Besteht ein Bildzeichen nur aus der photographischen Abbildung des Gegenstands, auf den sich die Dienstleistung bezieht, für die der Markenschutz beansprucht wird, fehlt dem Zeichen regelmäßig jegliche Unterscheidungskraft. Ruft ein Bildzeichen für die Dienstleistung, für die die Eintragung beantragt ist, positive Assoziationen hervor, die die Art der Dienstleistung nur vage umschreiben (hier: sachlich-professionell, kompetent, zeitgemäß, innovativ, dynamisch,…WeiterlesenMarkenrecht: Fotografie als Bildmarke
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: Bildmarke
Eine Bildmarke ist eine Markenart, die aus einem einzigartigen Design oder einer Grafik besteht. Sie dient dazu, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen seiner Konkurrenten zu unterscheiden. Eine Bildmarke kann aus einem Bild, einer Zeichnung, einer bestimmten Anordnung von Farben oder sogar aus dreidimensionalen Formen bestehen.
Ein gutes Beispiel für eine Bildmarke ist der „Swoosh“ von Nike oder das Apple-Logo. In diesen Fällen ist das Design so unverwechselbar und bekannt, dass es allein, ohne den dazugehörigen Firmennamen, ausreicht, um das Unternehmen zu identifizieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Anmeldung einer Bildmarke Schutz für ein bestimmtes Design oder eine bestimmte Grafik bietet, unabhängig davon, wie diese verwendet wird. Im Gegensatz dazu bietet eine Wortmarke Schutz für den spezifischen Wortlaut oder die spezifischen Wörter, unabhängig davon, wie sie dargestellt werden.
Bildmarken sind ein wichtiger Bestandteil der visuellen Identität eines Unternehmens und spielen eine zentrale Rolle bei der Schaffung von Wiedererkennung und Unterscheidungskraft. Sie müssen jedoch bei einem Markenamt eingetragen werden, um Rechtsschutz zu erlangen.
Strafbare Markenverletzung im Markenstrafrecht: Grundvoraussetzung einer strafbaren Verletzung einer Marke oder Gemeinschaftsmarke ist, dass im geschäftlichen Verkehr gehandelt wurde – was immer der Fall ist, wenn die konkrete Benutzungshandlung i.S.v. § 143a MarkenG im Zusammenhang mit einer auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichteten kommerziellen Tätigkeit steht und nicht dem privaten Bereich zuzuordnen ist. Dies ist etwa…WeiterlesenStrafbare Markenverletzung
Das Oberlandesgericht Köln (6 U 140/16) konnte sich zur Ermittlung der Verkehrsauffassung bei Verwendung einer Marke äußern: Zur Ermittlung der Verkehrsauffassung, insbesondere zur Bestimmung der angesprochenen Verkehrskreise kann auf die allgemeinen zur Verwechslungsgefahr entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden. Danach ist zur Bestimmung der angesprochenen Verkehrskreise auf diejenigen Abnehmer abzustellen, die die konkret beanspruchten Waren oder Dienstleistungen…WeiterlesenMarkenrecht: Ermittlung der Verkehrsauffassung
Die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Az. 2a O 1/08) drehte sich um eine markenrechtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit einer Shopsoftware, die unter der GPL (General Public License) vertrieben wurde.WeiterlesenMarkenverwendung unter Eindruck der GPL