Tod des Mieters: Allein die aufopferungsvolle Pflege des Mieters durch sein Kind gibt keinen Anspruch nach dessen Tod in das Mietverhältnis eintreten zu dürfen, so das AG München zu Beginn seiner Pressemitteilung.
Für Eintritt in Mietverhältnis reicht Pflege des Wohnungsinhabers nicht aus
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