Anders als bei Alkohol kann der Nachweis einer rauschmittelbedingten Fahrunsicherheit nicht allein durch einen bestimmten Blutwirkstoffbefund geführt werden. Diese Klarstellung traf der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 31.1.2017, 4 StR 597/16) im Fall eines Autofahrers, der Amphetamine und Cannabis konsumiert hatte. In Frage stand die Fahruntüchtigkeit wegen Drogenkonsums. Die Richter am BGH machten deutlich, dass für…WeiterlesenDrogenfahrt: Für rauschmittelbedingte Fahrunsicherheit reicht bestimmter Blutwirkstoffbefund noch nicht aus
Schlagwort: Cannabis und Führerschein
Rechtsanwalt für Führerschein & Fahrerlaubnis bei Cannabis-Konsum: Rechtsanwalt Ferner bei Entzug der Fahrerlaubnis nach Cannabis-Konsum. Bei Rechtsfragen rund um Cannabis und den Führerschein hilft Rechtsanwalt Ferner. Die Anwaltskanzlei Ferner bietet im Betäubungsmittelstrafrecht über 15 Jahre Erfahrung. Zum Thema Fahrerlaubnis auch bei uns:
Entziehung der Fahrerlaubnis |
Fahren ohne Fahrerlaubnis |
Fahren unter Cannabnis-Einfluss |
Fahren unter Alkoholeinfluss |
EU-Führerschein
Zwischen den Oberlandesgerichten war bislang streitig, unter welchen Voraussetzungen der Tatrichter aus der Feststellung einer den analytischen Grenzwert von 1,0 ng/ml mindestens erreichenden THC-Konzentration im Blut eines Fahrzeugführers ein objektiv und subjektiv sorgfalts- und damit fahrlässig ordnungswidriges Verhalten im Sinne des § 24a Abs. 2 und 3 StVG folgern darf.WeiterlesenFahrlässigkeit bei Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter Wirkung von Cannabis
Wer gelegentlich Cannabis konsumiert, ist bei einem THC-Wert von 1,0 ng/ml Serum nicht mehr geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Das hat das Oberverwaltungsgericht gestern entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach bei diesem Grenzwert von einem fehlenden, aber erforderlichen Trennen zwischen dem Konsum des Betäubungsmittels und dem Führen von Kraftfahrzeugen auszugehen ist. Hinweis: Mit…WeiterlesenOVG NRW bestätigt bisherigen Grenzwert für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr
Auch der VGH München (11 CS 16.690) hat sich nunmehr postieren können: Auch unter Berücksichtigung der Empfehlung der Grenzwertkommission vom September 2015 kann weiterhin ab einer THC-Konzentration von 1,0 ng/ml im Blutserum von fehlendem Trennungsvermögen zwischen gelegentlichem Cannabiskonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs ausgegangen werden. Dies entspricht der weiteren zu dem Thema ergangenen Rechtsprechung, die…WeiterlesenVGH München: THC-Grenzwert und fehlendes Trennungsvermögen bei 1ng/ml
Das OLG Oldenburg (2 Ss OWi 142/15) hat dem Bundesgerichtshof die Frage vorgelegt, ob quasi „automatisch“ bei der Feststellung des analytischen Grenzwert von 1,0 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC) während der Fahrt auf eine Sorgfaltspflichtverletzung und den subjektiven Sorgfaltsverstoß bezüglich des Fahrens unter Einwirkung berauschender Mittel zu schließen ist. Hintergrund ist die Problematik, dass nicht geklärt ist,…WeiterlesenOLG Oldenburg: Rückschluss von THC-Wert auf subjektiven Sorgfaltsverstoß?
