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Arbeitsrecht Compliance Wirtschaftsrecht

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Vom Compliance-Projekt zur Führungsaufgabe

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (RL (EU) 2023/970) setzt den Gesetzgeber und absehbar auch Unternehmen unter Zugzwang. Spätestens ab Juni 2026 müssen nicht nur Gehaltsstrukturen offengelegt, sondern auch Bewerbungsprozesse, Berichtspflichten und interne Kommunikationswege grundlegend überarbeitet werden. Für Führungskräfte und Entscheider stellt sich die Frage, wie diese regulatorischen Vorgaben nicht als Last, sondern als Chance für eine moderne, faire…WeiterlesenDie EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Vom Compliance-Projekt zur Führungsaufgabe

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LAG Baden-Württemberg zur Entgelttransparenz und geschlechtsbezogenen Diskriminierung

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Az. 2 Sa 14/24) hat mit einer Entscheidung vom 1. Oktober 2024 eine Grundsatzfrage zur Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen nach Art. 157 AEUV und dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) behandelt. Im Mittelpunkt steht die Abwägung zwischen dem Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit und der Beweisführung für eine geschlechtsbezogene Diskriminierung.WeiterlesenLAG Baden-Württemberg zur Entgelttransparenz und geschlechtsbezogenen Diskriminierung

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Entgelttransparenz: Herausforderungen und Perspektiven für Unternehmen

Entgelttransparenz ist ein zentrales Instrument, um geschlechtsbezogene Diskriminierung im Arbeitsentgelt zu bekämpfen und das Vertrauen in die Arbeitswelt zu stärken. Mit dem Inkrafttreten des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) im Jahr 2017 und der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EntgTranspRL) stehen Arbeitgeber vor umfangreichen Herausforderungen. Dieser Beitrag beleuchtet, wie Entgelttransparenz funktioniert, welche Änderungen sich durch die Richtlinie ergeben und welche Maßnahmen…WeiterlesenEntgelttransparenz: Herausforderungen und Perspektiven für Unternehmen

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Arbeitsentgelt und Benachteiligung wegen des Geschlechts

Entgelttranspa­renzgesetz: Klagt eine Frau auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das vom Arbeitgeber nach dem Entgelttranspa­renzgesetz mitgeteilte Vergleichsentgelt der männlichen Vergleichsperson, regelmäßig die – vom Arbeitgeber widerlegbare – Vermutung, dass die Benachteiligung beim Entgelt wegen des Geschlechts erfolgt ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht (8…WeiterlesenArbeitsentgelt und Benachteiligung wegen des Geschlechts