Schlagwort: Cannabisgesetz

KCanG (vormals „Cannabisgesetz“): Beiträge rund um das KCanG in wirtschaftlicher und strafrechtlicher Hinsicht

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  • BGH zur Reichweite des § 6 Nr. 5 StGB

    BGH zur Reichweite des § 6 Nr. 5 StGB

    Begriff des Betäubungsmittels im Lichte der Cannabisreform: Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zum 1. April 2024 ist der gesetzliche Umgang mit Cannabis grundlegend neu geordnet worden. Damit stellt sich für zahlreiche laufende Strafverfahren die Frage, welche Auswirkungen diese Gesetzesänderung auf die Auslegung bestehender Normen hat – insbesondere solcher, die an den Begriff des „Betäubungsmittels“ anknüpfen, wie § 6 Nr. 5 StGB.

    In seinem Beschluss vom 5. März 2025 (3 StR 399/24) hat der Bundesgerichtshof erstmals höchstrichterlich klargestellt, dass der Begriff des Betäubungsmittels im Sinne dieser Norm trotz der Cannabisreform weiterhin Cannabis und Marihuana umfasst. Die Entscheidung berührt zentrale Fragen des Strafanwendungsrechts, der völkerrechtlichen Anbindung und der Gesetzesauslegung.

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  • OLG Celle: Keine Geldwäsche bei legal entkriminalisiertem Erwerb von Cannabis

    OLG Celle: Keine Geldwäsche bei legal entkriminalisiertem Erwerb von Cannabis

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 11. April 2025 (Az. 2 ORs 18/25) markiert eine bedeutsame dogmatische Weichenstellung im Spannungsfeld zwischen dem neu geschaffenen Konsumcannabisgesetz (KCanG) und dem traditionellen Strafbarkeitsdogma der Geldwäsche nach § 261 StGB. Im Kern steht die Frage, ob der Erwerb geringer Mengen Cannabis, die nach dem KCanG nicht strafbar sind, gleichwohl eine Geldwäschestrafbarkeit auslösen kann. Das Gericht verneint dies mit überzeugender Argumentation – und positioniert sich damit klar gegen eine Überdehnung des § 261 StGB.

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  • Handeltreiben durch Cannabissetzlinge?

    Handeltreiben durch Cannabissetzlinge?

    Cannabissetzlinge und das Handeltreiben: Die Cannabisreform hat das deutsche Betäubungsmittelstrafrecht grundlegend verändert. Doch welche Konsequenzen hat das für laufende oder vergangene Strafverfahren?

    Insbesondere stellt sich die Frage: Reicht bereits der Besitz von Cannabissetzlingen mit Verkaufsabsicht aus, um den Straftatbestand des Handeltreibens zu erfüllen? Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 27.11.2024 – 3 StR 25/24) hat hierzu nun eine bemerkenswert klare Position bezogen – und damit der bisherigen uneinheitlichen Rechtsprechung eine neue Richtung gewiesen.

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  • ShinyFlakes 2.0 vor dem BGH

    ShinyFlakes 2.0 vor dem BGH

    Strafrechtlicher Blick auf ein digitales Drogennetzwerk: Mit Urteil vom 5. November 2024 (5 StR 599/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut einen Fall entschieden, der das enorme Spannungsverhältnis zwischen traditionellem Strafrecht und digitaler Kriminalität aufzeigt. Im Zentrum der Entscheidung steht ein Online-Drogenhandel, der in seiner Organisation und technischen Ausgestaltung Parallelen zum berüchtigten „ShinyFlakes“-Fall aufweist, dessen Ersttäter mit vergleichbarem Modus Operandi bereits 2015 verurteilt worden war. Der BGH hatte in diesem Verfahren eine komplexe Revisionslage zu bewerten, die sowohl sachlich-rechtliche als auch verfahrensrechtliche Fragen von erheblicher Tragweite betraf.

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  • Strafmilderung durch Aufklärungshilfe?

    Strafmilderung durch Aufklärungshilfe?

