Der Bundesgerichtshof konnte klarstellen, dass bei einem strafbaren Verstoß gegen die Vorgaben des LFGB nicht nur die Einziehung der durch den rechtswidrigen Vertrieb erwirtschafteten Einnahmen droht – die ordnungsgemäß abgeführten Steuern können nicht einmal abgezogen werden: Das Landgericht hat dabei zu Recht die von dem Erblasser abgeführte Branntweinsteuer in Höhe von insgesamt 1.149.176,68 € –…WeiterlesenEinziehung bei LFGB-Verstoß: kein Abzug abgeführter Branntweinsteuer
Schlagwort: Einziehung
Rechtsanwalt für Einziehung und Vermögensabschöpfung im Strafverfahren: Fachanwalt für Strafrecht Ferner! Hier finden Sie Beiträge zur Vermögensabschöpfung und Einziehung in Strafverfahren. Unterschätzen Sie dieses Thema niemals, seit der Reform der Einziehung bzw. Vermögensabschöpfung im Jahre 2017 drohen hier erhebliche finanzielle Konsequenzen, die bis zum Ruin reichen können. Wir bieten Ihnen im Rahmen von Strafverteidigungen Ihren Rechtsanwalt für Einziehung mit umfangreicher Erfahrung – insbesondere auch aus Wirtschaftsstrafverfahren – im Umgang und der Abwehr von Einziehung und Vermögensabschöpfung. Besonders einschneidend ist der Vermögensarrest, den wir hier gesondert beschreiben.
Unsere auf die Strafverteidigung spezialisierte Kanzlei hilft rund um die Einziehung, beachten Sie dazu unsere Tätigkeit im Wirtschaftsstrafrecht!
Ziel der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, der Einziehung, ist – so die Theorie – nicht die Sanktionierung des Täters, sondern vielmehr die Wiederherstellung der rechtmäßigen Vermögensverhältnisse. Dass man die Einziehung anders wahrnimmt und sie faktisch anders wirkt, steht dahin. Grundsätzliche Voraussetzung ist jedoch immer, dass die abzuschöpfenden Vermögenswerte aus einer Straftat stammen oder für eine solche erlangt wurden. Hier hilft Ihnen ein Strafverteidiger, der als Anwalt für Einziehung Fachwissen mitbringt.
Die Gutschrift auf einem Girokonto, das in laufender Rechnung geführt wird, stellt einen Gegenstand dar, der Grundlage für die erweiterte Wertersatzeinziehung von Taterträgen sein kann, so der BGH (3 StR 354/23): Sollte, wie vom Revisionsführer naheliegend angenommen, die Leistung durch Überweisung auf ein als Kontokorrent geführtes Girokonto erbracht worden sein, stünde dem Erlangen eines Gegenstandes…WeiterlesenEinziehung bei Gutschrift auf Girokonto
Unversteuerte Zigaretten im Steuerstrafrecht: Für die Hinterziehung von Tabaksteuern hat der Bundesgerichtshof in seiner aktuellen Rechtsprechung darauf abgestellt, dass ein unmittelbar messbarer wirtschaftlicher Vorteil nur dann gegeben ist, soweit sich die Steuerersparnis im Vermögen des Täters dadurch niederschlägt, dass er aus den Tabakwaren einen Vermögenszuwachs erzielt (BGH, 1 StR 479/18, 1 StR 679/18, 1 StR…WeiterlesenUnversteuerte Zigaretten: Einziehung bei Hinterziehung von Tabaksteuern
Durch den Verzicht des gesamtschuldnerisch haftenden Mitangeklagten erlischt der Zahlungsanspruch des Staates aus § 73c Satz 1 StGB jeweils auch zugunsten des mithaftenden Gesamtschuldners, so BGH, 1 StR 279/22 und 1 StR 261/23. Was dies in der Praxis bedeutet, wird an diesem Beispiel deutlich: Beide Angeklagte haben jeweils auf die Rückgabe des bei ihnen sichergestellten…WeiterlesenWirkung des Verzichts bei gesamtschuldnerischer Einziehung
Wenn jemand eine Straftat begangen hat und daraus etwas erzielt hat (etwa Geld oder einen Gegenstand), muss dieser nachträglich abgeschöpft werden. Was aber, wenn der Täter stirbt? In diesem Fall kann nach § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a/b, Abs. 2 StGB die Einziehung des Wertes der vom Täter erlangten Taterträge gegen…WeiterlesenEinziehung beim Erben
Liegen die Voraussetzungen des § 55 StGB vor, so sind Nebenstrafen, Nebenfolgen und gleichartige Maßnahmen durch das Folgeurteil grundsätzlich einheitlich anzuordnen, sodass über sie von dem Gericht zu entscheiden ist, das auch über die nachträgliche Gesamtstrafe entscheidet. Dieses ist dabei an die Rechtskraft des Ausgangsurteils gebunden. Soweit die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die (weitere)…WeiterlesenUmgang mit Einziehung bei nachträglicher Gesamtstrafe