Entzug der Fahrerlaubnis bei Cannabis-Konsum verbleibt (erst einmal) bei einem Grenzwert ab 1,0ngWeiterlesenVG Gelsenkirchen: Führerscheinverlust nach Cannabiskonsum weiterhin ab 1,0 Nanogramm THC pro ml Blutserum
Am 14.04.2015 wurde ein 24-jähriger Münchner vom Amtsgericht München wegen einer Ordnungswidrigkeit des fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines berauschenden Mittels zu einer Geldbuße von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt.WeiterlesenBlutprobe ohne Richtervorbehalt hindert nicht die Verurteilung
Beim Oberlandesgericht Karlsruhe (2 (5) SsBs 720/14 – AK 177/14) ging es um zwei Kernaspekte des Konsums von Cannabis mit späterer Autofahrt. Zum einen ging es um die Frage, inwieweit eine Blutprobe ausgewertet werden darf und darüber hinaus um die Frage, wie ein langer Zeitablauf zwischen Fahrtantritt und Cannabis-Konsum zu werten ist.WeiterlesenCannabiskonsum und Autofahrt: Blutprobe und Fahrlässigkeit
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (9 L 541/14) hat entschieden, dass das Passivrauchen von Cannabis den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen kann. Denn, so die Logik des Gerichts: Hält sich ein gelegentlicher Cannabis-Konsument in einem Raum auf, in dem andere erkennbar erheblich Cannabis konsumieren, liegt auch in einem sog. passiven Konsum ein bewusster Konsum. Hinweise: Mit Rechtsprechung des…WeiterlesenFührerschein: Passiver Konsum von Cannabis rechtfertigt Entzug der Fahrerlaubnis
Zum Thema Führerscheinentzug bei „harten Drogen“ sei hier auch noch auf eine Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (10 S 404/14) verwiesen: Der Konsum von sogenannten harten Drogen (d.h. von Betäubungsmitteln mit Ausnahme von Cannabis) führt nach der Regelannahme gemäß Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung zum Verlust der Kraftfahreignung, ohne dass es darauf ankommt, ob…WeiterlesenEntziehung der Fahrerlaubnis wegen eingeräumten Konsums harter Drogen
Warum man bei der Polizei lieber den Mund hält ist beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (9 K 1123/14) schön nachzulesen. Da wurde gegenüber der Polizei der regelmässige Konsum von Cannabis eingeräumt – und das reichte dann, um die Fahrerlaubnis abzuerkennen: Rechtsgrundlage für die Entziehung der Fahrerlaubnis ist § 3 Abs. 1 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz – StVG –…WeiterlesenCannabis-Konsum bei Polizei eingeräumt – Entzug der Fahrerlaubnis
Das Straßenverkehrsrecht bestimmt, dass derjenige, der „gelegentlich“ Cannabis einnimmt und nicht zwischen Konsum und Fahren trennt, ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, mit der Folge, dass die Fahrerlaubnis zu entziehen ist. Die Rechtsprechung geht von „gelegentlichem“ Konsum aus, wenn jemand jedenfalls zweimal Cannabisprodukte konsumiert hat. Rückschlüsse auf das Vorliegen dieser Voraussetzung, können aus der Konzentration…WeiterlesenTHC-Konzentration im Blut lässt Rückschlüsse auf Häufigkeit von Cannabis-Konsum zu
Ein Autofahrer war bei einer Polizeikontrolle wegen deutlicher Stimmungsschwankungen zwischen depressiv und aggressiv aufgefallen. Eine Blutprobe ergab, dass er vor der Fahrt Haschisch sowie Kokain oder Heroin konsumiert hatte. Der medizinische Sachverständige war deshalb zu dem Ergebnis gelangt, dass der Fahrer nicht in der Lage gewesen sei, seinen Pkw sicher zu führen. Das Amtsgericht verurteilte…WeiterlesenFührerscheinentzug: Wer high ist, ist nicht zwangsläufig fahruntauglich
Steht ein Autofahrer bei seiner Fahrt unter Einfluss eines berauschenden Mittels (Cannabis), so ist prinzipiell ein Fahrverbot zu verhängen.WeiterlesenFahrverbot: Grundsätzliche Anwendung bei Fahren unter Cannabis-Einfluss