Schlagwort: Cloud-Computing & Cloud-Recht

Rechtsanwalt für Cloud-Computing und Cloud-Recht – rechtssichere Beratung rund um Cloud-Computing – Cloud-Computing verlagert Daten, Software und Rechenleistung in fremde Rechenzentren – und damit auch zahlreiche rechtliche Fragen: Vertragsgestaltung, Haftung, IT-Sicherheit und Datenschutz greifen hier ineinander. Als Fachanwalt für IT-Recht berate ich Unternehmen, Anbieter und Anwender bei der Gestaltung und Prüfung von Cloud-Verträgen, bei IaaS-, PaaS- und SaaS-Modellen sowie an der Schnittstelle zum Datenschutz (Auftragsverarbeitung) und zur IT-Sicherheit.

Die folgenden Fachbeiträge zeigen meine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Cloud-Recht. Wenn Sie konkrete Unterstützung bei einem Vertrag, einer Auslagerung oder einer Streitigkeit benötigen: Vereinbaren Sie ein Erstgespräch.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Besteht Besitz an Daten, die nur in den Arbeitsspeicher geladen werden?

    Das OLG Hamburg (2-27/09) hatte festgestellt, dass wer sich kinderpornographische Schriften im Internet mit seinem Browser ansieht, schon beim Betrachten Besitz an Kopien dieser Schriften ausübt, da diese in den Arbeitsspeicher des Computers geladen werden. Eine „Verfestigung“, etwa in Form der Speicherung – sei es unmittelbar im Browser-Cache oder mittelbar durch manuelles Speichern der Bilder – sei nicht nötig. Somit liegt schon beim Betrachten solcher Schriften eine Strafbarkeit nach §184b IV StGB vor.

    Wir verteidigen beim Vorwurf Kinderpornografie – seriös, hart und mit einem Ziel: Ihre Existenz zu sichern!

    Die Feststellungen des OLG Hamburg werden im Folgenden analysiert und auf ihre Stichhaltigkeit überprüft. Im Hinblick auf weitere Datendelikte und die allgemeine rechtliche Überlegung, ob ein Besitz an Cache-Dateien begründet sein kann, dürfte die Frage interessant halten. Im Hinblick auf den Besitz von Kinderpornographie spielt inzwischen diese Frage keine Rolle mehr, da schon das „unternehmen“ der Besitzverschaffung eine Straftat nach einer Gesetzesänderung darstellt.

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