Deutsche und litauische Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmen Vermögenswerte im Wert von 1 Million Euro und zerschlagen ausgeklügelte Fälscherwerkstätten, meldet Europol (im Folgenden die Meldung): Eine enge Zusammenarbeit zwischen litauischen und deutschen Behörden sowie die Unterstützung von Europol und Eurojust haben zur Zerschlagung eines internationalen kriminellen Netzwerks von Autodieben geführt. Maßgeblich beteiligt waren die Kriminalpolizeidirektion des Polizeipräsidiums Heilbronn,…WeiterlesenCybercrime mal anders: Diebe von 28 Luxusautos gefasst
Der Bundesgerichtshof (1 StR 288/22) hat klar hervorgehoben, dass eine mögliche Einziehung nicht Gegenstand einer Verständigung sein kann: Die Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO dient der Herstellung von Transparenz im verständigungsbasierten Erkenntnisverfahren (vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 – 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 215 ff.). Da…WeiterlesenKeine Verständigung über Einziehung
Gemäß § 424 Abs. 1 StPO wird eine Person, die nicht Beschuldigter ist, auf Anordnung des Gerichts dem Strafverfahren beigezogen, wenn und soweit sich die Einziehung gegen sie richtet. Ist im Strafverfahren über die Einziehung oder den Verfall von Wertersatz wegen einer Straftat zu entscheiden und ist Adressat der voraussichtlich zu erwartenden Einziehungsentscheidung nicht der…WeiterlesenEinziehungsbeteiligung
Das LG Nürnberg-Fürth, 12 KLs 105 Js 10145/21, konnte klarstellen, dass sich die Beschlagnahme einer Urkunde (hier: Entwurf von Kaufvertrag) bei der Durchsetzung eines Vermögensarrestes zur Sicherung des Anspruchs auf Einziehung von Wertersatz nach §94 StPO richtet: Die Beschlagnahme stützt sich auf § 94 StPO. Der Brief samt dem Vertragsentwurf kann als Beweisgegenstand von Bedeutung…WeiterlesenEinziehung von Wertersatz und Beschlagnahme von Urkunde
Es liegt auf der Hand, dass ein Vermögensarrest aufzuheben ist, wenn er nicht mehr als verhältnismäßig angesehen werden kann. Das LG Nürnberg-Fürth, 12 Qs 16/23, hat nun klargestellt, dass allein der erhebliche Zeitablauf seit einer Entscheidung eine Neuerung darstellt, die zu einer neuen Sachentscheidung über den Arrest berechtigt: Dem Beschuldigten ist das gepfändete Geld seit…WeiterlesenAufhebung eines Arrestbeschlusses wegen Zeitablauf
Beim LG Nürnberg-Fürth (12 Qs 17/23) ging es um den Klassiker: Die Staatsanwaltschaft hatte die Akteneinsicht in einen vollzogenen Vermögensarrest verweigert; die Verweigerung der Akteneinsicht wurde unter Berufung auf § 147 Abs. 2 StPO damit begründet, dass die Gewährung der Einsicht den Untersuchungszweck gefährden würde.WeiterlesenVermögensarrest und verweigerte Akteneinsicht
Die mittäterschaftliche Beteiligung an einer Tat allein belegt oder begründet noch keine tatsächliche Verfügungsmacht im Sinne des § 73 StGB. Einem Tatbeteiligten kann das aus der Tat Erlangte nur dann in vollem Umfang mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung zugerechnet werden, wenn die Beteiligten übereinstimmend davon ausgehen, dass jeder hierüber Mitverfügungsgewalt haben soll und diese…WeiterlesenEinziehung: Mittäterschaftliche Tatbeteiligung keine tatsächliche Verfügungsgewalt
Grundsätzlich gilt bei der von einer objektiven Betrachtungsweise geprägten Abschöpfung, dass das bewusst in das Verbotene Investierte – speziell bei Umsatzsteueraufwendungen zur Aufrechterhaltung eines Verschleierungssystems – unwiederbringlich verloren ist (BT-Drucks. 18/11640, S. 79). Das verfassungsrechtliche Übermaßverbot gebietet es nicht, die dem Angeklagten entgangenen Umsatzsteuerbeträge in Abzug zu bringen.WeiterlesenEinziehung und § 14c Abs. 2 UStG
Die Ermittler in Deutschland entwickeln sich rasend beim Thema Cybercrime: Während in meinen Verfahren noch vor relativ kurzer Zeit insbesondere Ermittlungen auf der Blockchain eher unrealistisch waren, hat sich dies geändert. In einer aktuellen Pressemitteilung liest man, dass „zwei Männer bei Blockchain-Ermittlungen des LKA NRW und des U.S. Secret Service in den Fokus der Ermittlungen geraten“ sind. Man…WeiterlesenKönnen Ermittler Zahlungsflüsse von Kryptowährungen nachverfolgen?