Speziell wenn es um eine „unbemerkte“ Arbeitnehmerüberlassung geht, wird neben dem Verstoss gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz dann schnell auch der Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt entsprechend §266a StGB erhoben. Hier gilt insbesondere: Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird mit…WeiterlesenVorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt durch den Geschäftsführer – Einstellung des Verfahrens
Schlagwort: Ermittlungsverfahren
Rechtsanwalt für Ermittlungsverfahren:
Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ist das Verfahren, das eingeleitet wird, wenn der Verdacht besteht, dass eine strafbare Handlung begangen wurde. In vielen Rechtsordnungen, so auch in Deutschland, ist die Staatsanwaltschaft für die Durchführung des Ermittlungsverfahrens zuständig.
Im Allgemeinen umfasst das strafrechtliche Ermittlungsverfahren folgende Schritte
1. **Einleitung des Ermittlungsverfahrens:** Dies geschieht, wenn die Staatsanwaltschaft durch eine Strafanzeige, einen Polizeibericht oder auf andere Weise von einer möglichen Straftat erfährt. Sie prüft dann, ob ein Anfangsverdacht besteht.
2. **Ermittlungsarbeit:** Liegt ein Anfangsverdacht vor, beginnen die Ermittlungen. Diese können die Vernehmung von Zeugen, die Durchführung von Hausdurchsuchungen, die Beschlagnahme von Beweismitteln, die Überwachung von Verdächtigen oder die Einholung medizinischer oder psychologischer Gutachten umfassen.
3. **Abschluss der Ermittlungen:** Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft drei Möglichkeiten: Sie kann Anklage erheben, wenn sie der Ansicht ist, dass die Beweise für eine Verurteilung ausreichen; sie kann das Verfahren einstellen, wenn sie zu dem Schluss kommt, dass die Beweise nicht ausreichen; oder sie kann einen Strafbefehl beantragen, wenn sie der Ansicht ist, dass die Straftat mit einer Geldstrafe oder einer geringfügigen Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
4. **Gerichtsverfahren:** Wenn Anklage erhoben wurde, beginnt das Gerichtsverfahren. Hier wird der Fall vor Gericht verhandelt und entschieden, ob der Angeklagte schuldig oder unschuldig ist.
In jeder Phase des Ermittlungsverfahrens müssen die Rechte des Verdächtigen oder Beschuldigten gewahrt werden, einschließlich des Rechts auf einen Anwalt und des Rechts, nicht gegen sich selbst aussagen zu müssen.
Aktuell hat sich nochmals das Verwaltungsgericht Aachen (6 K 2525/13) zur erkennungsdienstlichen Behandlung geäußert. Hierbei findet sich in der Entscheidung nicht ernsthaft irgendetwas neues, aber es ist nochmals eine sehr umfangreiche Darstellung der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Dazu auch bei uns: Die erkennungsdienstliche BehandlungWeiterlesenAnordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung außerhalb eines Strafverfahrens
Das Oberlandesgericht Hamm (9 U 216/13) hat festgestellt, dass ein Verstoß wegen unterbliebener Absicherung einer Unfallstelle dann nicht vorliegt, wenn eine Absicherung durch Warnzeichen deshalb entbehrlich ist, weil das Fahrzeug rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden konnte: Ein Verstoß gegen § 15 StVO wegen unterbliebener Absicherung des Mercedes läge aber auch ungeachtet dessen nicht vor,…WeiterlesenAbsicherung der Unfallstelle nach §15 StVO: Nicht immer ist ein Warndreieck nötig
Wie ist der Schaden bei der Abgabe falscher Umsatzsteuervoranmeldungen zu bewerten? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof (5 StR 223/97) beantwortet. Interessant ist die Frage vor allem deshalb, weil die bewusst falsche Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen lediglich zeitweilig eine Steuerverkürzung bewirken kann – erst mit der Abgabe der abschliessenden falschen Jahreserklärung wird die endgültige – dauerhafte –…WeiterlesenSteuerstrafrecht: Hinterziehungsschaden bei Abgabe falscher Umsatzsteuervoranmeldungen
Das Amtsgericht München (411 C 8027/13) hat festgestellt, dass bei Beleidigung des Vermieters durch den Mieter dem Vermieter ein ausserordentliches Kündigungsrecht zustehen kann. Jedenfalls wenn geäußert wird „Sie sind ein Schwein“ und keine erhebliche Provokation durch den Vermieter vorausgegangen ist, stellt dies eine erhebliche Vertragsverletzung durch den Mieter dar. Auch weitere Entscheidungen bestätigen, dass besonders…WeiterlesenMietrecht: Beleidigung, Bedrohung oder Strafanzeige gegen Vermieter berechtigen zur fristlosen Kündigung
Im Bereich des Urheberstrafrechts habe ich eine Mehrzahl von Verfahren als Verteidiger führen dürfen – dabei zeigt sich, dass Verfahren in diesem Bereich einerseits heute nichts „kurioses“ mehr sind, andererseits Erfahrung auf beiden Seiten für alle Beteiligten spürbaren Mehrwert bietet. Ein kurzer Überblick.WeiterlesenUrheberstrafrecht: Verteidigung bei unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Das OLG Stuttgart (4 U 78/13) hat sich zur Haftung bei Wikipedia geäußert, auch hinsichtlich der früheren Artikel-Versionen. Die Entscheidung klärt einige grundlegende Fragen, wirft zudem aber auch Probleme auf. Letztlich wird eine konkrete Prüfungsvorgabe für Wikipedia entwickelt, die sich bei uns auch als Darstellung findet (dazu am Ende!). Zum einen stellte die Entscheidung klar,…WeiterlesenUrteil: OLG Stuttgart zur Haftung und Verantwortlichkeit bei „Wikipedia“
Als Strafverteidiger muss ich mich am Rande durchaus häufig mit der Problematik der „erkennungsdienstlichen Behandlung“ auseinandersetzen. Es ist dabei durchaus als üblich zu bezeichnen, dass bereits bei Ersttätern und Bagatelltaten wie Beleidigung solche erkennungsdienstlichen Behandlungen angeordnet werden. Die insgesamt 3 Ermächtigungstatbestände die es hier gibt und die zudem recht konturlos sind, ermöglichen den Behörden an…WeiterlesenFacebook-Account gehackt: Erkennungsdienstliche Behandlung angezeigt?
