Wie muss ein Gericht mit Indizien im Strafprozess umgehen: In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. Dezember 2023 (5 StR 383/23) wird das Wesen von Indizien und deren Handhabung im Strafprozess thematisiert. Der BGH betont, dass Indizien keine zwingenden Schlüsse erlauben, sondern ihren Beweiswert erst im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller dafür und dagegen sprechenden Gesichtspunkte…WeiterlesenBeweise im Strafprozess: Wesen von Indizien
Schlagwort: e-Evidence
Rechtsanwalt für digitale Beweismittel (e-Evidence): Bei e-Evidence geht es um Beweismittel in digitaler Form, die rechtliche Fragen aufwerfen, von der Erhebung bis zur Verwertung. Rechtsanwalt Jens Ferner widmet sich der Frage des Umgangs im Zusammenhang der e-Evicence im Prozess, hauptsächlich im Strafprozess und ist zu digitalen Beweismitteln auch beratend tätig.
Mehr bei uns zu digitalen Ermittlungen und e-Evidence:
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Hinweis: RA JF bietet Vorträge zum Thema digitale Beweismittel und berät Unternehmen sowie Anwaltsteams bei der rechtlichen Bewertung digitaler Spuren
ANOM-Urteil des LG Memmingen
Das Rätsel von ANOM: Stellen Sie sich einen Messenger-Dienst vor, der absolute Sicherheit und Unknackbarkeit verspricht. Genau das bot ANOM, ein Krypto-Messenger, entwickelt vom FBI und verdeckt unter Kriminellen verbreitet (ich habe immer wieder mal berichtet). Was die Nutzer nicht wussten: Das FBI konnte jede Nachricht mitlesen. Eine perfekte Falle, die sich wie ein Spionagethriller…WeiterlesenANOM-Urteil des LG Memmingen
In dem Fall, der Gegenstand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit dem Aktenzeichen 2 BvR 200/14 war, ging es um die Untersagung der Sichtung und Auswertung von Beweisgegenständen, die im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt worden waren. Das BVerfG erließ eine einstweilige Anordnung, die diese Sichtung und Auswertung bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde –…WeiterlesenUntersagung der Sichtung & Auswertung von Beweisgegenständen, die im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellt worden waren
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich in der Entscheidung 2 AZR 19/23 mit einem Fall zu befassen, der die Verwendung von Chat-Gruppen-Inhalten in arbeitsrechtlichen Prozessen betrifft. Konkret ging es um die Zulässigkeit der Nutzung von Chatverläufen aus einer WhatsApp-Gruppe als Beweismittel in einem Kündigungsverfahren.WeiterlesenUmgang mit Chat-Gruppen im Arbeitsrecht
haveibeenpwned im Zivilprozess: Die Webseite haveibeenpwned.com ist ein herausragendes Werkzeug, wenn man die Flüchtigkeit seiner Daten im Blick haben möchte. Es gibt inzwischen erste Entscheidungen zur Aussagekraft von entsprechenden Ausdrucken. „haveibeenpwned“ Die Website „Have I Been Pwned“ ist ein Online-Dienst, mit dem Nutzer überprüfen können, ob ihre persönlichen Daten durch bekannt gewordene Datenlecks kompromittiert wurden.…WeiterlesenBeweisführung im Zivilprozess durch Ausdruck von haveibeenpwned.com
Das Oberlandesgericht München (1 Ws 525/23) hat sich in einem inhaltlich auffallend kritischen Beschluss zur Verwertbarkeit von ANOM-Chats geäußert – und diese verneint. Damit stellt sich das Münchener OLG gegen die Auffassungen aus Frankfurt, Saarbrücken und Köln (Köln ist bisher nicht veröffentlicht, liegt mir aber vor), wobei diesen OLG sowie dem BGH ins Stammbuch geschrieben…WeiterlesenOLG München: ANOM-Chats nicht verwertbar (und Encrochat auch nicht?)
