Jeder Ehegatte ist berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Das kann auch für die Kündigung einer Vollkaskoversicherung gelten: Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 28.2.2018, XII ZR 94/17). Geklagt hatte eine Ehefrau. Sie unterhielt eine Haftpflicht- und…
Schlagwort: Deckung des Lebensbedarfs
Familienrecht: Ein Partner kann einen anderen schuldrechtlich im Rahmen einer Deckung des Lebensbedarfs verpflichten. Rechtsanwalt Ferner zur Frage wann ein Rechtsgeschäft zur Deckung des Lebensbedarfs vorliegt.
Das Oberlandesgericht Hamm (15 W 122/15) konnte sich zu den Notarkosten beim Immobilienkauf äussern. Hier ging es um den anzusetzenden Gegenstandswert und die Frage, ob weitere zu beurkundende Leistungen (hier u.a. Wegerecht und Gestattungsvertrag betr. einen Breitbandkabelanschluss) den Gegenstandswert erhöhen. Das OLG bereitet die Rechtsprechung hierzu auf, stellt klar, dass Beschaffenheitsvereinbarungen nicht Gegenstandswerterhöhend sind, wohl…
§1357 I BGB besagt: Jeder Ehegatte ist berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Durch solche Geschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet Das bedeutet, dass wenn ein Ehepartner ein „Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs schliesst“, der andere Ehepartner (obwohl gar nicht beteiligt)…
Es ist durchweg ärgerlich, zu beobachten, wie Menschen in Notsituationen – die ohnehin kein bis wenig Geld haben – fleissig mit Aufschlag weitere Kosten aufgelegt werden. Ein paar Gedanken und Beispiele.
Die mögliche Mithaftung für Schulden des anderen Ehepartners ist zunehmend Gegenstand familienrechtlicher Beratung. Vor der Ehe betrifft es die Beratung, durch Vertragsgestaltung die Schuldenhaftung für den anderen möglichst auszuschließen. Während der Ehe kann ein Ehegatte den anderen bei Geschäften zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mitverpflichten. Bei Trennung und Scheidung befürchtet der „reiche“ Partner,…
a) Der Selbstbehalt gegenüber einem Anspruch auf Trennungsunterhalt oder nachehelichen Ehegattenunterhalt (Ehegattenselbstbehalt) kann nicht generell mit dem Betrag bemessen werden, der als notwendiger Selbstbehalt gegenüber Unterhaltsansprüchen minderjähriger oder ihnen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellter Kinder im Rahmen des Verwandtenunterhalts gilt. Er ist vielmehr in der Regel mit einem Betrag zu bemessen,…
Werden die ehelichen Lebensverhältnisse nicht nur durch Geldeinnahmen, sondern auch durch Sachentnahmen oder andere vermögenswerte Vorteile (hier: Produkte aus dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb) bestimmt, so rechtfertigt allein dieser Umstand keine konkrete Ermittlung des Unterhaltsbedarfs. Vielmehr sind diese anderen Vorteile – ggf. im Wege der Schätzung – zu bewerten und in die Einkommensberechnung einzustellen. Im absoluten…
Unterschreibt ein Ehemann im Krankenhaus einen Behandlungsvertrag für seine Frau, wird diese dadurch wirksam verpflichtet. Dies musste sich eine Ehefrau entgegenhalten lassen, die in nicht ansprechbarem Zustand als Notfallpatientin in ein Krankenhaus eingeliefert wurde. Ihr Ehemann unterzeichnete bei der Einlieferung einen Behandlungsvertrag. Die Krankenhauskosten wurden aber von der Krankenversicherung wegen nicht gezahlter Prämien nicht übernommen.…