scheitert mit Berufung
In einem bemerkenswerten Beschluss vom 16. Mai 2024 setzte sich das OLG München (Az. 3 U 984/24e) mit der Frage auseinander, ob Teilnehmer eines hochpreisigen Coaching-Programms nachträglich Gebühren zurückfordern können, wenn das Angebot nicht den gewünschten Erfolg bringt. Der Fall betrifft einen Coaching-Vertrag über 20.000 Euro, abgeschlossen nach einem kostenlosen Workshop und einem Kennenlern-Call. Die…WeiterlesenFernUSG: Kein Rückzahlungsanspruch bei Buchung eines Coachings zum Business-Aufbau