In mehreren Entscheidungen zur Information über Ersatzteile und Reparatur von Personenkraftwagen konnte sich der EuGH zu relevanten Fragen äußern. Dabei spielt die Verordnung (EU) 2018/858 über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge eine erhebliche Rolle. Der EuGH (C-319/22) konnte nun klarstellen, dass…WeiterlesenZugriff auf Fahrzeugreparatur- und ‑wartungsinformationen
Während in Deutschland noch gestritten wird, wie man mit digitalen Beweismitteln umzugehen hat – und vor allem, wie damit umzugehen ist, wenn wie bei Encrochat-Verfahren kein Zugriff auf Rohdaten für die Verteidigung besteht, hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hier längst postiert. Besonders das Verfahren Yalçınkaya gegen Türkei spielt hierbei eine erhebliche Rolle: Der…WeiterlesenEGMR zu Anforderungen an digitale Beweismittel und Kryptomessenger
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (12 Sa 56/21) hat eine Einzelfallentscheidung zum Bestehen eines Sachvortragsverwertungsverbots im Kündigungsschutzprozess in Bezug auf Erkenntnisse getroffen, die durch eine unverhältnismäßige Auswertung von E-Mails oder WhatsApp-Nachrichten gewonnen wurden.WeiterlesenSachvortragsverwertungsverbots im Kündigungsschutzprozess
In einem Kündigungsschutzprozess besteht grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen. Das gilt auch dann, wenn die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts steht.WeiterlesenKein Verwertungsverbot bei offener Videoüberwachung
Beim Landgericht Köln, 14 O 401/21, ging es um einen außergewöhnlichen Fall des strittigen Teilens eines Bildes über einen Social Media Stream. Eine Zeugin gab an, ein urheberrechtlich geschütztes Bild in einem Beitrag eines Unternehmens gesehen zu haben, das – sehr substantiiert und unter Vorlage von Informationen aus einem Social Media Management Programm – bestritt,…WeiterlesenÖffentliche Zugänglichmachung (§19a UrhG) im Rahmen einer Instagram-Story
Das OLG Saarland (4 HEs 35/22) sieht – wie das OLG Frankfurt – keine ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Verwertbarkeit der im Rahmen des unter falscher Flagge agierenden ANOM-Messengers angefallenen Daten durch die Ermittlungsbehörden. Es weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verwertung von Beweisen, die auf die – durchaus zu hinterfragende – Art und Weise im…WeiterlesenANOM-Messenger: Saarländisches OLG sieht kein Beweisverwertungsverbot
Vorlage von Urkunden nach §142 ZPO: Eine äußerst spannende Frage hat der EUGH (C‑268/21) endlich beantworten können: Wie verhält sich die Anordnung eines Gerichts, Beweismittel wie speziell Urkunden vorzulegen, zur Datenschutzgrundverordnung? Die Frage war bisher ungeklärt und der EUGH hat die Anwendbarkeit der DSGVO auch in diesem Bereich bestätigt – was Folgewirkungen haben wird.WeiterlesenGerichtliche Anordnung der Vorlage von Beweismitteln und die DSGVO
Wer als Rechteinhaber Urheberrechte an einer Software hat und sich mit einer vermeintlichen Rechtsverletzung konfrontiert sieht, kann zur Klärung, ob wirklich eine Rechtsverletzung vorliegt, Einblick in den Quelltext der Software des Verletzers nehmen. Dies im Zuge eines „Besichtigungsrechts“, das im BGB seit jeher im Sachenrecht existiert. Dabei stellt sich die Frage, wie die Einsichtnahme in…WeiterlesenBGH: Einsichtsrecht in Software-Quelltext bei vermuteter Urheberrechtsverletzung
Beim Arbeitsgericht Mannheim (14 Ca 135/20) ging es um die Frage, ob ein Verwertungsverbot – hier hinsichtlich Sachvortrags – daraus folgt, dass eine Prozesspartei unter Verstoß gegen DSGVO-Grundsätze an einen Beweis gelangt ist. Nun ist dem deutschen Zivilprozessrecht ein „Sachvortragsverwertungsverbot“ fremd. Ein Verwendungs- und Verwertungsverbot kann mit dem Bundesarbeitsgericht aber dann in Betracht kommen, wenn…WeiterlesenVerwertungsverbot bei Beweisen aus DSGVO-Verstoß