Schlagwort: Cannabisgesetz

KCanG (vormals „Cannabisgesetz“): Beiträge rund um das KCanG in wirtschaftlicher und strafrechtlicher Hinsicht

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  • BGH zur Frage der Anstiftung zu einem Einfuhrdelikt

    BGH zur Frage der Anstiftung zu einem Einfuhrdelikt

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30. Juli 2024 (2 StR 71/24) beleuchtet die strafrechtliche Einordnung der Anstiftung zu Einfuhrdelikten im Zusammenhang mit Betäubungsmittelhandel.

    In diesem Fall ging es darum, ob ein Angeklagter, der seinen Lieferanten dazu angestiftet hatte, Drogen aus dem Ausland nach Deutschland zu senden, auch für die Anstiftung zur Einfuhr bestraft werden kann. Diese Besprechung analysiert die maßgeblichen rechtlichen Überlegungen des BGH.

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  • KCanG: Einfuhr und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    KCanG: Einfuhr und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    In einem Fall, der dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (2 StR 41/24) vom 22. Mai 2024 zugrunde liegt, wurde der Angeklagte wegen mehrerer Betäubungsmitteldelikte verurteilt. Der Angeklagte war in den Handel und die Einfuhr von Cannabisprodukten involviert. Am 18. August 2022 organisierte und begleitete er die Übernahme und den Transport von 23.290 Gramm Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 2.422,2 Gramm THC aus den Niederlanden nach Deutschland.

    Zusätzlich hatte der Angeklagte in seiner Wohnung weitere Mengen von Marihuana und Haschisch gelagert, die er gewinnbringend verkaufen wollte. Zur Absicherung dieser Drogen verwahrte er ohne waffenrechtliche Erlaubnis mehrere Schusswaffen, darunter eine geladene halbautomatische Kurzwaffe.

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  • Vorlage an den Großen Senat zur Auslegung des Konsumcannabisgesetzes

    Vorlage an den Großen Senat zur Auslegung des Konsumcannabisgesetzes

    Mit Beschluss vom 1. August 2024 hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Strafsache 2 StR 107/24 dem Großen Senat für Strafsachen mehrere Fragen zur Klärung vorgelegt. Anlass sind unterschiedliche Auffassungen zwischen den Strafsenaten des BGH zur Auslegung des neuen Konsumcannabisgesetzes (KCanG), das am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Es geht im Wesentlichen um die Frage, wie mit dem Besitz von Cannabis umzugehen ist, wenn es sowohl zum Eigenkonsum als auch zum Verkauf bestimmt ist, und inwieweit solche Mengen eingezogen werden können.

    Hinweis: Zu genau diesem Aspekt habe ich bei Juris in einem Beitrag Position bezogen und sehe eine klassische Privilegierung. Das bedeutet, wenn die Freimengen überschritten sind, entfällt der Tatbestand der Privilegierung vollständig und es verbleibt bei der ursprünglichen Strafbarkeit.

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  • Strafzumessung bei Besitz von Cannabis

    Strafzumessung bei Besitz von Cannabis

    Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (3 ORs 49/24) Hamm befasst sich mit der Strafzumessung bei Besitz von Cannabis und der korrekten Anwendung der Revisionsbeschränkung. Im Zentrum der Entscheidung stehen die Fragen der Zulässigkeit der Beschränkung des Revisionsziels, die Berücksichtigung der Gesamtmenge des besessenen Cannabis bei der Strafzumessung und die Bedenken gegen die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) bezüglich der erlaubten Cannabismengen.

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  • Cannabiskurier im Anwendungsbereich des KCanG

    Cannabiskurier im Anwendungsbereich des KCanG

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 11. Juni 2024 (Az. 3 StR 158/24) die strafrechtliche Bewertung des Handels mit Cannabis im Lichte des neuen Konsumcannabisgesetzes (KCanG) erörtert. Diese Entscheidung klärt insbesondere die Anwendung des KCanG auf Fälle des bandenmäßigen Handels mit Cannabis sowie die Neuregelungen im Vergleich zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

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  • Konkurrenzen beim Handeltreiben nach Cannabisgesetz (KCanG) und dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

    Konkurrenzen beim Handeltreiben nach Cannabisgesetz (KCanG) und dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im Beschluss vom 16. Juli 2024 (5 StR 296/24) mit den Konkurrenzen bei dem Begriff des Handeltreibens hinsichtlich des kürzlich eingeführten Cannabisgesetz (KCanG) und dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) befasst. Der Fall betraf einen Angeklagten, der wegen Einfuhr und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, konkret Cannabis, verurteilt wurde.

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  • BGH zu Anforderungen an das Handeltreiben nach Konsumcannabisgesetz (KCanG)

    BGH zu Anforderungen an das Handeltreiben nach Konsumcannabisgesetz (KCanG)

    In dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. Mai 2024 (Az. 2 StR 122/24) hat der BGH sich mit den Anforderungen an das Handeltreiben nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) auseinandergesetzt. Dabei hat der BGH klargestellt, dass die strafrechtliche Bewertung des Handeltreibens mit Cannabis im Wesentlichen auf den bereits unter dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) entwickelten Grundsätzen beruht.