Der Besitz von Munition kann durchaus problematisch sein: Grundsätzlich ist daran zu denken, dass entsprechend §10 III WaffG bei Eintragung einer Waffe auf der Waffenbesitzkarte die entsprechende Erlaubnis zum Erwerb/Besitz passender Munition erteilt wird. Während der Erwerb von Munition hierbei befristet wird, ist der Besitz unbefristet genehmigt. Leider aber zeigt sich in der Praxis, dass…WeiterlesenWaffenrecht: Vorsicht mit Munition – insbesondere Patronen
Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2012 wurde vorgestellt, dabei spielt erneut die „Cyberkriminalität“ eine Rolle, wie der Pressemitteilung zu entnehmen ist: Zunehmend beschäftigt die sog. Cyberkriminalität die Polizeien des Bundes und der Länder, also Straftaten, die unter Ausnutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik begangen werden, indem etwa Daten ausgespäht und abgefangen werden oder indem mit einer Schadsoftware Daten…WeiterlesenPolizeiliche Kriminalstatistik 2012: Entwicklung der IT-Straftaten
Zu meiner Arbeit als Strafverteidiger gehört natürlich auch die Verteidigung von Mandanten beim Vorwurf, kinderpornographische Dateien besessen und/oder verbreitet zu haben. Immer wieder begegne ich dabei im Alltag befremdlichen Vorstellungen, wie hier eigentlich ermittelt wird. Diese Vorstellungen mögen auch der Grund sein, warum sich ein Trojaner verbreiten kann, der Menschen damit erschrecken kann, der eigene…WeiterlesenABUSE: Die Suche des LKA NRW nach kinderpornographischen Dateien bei eDonkey
Wer eine schnelle Regelung einer streitigen Frage wünscht, greift auf den einstweiligen Rechtsschutz zurück. Bei Unterlassungsansprüchen kommt insofern die einstweilige Verfügung in Betracht. Ein Verfügungsgrund i.S.v. §§ 935, 940 ZPO, der eine vorläufige Sicherung oder Regelung im Eilverfahren zu rechtfertigen vermag, besteht hierbei im Falle der Dringlichkeit. An einer Dringlichkeit fehlt es aber, wenn der…WeiterlesenEinstweilige Verfügung: Kein langes zuwarten wegen polizeitaktischer Erwägungen
Das OLG Köln hat sich inzwischen zwei Mal mit der Frage beschäftigt, ob die bei Filesharing-Abmahnungen vorkommende Ermittlungssoftware beweissichere Ergebnisse liefert. Dabei fand es zwei sehr verschiedene Antworten. Dazu ein paar kurze Zeilen von mir.WeiterlesenFilesharing-Abmahnungen: Zur Beweisfestigkeit der Ermittlungssoftware
Ich sehe immer wieder, wie hilfreich soziale Netze für Ermittlungsbehörden sein können. Dazu kurz zwei Beispiele aus früheren Fällen: Ein Verdächtiger war dem Zeugen nur unter seinem ausgefallenen Spitznamen bekannt. Nachdem man bei der Polizei mit der Ermittlung des Verdächtigen nicht vorwärts kam, besannte man sich auf Facebook und begann hier mit der Suche. Dabei fand…WeiterlesenAlltägliche Akribie: Ermittlungen der Polizei in sozialen Netzen
Sowohl Heise als auch Golem berichten (unter Rückgriff auf den Spiegel), dass im Bundesland Bayern eine Trojaner-Software zum aushorchen von Rechnern Tatverdächtiger („Landestrojaner“) gleich mehrfach zum Einsatz kam. Nun wird in den Raum geworfen, dass es hierfür gar keine Rechtsgrundlage gibt (dazu auch der Beitrag bei Carsten Hoenig). Besonders scharf ist die Formulierung bei ijure:…WeiterlesenLandestrojaner ohne Rechtsgrundlage im Einsatz?