Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (12 SA 875/09) stellt fest: Die außerordentliche Kündigung eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers kann auch ohne vorangegangene einschlägige Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn der Mitabeiter über einen Zeitraum von mehr als 7 Wochen arbeitstäglich mehrere Stunden mit dem Schreiben und Beantworten privater E-Mails verbringt – an mehreren Tagen sogar in einem zeitlichen Umfang, der…WeiterlesenExzessiver privater E-Mail-Verkehr während der Arbeitszeit: Kündigung
Schlagwort: beweisverwertungsverbot
Ein strafprozessuales Beweisverwertungsverbot bedeutet, dass ein Beweismittel, das möglicherweise rechtswidrig oder unzulässig erlangt wurde, nicht zum Nachweis einer Straftat oder zur Begründung einer Verurteilung verwendet werden darf.
Das Strafverfahrensrecht kennt allerdings keinen allgemeinen Grundsatz, wonach jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften zu einem strafprozessualen Verwertungsverbot führt. Ob ein solches eingreift, ist vielmehr nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes, unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden.
Ein Beweisverwertungsverbot kann sich daher letztlich aus verschiedenen Gründen ergeben, z.B. wenn ein Beweismittel unter Verletzung der grundrechtlich geschützten Privatsphäre oder anderer strafprozessualer Vorschriften, z.B. unter Verletzung des rechtlichen Gehörs, erlangt wurde. In solchen Fällen kann das Beweismittel zwar relevant sein und zum Nachweis der Schuld des Beschuldigten beitragen, es darf aber dennoch nicht im Strafverfahren verwendet werden.
Ein Beweisverwertungsverbot hat zur Folge, dass das betreffende Beweismittel nicht als Grundlage für eine Entscheidung im Strafverfahren herangezogen werden darf. Dies kann im Einzelfall zum Freispruch des Angeklagten oder zur Einstellung des Verfahrens führen, wenn die verbleibenden Beweismittel nicht ausreichen, um die Schuld des Angeklagten zu beweisen.
Strafbefreiende Selbstanzeige: Wirksamkeitsvoraussetzung (im Anschluß an BGHSt 3, 373) und Aufhebung der Sperrwirkung nach § 371 Abs. 2 Nr. 1a AO Verstoß gegen Belehrungspflicht nach § 393 Abs. 1 AO und Verwertungsverbot BGH Beschluss vom 16.6.2005, Az: 5 StR 118/05WeiterlesenSelbstanzeige im Steuerstrafrecht
Die 2. Strafkammer – Beschwerdekammer – des Landgerichts Itzehoe hat mit dem gestern zugestellten Beschluss vom 08.12.2009 die Beschwerde eines Autofahrers gegen die vorläufige Entziehung seiner Fahrerlaubnis und die Beschlagnahme seines Führerscheins verworfen, obwohl lediglich ein Polizeibeamter ohne Rücksprache mit einem Richter die Blutprobe angeordnet hatte. Die Kammer hält – anders als der 1. Senat…WeiterlesenEine von der Polizei unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt gewonnene Blutprobe führt nicht immer zu einem Verwertungsverbot
Zur Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Art und Weise einer Vernehmung (im Anschluss an BGHSt 38, 214). (BGH, Urteil vom 3.7.2007, 1 StR 3/07)WeiterlesenStPO: Begründung der Beschuldigteneigenschaft
Das OLG Brandenburg (2 Ws 102/21, 2 Ws 94/21, 2 Ws 96/21 und 2 Ws 113/21) hat sich in mehreren Entscheidungen zum Thema Encrochat positioniert und damit klar gestellt, dass die Verwertung von durch die französischen Ermittlungsbehörden im Kontext der Überwachung des Dienstleistungsanbieters für sogenannte Krypto-Handys (EncroChat) durch Entschlüsselung von Chat-Nachrichten gewonnenen Daten keinem Verbot…WeiterlesenOLG Brandenburg zu Encrochat: Kein Beweisverwertungsverbot
Es war ein Paukenschlag, als das LG Berlin erklärte, wegen eines bestehenden Beweisverwertungsverbots Encrochat-Daten nicht verwerten zu wollen – und damit die Eröffnung einer Anklage in einem Encrochat-Verfahren verweigerte. Nun liegt die Entscheidung des KG (2 Ws 79/21 und 2 Ws 93/21) vor, das sich in die lange Reihe der OLG in Deutschland einreiht und…WeiterlesenEncrochat: KG sieht kein Beweisverwertungsverbot
