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Schlagwort: Bilanz

Eine Bilanz im Sinne des Steuerrechts ist eine Zusammenstellung der Aktiva und Passiva eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Sie dient der steuerlichen Gewinnermittlung und bildet damit die Grundlage für die Besteuerung von Unternehmen.

Die Bilanz besteht aus zwei Teilen: der Aktivseite und der Passivseite. Auf der Aktivseite werden die Vermögenswerte des Unternehmens wie Betriebsgrundstücke, Maschinen, Forderungen oder Bankguthaben ausgewiesen. Auf der Passivseite stehen die Schulden des Unternehmens, zum Beispiel Kredite, Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten oder Rückstellungen.

Der steuerliche Gewinn eines Unternehmens ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Wert der Aktivseite und dem Wert der Passivseite der Bilanz. Dabei werden bestimmte Wertänderungen wie Abschreibungen oder Wertminderungen berücksichtigt. Der steuerliche Gewinn bildet die Grundlage für die Ertragsbesteuerung des Unternehmens.

Die steuerliche Bilanzierung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Das bedeutet, dass die Bilanz nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufzustellen ist und bestimmte Mindestanforderungen erfüllen muss, um für steuerliche Zwecke anerkannt zu werden. Die korrekte Bilanzierung und damit die steuerliche Gewinnermittlung sind für Unternehmen von großer Bedeutung, da Fehler oder Unregelmäßigkeiten zu Steuernachzahlungen oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen können.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Neue Anklagen im Wirecard-Skandal: Weitere Ex-Vorstände im Visier der Justiz

    Neue Anklagen im Wirecard-Skandal: Weitere Ex-Vorstände im Visier der Justiz

    Im anhaltenden Bilanzskandal um Wirecard hat die Staatsanwaltschaft München I zwei weitere ehemalige Vorstandsmitglieder angeklagt: Einen früheren Finanzvorstand und eine ehemals für die Produktentwicklung zuständige Person. Beide sehen sich schweren Untreuevorwürfen gegenüber und sollen Kredite sowie Zahlungen an insolvente und dubiose Firmen genehmigt haben, ohne ausreichende Sicherheiten zu verlangen oder den Aufsichtsrat zu informieren.

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  • Kreditbetrug

    Kreditbetrug

    Kreditbetrug nach § 265b StGB: Der Kreditbetrug nach § 265b StGB ist ein ernst zu nehmendes Delikt im Wirtschaftsstrafrecht, das sich auf den Bereich der Kreditvergabe konzentriert. Dieser Beitrag erklärt, was Kreditbetrug ist, welche Handlungen unter diesen Tatbestand fallen und welche Risiken für Unternehmen und deren Führungskräfte bestehen.

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  • BGH bestätigt: Keine Amtshaftung der BaFin im Wirecard-Skandal

    BGH bestätigt: Keine Amtshaftung der BaFin im Wirecard-Skandal

    In einem aufsehenerregenden Urteil vom 10. Januar 2024 (III ZR 57/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht haftbar gemacht werden kann für die Verluste, die Anleger durch den Zusammenbruch von Wirecard erlitten haben. Dieses Urteil markiert einen bedeutenden Punkt in der juristischen Aufarbeitung des Wirecard-Skandals.

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  • Populismus in modernen Gesellschaften

    Populismus in modernen Gesellschaften

    Populismus hat in den letzten Jahrzehnten einen bemerkenswerten Aufstieg erlebt und prägt mittlerweile die politischen Landschaften vieler Länder. Doch während populistische Bewegungen oft mit der Hoffnung auf eine Rückbesinnung auf die „wahre Stimme des Volkes“ antreten, zeigt sich zunehmend, dass populistische Regierungen erhebliche negative Auswirkungen auf die demokratischen Institutionen und die gesellschaftliche Stabilität haben.

    Von der Aushöhlung der Gewaltenteilung über die Einschränkung der Pressefreiheit bis hin zur Polarisierung der Gesellschaft – die Folgen populistischer Machtausübung sind tiefgreifend und besorgniserregend. Dieser Artikel beleuchtet die schleichende Erosion demokratischer Werte unter populistischen Regierungen und zeigt auf, wie sie langfristig die Fundamente unserer Demokratien gefährden.

