Beabsichtigt eine Arbeitnehmerin, trotz Verbots durch den Arbeitgeber weiterhin während der Arbeitszeit ein Kopftuch zu tragen, rechtfertigt dies keine Kündigung. Dem lag folgender Fall zu Grunde: Die in einem Kaufhaus beschäftigte Arbeitnehmerin ist Muslimin. Nachdem sie bereits längere Zeit als Verkäuferin beschäftigt war, teilte sie ihrem Arbeitgeber mit, ihre religiösen Vorstellungen hätten sich gewandelt. Ab…
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Bundesarbeitsgericht: Rechtsanwalt Ferner Alsdorf, Aachen, hilft im Arbeitsrecht und im Prozessrecht (ZPO)