Domain-Pfändung: Eine Internet-Domain kann von einem Gläubiger gepfändet werden. Der Bundesgerichtshof hat inzwischen in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass Internet-Domains einer Pfändung unterliegen können. Die wichtigsten Grundsätze dabei sind aus meiner Sicht inzwischen: Gleichwohl gibt es Grenzen bei der Domain-Pfändung: Während im Privatrecht einer Pfändung in erster Linie entgegen gehalten kann, dass die Domain möglicherweise dem Erwerb…WeiterlesenDomain-Pfändung: Pfändung einer Internet-Domain ist (mit Grenzen) möglich und Gläubiger wird neuer Inhaber
Das Landesarbeitsgericht Köln, 9 TaBV 125/18, hat hervorgehoben, dass ein Arbeitgeber, will er anlässlich von Vorwürfen gegen die Geschäftsführung im Rahmen einer internen Untersuchung die E-Mail-Korrespondenz von nicht leitenden Arbeitnehmern überprüfen, gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG die vorherige Zustimmung des Betriebsrats einzuholen hat. Tut er dies nicht, kann der BetriebsratWeiterlesenÜberprüfung von E-Mail-Korrespondenz Angestellter
Wenn eine (unzumutbare) Beweisnot besteht, dürfen Aufnahmen von Personen gefertigt werden, um dieser Beweisnot zu begegnen – dieser Gedanke ist durchaus auf Anhieb zugänglich, wurde vom KG (16 WF 27/21) aber nochmals hervorgehoben.WeiterlesenRecht am eigenen Bild vs. Beweisverbot
Im Mai 2018 hat der Bundesgerichtshof (VI ZR 233/17) in einer sehr umfassenden Entscheidung hervorgehoben, dass eine permanente und anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens, wie etwa mit einer Dashcam, mit den datenschutzrechtlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht vereinbar ist. Gleichwohl ist eine Verwertung von sogenannten Dashcam-Aufzeichnungen, die ein Unfallbeteiligter vom Unfallgeschehen gefertigt hat, als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess…WeiterlesenVerwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen (BGH 2018)
Beweisverwertungsverbot bei Encrochat: Das Landgericht Berlin ((525 KLs) 254 Js 592/20 (10/21)) hat sich sämtlichen OLG entgegengestellt und entschieden, dass die Erhebung von Daten bei EncroChat-Nutzern unter Missachtung individualschützender Rechtshilfevorschriften stattgefunden hat – jedenfalls so weit dies auf deutschem Staatsgebiet erfolgt ist. Des Weiteren wurde, so das LG Berlin, ohne den erforderlichen konkreten Tatverdacht durch…WeiterlesenLG Berlin: Beweisverwertungsverbot bei Encrochat
ANOM wird alles ändern im Cybercrime, denn das, was heute geschehen ist, war ein weltweiter herber Schlag gegen das organisierte Verbrechen: Mit ANOM wurde eine weitere zentrale Plattform für verschlüsselte Kommunikation von den Behörden ausgehoben. Und das Schlimme für die kriminellen Strukturen ist dabei, dass man auf eine Plattform hereingefallen ist, die von den Behörden…WeiterlesenANOM war ein Fake: Schlag gegen organisierte Kriminalität
Das OLG Rostock (20 Ws 121/21) hat in Sachen Encrochat, nach seinem früheren Beschluss, nochmals „nachgelegt“ und bekräftigt: Es gibt kein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der im Ausland gewonnenen Encrochat-Daten. Es betont insoweit nochmals ausdrücklich, dass aus seiner Sicht selbst dann, wenn die Beweiserlangung rechtsfehlerhaft gewesen wäre, die Erkenntnisse verwertet werden dürften. Insoweit erinnert das OLG daran,…WeiterlesenOLG Rostock: Daten aus Encrochat-Ermittlungen verwertbar
Inzwischen konnte sich mit dem OLG Schleswig (2 Ws 47/21) ein weiteres Oberlandesgericht zur Frage der Verwertbarkeit der Daten in Encrochat-Prozessen äussern – auch hier bleibt man im Ergebnis bei der bekannten Linie: Es gibt kein Beweisverwertungsverbot.WeiterlesenOLG Schleswig: Kein Verwertungsverbot bei Encrochat
Der Vollständigkeit halber nehme ich hier noch die Entscheidung des LG Hamburg (620 Qs 1/21) auf, der die bekannte Entscheidung des OLG Hamburg zur Verwertung von Encrochat-Erkenntnissen folgte. Das LG Hamburg fasste sich noch etwas kürzer und stellte unter Verweis auf die Gesetzeslage fest, dass Beweise, die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig erhoben worden sind, in…WeiterlesenVerwertung von Erkenntnissen aus Encrochat-Ermittlungen