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  • Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

    Der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen kommt im Steuerstrafverfahren regelmäßig besondere Bedeutung zu. Hierzu hat der Bundesgerichtshof (1 StR 207/23) ganz aktuell noch einmal die Grundlagen zusammengefasst. Insbesondere bei unvollständig verbuchten Eingangs- und Ausgangsumsätzen kann sich das Gericht seine Überzeugung von deren Umfang aufgrund eigener Schätzung bilden.

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  • Unentgeltliche Auszahlungen bei Schneeballsystemen

    Unentgeltliche Auszahlungen bei Schneeballsystemen

    Stehen einem stillen Gesellschafter nur gewinnabhängige Auszahlungen zu, so sind Auszahlungen, die der stille Gesellschafter, der ein Geschäftsmodell nach Art eines Schneeballsystems betreibt, trotz Kenntnis von in Wirklichkeit eingetretenen Verlusten leistet, unentgeltlich im Sinne des § 134 InsO, wie das OLG Frankfurt (4 U 158/22) entschieden hat.

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  • Kein Verweis auf geringere Mangelbeseitigungskosten bei unsicherer Mangelbeseitigung

    Der Bundesgerichtshof (V ZR 134/22) hat klargestellt, dass der Käufer, der vom Verkäufer im Rahmen des kleinen Schadensersatzes nach §§ 437 Nr. 3, 280, 281 Abs. 1 BGB Ersatz des mangelbedingten Minderwerts der Kaufsache verlangt, jedenfalls dann nicht auf wesentlich geringere Mängelbeseitigungskosten verwiesen werden kann, wenn der Mangel damit nicht zweifelsfrei beseitigt werden kann.

    Der BGH wandte sich damit ausdrücklich gegen die Auffassung, der kaufvertragliche Anspruch des Klägers auf Schadensersatz statt der Leistung (kleiner Schadensersatz) gemäß §§ 437 Nr. 3, 280, 281 Abs. 1 BGB könne nur nach den voraussichtlich erforderlichen Mängelbeseitigungskosten und nicht nach dem Minderwert der Kaufsache bemessen werden, weil die Mängelbeseitigungskosten weniger als die Hälfte des Minderwerts der Kaufsache ausmachten.

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  • OLG Düsseldorf: Werbung mit Klimaneutralität

    OLG Düsseldorf: Werbung mit Klimaneutralität

    Beim Oberlandesgericht Düsseldorf, 20 U 152/22 und 20 U 72/22, ging es um die Zulässigkeit der Bewerbung von Produkten mit dem Schlagwort „Klimaneutral“ – wobei die Klimaneutralität hier bilanziell mit Kompensationsmaßnahmen erreicht wurde, das Produkt an sich aber nicht klimaneutral hergestellt wurde. Das OLG bestätigt, insoweit, als solche Produkte zwar als klimaneutral beworben werden dürfen, allerdings Aufklärungspflichten hinsichtlich der erlangten Klimaneutralität bestehen.

    Hinweis: Die in einem Verfahren vorhergehende und bestätigte Entscheidung des Landgerichts Mönchengladbach (8 O 17/21) bespreche ich in einer der nächsten Ausgaben des JurisPR-IT-Recht!

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  • OLG Düsseldorf: Werbung für Produkte mit dem Begriff „klimaneutral“ (PM)

    OLG Düsseldorf: Werbung für Produkte mit dem Begriff „klimaneutral“ (PM)

    Die Bewerbung von Produkten als „klimaneutral“ stellt nicht ohne Weiteres eine Irreführung der Verbraucher dar. Das hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf heute in zwei Verfahren (I-20 U 72/22 und I-20 U 152/22) entschieden, in denen ein Fruchtgummihersteller und eine Herstellerin von Konfitüren durch eine Wettbewerbszentrale jeweils auf Unterlassung der Bewerbung ihrer Produkte als „klimaneutral“ in Anspruch genommen worden sind.

