Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (Abteilung 23) hat sich mit der Frage befasst, wie hoch der Anspruch auf Schadensersatz eines Mobilfunkanbieters ist, wenn dieser einen für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossenen Mobilfunkvertrag vorzeitig wegen Nichtzahlung der offenen Rechnungen kündigt.WeiterlesenHandyrechnung: 50% Abzug bei vorzeitiger Kündigung
Schlagwort: Bundesnetzagentur
Rechtsanwalt für Bundesnetzagentur: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist die Regulierungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland für die Bereiche Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Wir verteidigen bei Bußgeldern, die von der Bundesnetzagentur ausgesprochen werden.
Die Bundesnetzagentur wurde 1998 gegründet und hat die Aufgabe, einen fairen Wettbewerb in diesen Sektoren zu gewährleisten und den Verbraucherschutz sicherzustellen:
- Im Energiebereich ist die Bundesnetzagentur für die Regulierung der Netzentgelte, den Netzzugang und die Netzintegration erneuerbarer Energien sowie die Durchführung von Ausschreibungen für erneuerbare Energien zuständig.
- Im Telekommunikationssektor überwacht die Bundesnetzagentur die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben, vergibt Frequenzen und Nummern und ist für den Verbraucherschutz zuständig.
- Im Postbereich überwacht die BNetzA die Einhaltung der postrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Universaldienstverpflichtungen.
- Im Eisenbahnbereich ist die Bundesnetzagentur für die Sicherstellung des diskriminierungsfreien Zugangs zum Schienennetz und die Kontrolle der Entgelte für die Nutzung der Schienenwege zuständig.
Bei Verstößen gegen Regulierungsvorschriften in den genannten Bereichen kann die Bundesnetzagentur Bußgelder verhängen. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und dem jeweiligen Sektor.
§45m TKG regelt die Aufnahme in „öffentliche Teilnehmerverzeichnisse“, sprich, auch das bekannte „Telefonbuch“. Hier liest man dann u.a.: Der Teilnehmer kann von seinem Anbieter eines öffentlichen Telefondienstes jederzeit verlangen, mit seiner Rufnummer, seinem Namen, seinem Vornamen und seiner Anschrift in ein allgemein zugängliches, nicht notwendig anbietereigenes Teilnehmerverzeichnis unentgeltlich eingetragen zu werden [….] Nun gibt es…WeiterlesenTelekommunikationsrecht: Anspruch auf Telefonbucheintrag auch für Firmenbezeichnung