    BGH zur Kronzeugenregelung im Cannabisrecht: Mit Urteil vom 27. März 2025 (4 StR 565/24) hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an die Anwendung der Kronzeugenregelung nach § 35 KCanG präzisiert. Die Entscheidung beleuchtet das Verhältnis zwischen tatsächlicher Aufklärungshilfe und ihrer strafmildernden Wirkung im Rahmen des neuen Cannabisgesetzes – unter ausdrücklicher Rückgriff auf die gefestigte Rechtsprechung zu § 31 BtMG. Im Zentrum steht die Frage, wann ein Zusammenhang zwischen der vom Angeklagten begangenen Tat und der aufgedeckten Tat Dritter besteht – und ob eine solche Verbindung für die Anwendung des vertypten Milderungsgrundes genügt.

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  • Verwertbarkeit von Daten aus dem EncroChat-Kommunikationssystem 2025

    Verwertbarkeit von Daten aus dem EncroChat-Kommunikationssystem 2025

    Im Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2025 (5 StR 450/24) bezieht sich der Senat erneut ausführlich auf die Verwertbarkeit von Daten aus dem EncroChat-Kommunikationssystem – einem zentralen Beweismittel in zahlreichen Betäubungsmittelverfahren. Die Entscheidung unterstreicht die mittlerweile gefestigte Linie des 5. Strafsenats zur strafprozessualen und verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der EncroChat-Auswertungen im Lichte europarechtlicher Vorgaben und nationaler Schutzstandards.

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  • EncroChat, Cannabis und die Beweisverwertung nach dem KCanG

    EncroChat, Cannabis und die Beweisverwertung nach dem KCanG

    In seinem Urteil vom 30. Januar 2025 (Az. 5 StR 528/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Reichweite der Beweisverwertung im Kontext der EncroChat-Kommunikation neu austariert – und dabei nicht nur die Grenzen des nationalen Strafprozessrechts ausgelotet, sondern auch eine unionsrechtliche Neuausrichtung vorgenommen. Der Fall steht exemplarisch für die gegenwärtige Friktion zwischen technologiebasierter Strafverfolgung und rechtsstaatlicher Kontrolle in einem sich wandelnden materiellen Rechtssystem, insbesondere unter dem Eindruck der Neuregelungen durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG).

    Im Zentrum der Entscheidung stehen zwei Fragen: Zum einen, ob auf EncroChat-Kommunikation gestützte Erkenntnisse auch dann verwertbar sind, wenn die angeklagten Taten – hier: Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge – seit Inkrafttreten des KCanG nicht mehr als Katalogtat im Sinne des § 100b Abs. 2 StPO gelten. Zum anderen, ob die Datenübermittlung durch französische Behörden auf Basis einer Europäischen Ermittlungsanordnung mit dem unionsrechtlichen Maßstab vereinbar ist, wie ihn der Europäische Gerichtshof (EuGH) jüngst formuliert hat.

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  • Strafbarkeit von Ketamin

    Strafbarkeit von Ketamin

    In seinem Beschluss vom 20. Februar 2025 (Az. 5 StR 134/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zentrale Fragen zum materiellen Betäubungsmittelstrafrecht, zur Qualifikation von Stoffen wie Ketamin und Cannabis sowie zur Einziehung von Taterträgen einer vertieften Prüfung unterzogen.

    Der Fall berührt nicht nur die aktuelle Rechtslage nach der Cannabisreform, sondern auch die komplexe Abgrenzung zwischen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) und dem Arzneimittelgesetz (AMG). Darüber hinaus thematisiert der Beschluss in bemerkenswerter Weise Defizite bei der richterlichen Begründung von Vermögensabschöpfungen.

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  • Cannabissamen & THC: Verkauf von Cannabisprodukten an Tankstellen

    Cannabissamen & THC: Verkauf von Cannabisprodukten an Tankstellen

    Durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) floriert inzwischen der Handel mit Produkten, bei denen die Hoffnung besteht, dass sie legal vertrieben werden können. Insbesondere Tankstellen haben immer häufiger Aufsteller, in denen verschiedene Produkte auf Basis von Cannabis oder zum Thema Cannabis angeboten werden. Dabei zeigt die Praxis in unserer Kanzlei, dass alleine die Legalisierung nicht bedeutet, dass man keinen Ärger hat. Tankstellenbetreiber sollten insoweit vorsichtig sein.

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  • Mehrfachmitgliedschaft in Anbauvereinigungen: Hürde für die Eintragung ins Vereinsregister?

