Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30. Juli 2024 (2 StR 71/24) beleuchtet die strafrechtliche Einordnung der Anstiftung zu Einfuhrdelikten im Zusammenhang mit Betäubungsmittelhandel.
In diesem Fall ging es darum, ob ein Angeklagter, der seinen Lieferanten dazu angestiftet hatte, Drogen aus dem Ausland nach Deutschland zu senden, auch für die Anstiftung zur Einfuhr bestraft werden kann. Diese Besprechung analysiert die maßgeblichen rechtlichen Überlegungen des BGH.
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