Die Augsburger-Allgemeine berichtet von einem Urteil aus Augsburg, das erstmals den virtuellen Diebstahl behandelt (Über die Sache wurde schon Anfang 2009 berichtet). Der Sachverhalt ist verkürzt so darzustellen: Spieler A „stiehlt“ den Spielern B und C (nachdem er diesen ihre Zugangskennungen „abgeluchst“ hat) im Rahmen eines Computerspiels „Items“ ihrer Charaktere. Als die Spieler B und…WeiterlesenErstmals deutsches Urteil: Virtueller Diebstahl strafbar?
Schlagwort: Datenveränderung
Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Datenveränderung (§303a StGB): Eine strafrechtlich relevante Datenveränderung ist die Manipulation, Veränderung oder Löschung von Daten ohne die erforderliche Zustimmung des Berechtigten oder in betrügerischer Absicht.
Rechtsanwalt Jens Ferner ist als Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht auf die Strafverteidigung bei Cybercrime spezialisiert und Ihr Strafverteidiger für Datenveränderung!
Im Strafrecht ist eine Datenveränderung als Delikt des unbefugten Zugriffs auf ein Computer- oder Datenverarbeitungssystem strafbar, wenn dadurch ein Datenverlust, eine Datenverfälschung oder eine Störung des Datenverarbeitungssystems verursacht wird.
Dabei können verschiedene Straftatbestände einschlägig sein, wie z.B. der Computerbetrug (§ 263a StGB), die Datenveränderung (§ 303a StGB) oder das Ausspähen von Daten (§ 202a StGB). Die Strafbarkeit hängt im Einzelfall von den Umständen der Tat ab.