    Mehrfachmitgliedschaft in Anbauvereinigungen: Hürde für die Eintragung ins Vereinsregister?

    Eintragung von Anbauvereinigungen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf (3 W 2/25) hat mit Beschluss vom 30. Januar 2025 eine richtungsweisende Entscheidung zur Eintragung von nichtwirtschaftlichen Vereinen getroffen, die als Anbauvereinigungen nach dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) fungieren.

    Kernfrage des Verfahrens war, ob eine Mehrfachmitgliedschaft der Gründungsmitglieder eines Vereins in anderen Anbauvereinigungen die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister hindert. Während das Amtsgericht Düsseldorf die Eintragung ablehnte, entschied das OLG Düsseldorf, dass das Verbot der Mehrfachmitgliedschaft erst mit der Registereintragung greift und daher die Vereinsgründung nicht beeinträchtigt. Gleichwohl wurde klargestellt, dass bestehende Mehrfachmitgliedschaften zum Zeitpunkt der Eintragung aufgelöst sein müssen.

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  • Verwertbarkeit von Encrochat unter dem Eindruck des KCanG

    Verwertbarkeit von Encrochat unter dem Eindruck des KCanG

    Ein beachtlicher Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 18. Oktober 2024 (Az. 2 Ws 146/24) hat die Encrochat-Problematik erneut aufgegriffen und deutliche Aussagen zur Verwertung von EncroChat-Daten vor dem Hintergrund des KCanG getroffen.

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  • Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis und die tatbestandliche Verwandtschaft zwischen BtMG & KCanG

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis und die tatbestandliche Verwandtschaft zwischen BtMG & KCanG

    Am 29. Oktober 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH, 1 StR 382/24), dass zwischen den Straftatbeständen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) und des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eine tatbestandliche Verwandtschaft besteht, die es erlaubt, den Gehilfenvorsatz trotz Fehlvorstellungen über die Art der gehandelten Substanz aufrechtzuerhalten. Diese Entscheidung betont die Verbindung zwischen beiden Regelungssystemen und legt fest, dass der Irrtum eines Gehilfen über die gehandelten Substanzen seine Strafbarkeit nicht ausschließt, solange die Unrechts- und Angriffsrichtung der unterstützten Haupttat erkennbar bleibt.

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  • KCanG: Zusammenrechnung von Cannabismengen

    KCanG: Zusammenrechnung von Cannabismengen

    Im Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. Oktober 2024 (1 StR 276/24) wurde klargestellt, dass Cannabismengen, die an verschiedenen Wohnsitzen oder am gewöhnlichen Aufenthalt eines Angeklagten aufbewahrt werden, zur Bestimmung der strafrechtlich relevanten Freigrenze nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zusammenzurechnen sind.

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  • KCanG: BGH zur Zusammenrechnung von Freimengen

    KCanG: BGH zur Zusammenrechnung von Freimengen

    Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. Oktober 2024 (1 StR 276/24) beschäftigt sich mit der strafrechtlichen Bewertung von Cannabisbesitz in Bezug auf die Freigrenze des § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b des Cannabisgesetzes (KCanG). Kernpunkt ist die Frage, ob gleichzeitig an unterschiedlichen Orten aufbewahrte Cannabismengen zusammenzurechnen sind. Der BGH entschied, dass dies für die Bestimmung der Freigrenze notwendig ist.

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  • OLG Hamm zur Verwertbarkeit von Beweismitteln aus dem Kryptomessenger-Dienst ANOM

    OLG Hamm zur Verwertbarkeit von Beweismitteln aus dem Kryptomessenger-Dienst ANOM

    Das Oberlandesgericht Hamm (4 Ws 154/24) hat in einer ganz aktuellen Entscheidung die rechtlichen Grenzen der Verwertbarkeit von Beweismitteln, die aus der Überwachung des Kryptomessenger-Dienstes ANOM gewonnen wurden, präzisiert. Die zentrale Frage war, ob und in welchem Umfang solche Erkenntnisse in einem Strafverfahren verwendet werden dürfen. Der Beschluss bezieht sich insbesondere auf die Vorschriften der §§ 100b, 100d und 100e der Strafprozessordnung (StPO).

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