    Hinweis: Beachten Sie dazu auch die Rechtsprechung des OLG Schleswig sowie des OLG Frankfurt. Die ausführliche Besprechung der Entscheidungen des OLG Düsseldorf finden Sie hier bei uns!

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  • Haftung des Geschäftsführers bei Insolvenzverschleppung

    Haftung des Geschäftsführers bei Insolvenzverschleppung

    Auch im Rahmen der Geschäftsführerhaftung nach § 15a InsO (früher § 64 Satz 1 GmbHG) ist die Aufstellung einer Liquiditätsbilanz zur Darlegung der Zahlungsunfähigkeit entbehrlich, wenn eine Zahlungseinstellung die gesetzliche Vermutung der Zahlungsunfähigkeit begründet – so das Oberlandesgericht Düsseldorf, 12 U 46/22.

    Das OLG macht insoweit deutlich, dass in dem Moment, in dem eine Zahlungseinstellung (§ 17 Abs. 2 S. 2 InsO) die gesetzliche Vermutung der Zahlungsunfähigkeit begründet, die Beweislast nicht mehr beim Anspruchsteller (dem Insolvenzverwalter) liegt; inspweit führt das OLG zum ehemaligen §64 GmbhG aus:

    Nach § 64 S. 2 GmbHG aF wird das Verschulden des Geschäftsführers vermutet, wenn er trotz objektiv bestehender Insolvenzreife Zahlungen leistet (BGH, Urt. v. 27.10.2020, a.a.O., S. 96 Rn. 53). Der Beklagte hat dabei auch die gegen ihn streitende Vermutung der Erkennbarkeit der Insolvenzreife zu widerlegen (BGH, Beschl. v. 24.09.2019 – II ZR 248/17, BeckRS 2019, 31312 Rn. 20). Hierzu hat er nichts vorgetragen, er hat vielmehr eine Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin abgestritten.

    Im Falle einer Zahlungseinstellung bleibt dem Beklagten zwar die Möglichkeit, die nach § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO bestehende Vermutung der Zahlungsunfähigkeit zu widerlegen, indem er konkret vorträgt und ggf. beweist, dass eine Liquiditätsbilanz im maßgebenden Zeitraum für die Schuldnerin eine Deckungslücke von weniger als 10 % ausweist. Das bloße Bestreiten genügt insoweit nicht. Der Beklagte ist als Geschäftsführer, der mit den finanziellen Verhältnissen der insolvent gewordenen GmbH aufgrund seiner Tätigkeit vertraut ist, vielmehr gehalten, zu einer Liquiditätsbilanz, die Zahlungsfähigkeit belegen soll, konkret vorzutragen (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.2017 – II ZR 88/16, ZInsO 2018, 381, 388 Rn. 66). Auch die Berufungsbegründung enthält keinen Vortrag hierzu.

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  • Offenlegung der Jahresabschlüsse 2021: Kein Ordnungsgeldverfahren vor 11.4.2023

    Die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss für 2021 endet bereits am 31.12.2022. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat nun aber mitgeteilt, dass es vor dem 11.4.2023 kein Ordnungsgeldverfahren einleiten wird. Damit sollen angesichts der anhaltenden Nachwirkungen der Corona-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.

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  • Bundesarbeitsgericht: Verjährung von Urlaubsansprüchen

    Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.

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  • NIS2-Richtlinie

    NIS2-Richtlinie

    Es ist so weit: Die NIS2-Richtlinie wird endlich kommen. Schon Ende des Jahres 2020 hatte man erkannt, dass die bisherige NIS-Richtlinie den Anforderungen nicht mehr hinreichend gewachsen ist und es wurde – entsprechend der Mitteilung über die Gestaltung der digitalen Zukunft Europas – die Überprüfung der Richtlinie bis Ende des Jahres 2020 beschleunigt, eine Folgenabschätzung durchgeführt und ein neuer Vorschlag vorgelegt.

    In diesem Beitrag (zuletzt aktualisiert im März 2023) finden Sie wesentliche Informationen rund um die NIS2-Richtlinie und deren Wirkungen auf Unternehmen. Die NIS2-Richtlinie ist seit 2026 in Deutschland umgesetzt, dazu lesen Sie hier mehr bei uns.

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