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  • BGH zu Freigrenzen im KCanG

    BGH zu Freigrenzen im KCanG

    In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, 1 StR 121/24) zum Konsumcannabisgesetz (KCanG) wird ein wichtiger Aspekt hinsichtlich der Besitzregelungen für Cannabis thematisiert. Konkret geht es um die sogenannten Freigrenzen, die im Gesetz verankert wurden. Das Konsumcannabisgesetz erlaubt den Besitz bestimmter Mengen Cannabis zum Eigenkonsum, die in den §§ 3, 4 KCanG festgelegt sind. Diese Mengen stellen das Maximum dar, das im Hinblick auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung noch vertretbar erscheint.

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  • Fahrlässige Einfuhr von Cannabis: BtMG vs. KCanG

    Fahrlässige Einfuhr von Cannabis: BtMG vs. KCanG

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Juni 2024 (3 StR 108/24) beleuchtet die Auswirkungen von Gesetzesänderungen auf laufende Strafverfahren, insbesondere im Bereich des Betäubungsmittelhandels. In diesem Fall wurde das Cannabisgesetz (KCanG) am 1. April 2024 in Kraft gesetzt, welches mildere Strafen für den Umgang mit Cannabis im Vergleich zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vorsieht. Der BGH musste entscheiden, wie diese neuen Regelungen auf den vorliegenden Fall anzuwenden sind.

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  • Auswirkung des KCanG auf die Strafzumessung

    Auswirkung des KCanG auf die Strafzumessung

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Juni 2024 (3 StR 108/24) betrifft einen Fall des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, der durch eine Gesetzesänderung im Cannabisgesetz (KCanG) neu bewertet werden muss. Diese Entscheidung zeigt auf, wie Änderungen in der Gesetzgebung die Bewertung und Strafe eines bereits verurteilten Falles beeinflussen können.

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  • OLG Hamburg zur Verwertbarkeit von EncroChat-Dateien unter der Wirkung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG)

    OLG Hamburg zur Verwertbarkeit von EncroChat-Dateien unter der Wirkung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG)

    Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat in seiner Entscheidung (1 Ws 32/24) die Verwertbarkeit von EncroChat-Dateien im Kontext des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) geprüft und ist zu einem gegenteiligen Ergebnis im Vergleich zum Kammergericht (KG) Berlin gekommen. Während das KG Berlin die Verwertbarkeit ablehnte, bejahte das OLG Hamburg diese. Diese Besprechung wird die Argumentation des OLG Hamburg detailliert erläutern und die beiden Entscheidungen gegenüberstellen.

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  • KCanG: KG sieht keine Verwertbarkeit von Encrochat-Chats

    KCanG: KG sieht keine Verwertbarkeit von Encrochat-Chats

    Das Kammergericht Berlin (KG) hat sich im Beschluss vom 30. April 2024 (Az. 5 Ws 67/24) mit der Frage der Verwertbarkeit von EncroChat-Daten im Lichte des neuen Konsumcannabisgesetzes (KCanG) auseinandergesetzt.

    Die Entscheidung beruht auf der gesetzlichen Neuregelung des Umgangs mit Cannabis, die am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Diese Regelung hat möglicherweise weitreichende Auswirkungen auf die Strafverfolgung, insbesondere hinsichtlich der Verwendung von durch EncroChat gewonnenen Beweismitteln.

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  • Zuständigkeit für die Neufestsetzung einer Strafe im Umfeld des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG)

    Zuständigkeit für die Neufestsetzung einer Strafe im Umfeld des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG)

    Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Zuständigkeit für die Neufestsetzung einer Strafe im Umfeld des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) befasst. Diese Entscheidung beleuchtet die Zuständigkeitsfrage bei der Anpassung von Strafen an eine geänderte Gesetzeslage und gibt klare Richtlinien, welches Gericht in solchen Fällen zuständig ist.

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  • BayObLG zur nicht geringen Menge im KCanG

    BayObLG zur nicht geringen Menge im KCanG

    Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) vom 11. Juni 2024 (Aktenzeichen: 206 StRR 191/24) behandelt die Bestimmung des Grenzwerts für die nicht geringe Menge Cannabis unter dem neuen KonsumCannabisgesetz (KCanG). Die Entscheidung klärt die Bedeutung der Überschreitung dieses Grenzwerts und die Anwendung der Begriffe „Erwerb“ und „Sich-Verschaffen“ im Zusammenhang mit Cannabis.

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  • Abschöpfung von Gewinnen aus Betäubungsmittelgeschäften

    Abschöpfung von Gewinnen aus Betäubungsmittelgeschäften

    Die Frage der Abschöpfung von Gewinnen aus Betäubungsmittelgeschäften, insbesondere von Cannabisverkäufen, stellt ein wesentliches Thema im deutschen Strafrecht dar. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in der Entscheidung 2 StR 458/23 mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Dieser Beitrag analysiert die Entscheidung des BGH und beleuchtet die rechtlichen Grundlagen sowie die Auswirkungen für die Betroffenen.

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