Das Fussballspiel ist eine Kontaktsportart, die Rechtsprechung spricht von einem „Kampfspiel“. Verletzungen und Fouls gehören hier zum Alltag – die Frage ist aber: Wann muss ggfs. mit rechtlichen Konsequenzen gerechnet werden? Wann droht gar ein Schmerzensgeld? Der Artikel gibt einen Überblick.WeiterlesenSchmerzensgeld beim Fußball: Welches Foul wird teuer?
Schlagwort: Bilanz
Eine Bilanz im Sinne des Steuerrechts ist eine Zusammenstellung der Aktiva und Passiva eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Sie dient der steuerlichen Gewinnermittlung und bildet damit die Grundlage für die Besteuerung von Unternehmen.
Die Bilanz besteht aus zwei Teilen: der Aktivseite und der Passivseite. Auf der Aktivseite werden die Vermögenswerte des Unternehmens wie Betriebsgrundstücke, Maschinen, Forderungen oder Bankguthaben ausgewiesen. Auf der Passivseite stehen die Schulden des Unternehmens, zum Beispiel Kredite, Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten oder Rückstellungen.
Der steuerliche Gewinn eines Unternehmens ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Wert der Aktivseite und dem Wert der Passivseite der Bilanz. Dabei werden bestimmte Wertänderungen wie Abschreibungen oder Wertminderungen berücksichtigt. Der steuerliche Gewinn bildet die Grundlage für die Ertragsbesteuerung des Unternehmens.
Die steuerliche Bilanzierung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Das bedeutet, dass die Bilanz nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufzustellen ist und bestimmte Mindestanforderungen erfüllen muss, um für steuerliche Zwecke anerkannt zu werden. Die korrekte Bilanzierung und damit die steuerliche Gewinnermittlung sind für Unternehmen von großer Bedeutung, da Fehler oder Unregelmäßigkeiten zu Steuernachzahlungen oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen können.
Standardsoftware als Ware
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 28. Oktober 2008 in der Entscheidung IX R 23/08 klargestellt, dass Standardsoftware, die auf einem Datenträger gespeichert ist, als bewegliche Sache und damit als „Ware“ im Sinne des § 2a Abs. 2 Satz 1 EStG anzusehen ist. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Verlusten aus der…WeiterlesenStandardsoftware als Ware
Auch nach dem Inkrafttreten des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I 3224) sind im Verfahren auf Vollstreckbarklärung eines Schiedsspruchs über die Aufhebungsgründe des § 1059 Abs. 2 ZPO hinaus solche Einwendungen zugelassen, die an sich zum Anwendungsbereich der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO gehören.WeiterlesenVollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs
Aufwendungen eines Steuerpflichtigen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung für den Erwerb eines neuen Berufs sind vorweggenommene Betriebsausgaben oder Werbungskosten, wenn sie in einem hinreichenden Zusammenhang mit erwarteten späteren Einnahmen aus einem neuen Beruf stehen und die Ausbildung für den neuen Beruf der Überwindung oder Vermeidung von Arbeitslosigkeit dient. Damit sind die Kosten grundsätzlich voll abziehbar.WeiterlesenWerbungskosten: Ausbildungsaufwendungen für einen „neuen“ Beruf