Das BVerfG (2 BvR 2500/09) hat sich mit diversen strafrechtlichen Detail-Fragen auseinander gesetzt. Im Fokus stand dabei die Frage der Verwertung von Erkenntnissen in einem Strafverfahren, die aus einer präventiv-polizeilichen Überwachung stammen. Das soll hier aber nicht der Schwerpunkt sein – zumal sich wenig neues ergibt, grundsätzlich bleibt es am Ende dabei, dass eine Verwertung…WeiterlesenBundesverfassungsgericht zur Strafbarkeit wegen Betruges
Schlagwort: beweisverwertungsverbot
Ein strafprozessuales Beweisverwertungsverbot bedeutet, dass ein Beweismittel, das möglicherweise rechtswidrig oder unzulässig erlangt wurde, nicht zum Nachweis einer Straftat oder zur Begründung einer Verurteilung verwendet werden darf.
Das Strafverfahrensrecht kennt allerdings keinen allgemeinen Grundsatz, wonach jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften zu einem strafprozessualen Verwertungsverbot führt. Ob ein solches eingreift, ist vielmehr nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes, unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden.
Ein Beweisverwertungsverbot kann sich daher letztlich aus verschiedenen Gründen ergeben, z.B. wenn ein Beweismittel unter Verletzung der grundrechtlich geschützten Privatsphäre oder anderer strafprozessualer Vorschriften, z.B. unter Verletzung des rechtlichen Gehörs, erlangt wurde. In solchen Fällen kann das Beweismittel zwar relevant sein und zum Nachweis der Schuld des Beschuldigten beitragen, es darf aber dennoch nicht im Strafverfahren verwendet werden.
Ein Beweisverwertungsverbot hat zur Folge, dass das betreffende Beweismittel nicht als Grundlage für eine Entscheidung im Strafverfahren herangezogen werden darf. Dies kann im Einzelfall zum Freispruch des Angeklagten oder zur Einstellung des Verfahrens führen, wenn die verbleibenden Beweismittel nicht ausreichen, um die Schuld des Angeklagten zu beweisen.
Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Finanzverwaltung angekaufte ausländische Bankdaten bei der Besteuerung verwenden darf. Dies entschied der 14. Senat des Finanzgerichts Köln mit Beschluss vom 15. Dezember 2010 (14 V 2484/10).WeiterlesenFinanzamt darf angekaufte Steuer-CD verwerten
In dem zunehmend diffusen Streit, ob und wann der Richtervorbehalt bei Blutproben greift, meldet sich nun das OLG Bamberg (2 Ss OWi 1283/2009) mit einer weiteren Entscheidung. Das OLG stellt fest, dass zumindest in Bayern ein richterlicher Bereitschaftsdienst – entsprechend der Vorgaben des BVerfG – nur von 6 Uhr bis 21 Uhr besteht. Ausserhalb dieser…WeiterlesenRichtervorbehalt bei Blutproben: Richter wollen auch schlafen?
Mit Stirnrunzeln muss man die Entscheidung des BGH (3 StR 530/09) zur Kenntnis nehmen, dass Gefahr im Verzug auch dann vorliegen soll, wenn die Polizei diesen Zustand selbst verursacht hat. Der Hintergrund in der gebotenen Kürze: Im Rahmen einer Observation wird durch ein leicht fahrlässiges, nach den Feststellungen des Gerichts nicht vorsätzliches, Verschulden einer Polizeibeamtin…WeiterlesenGefahr im Verzug: Auch bei polizeilicher Verursachung
Eine richterlich angeordnete oder gestattete Durchsuchung wird nicht dadurch rechtswidrig, daß sie unzureichend dokumentiert worden ist. Eine unzureichende Dokumentation der richterlichen Entscheidung führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot. Frage: -Warum sollen sich die durchsuchenden Ermittler überhaupt noch an Formvorschriften halten, wenn ein Verstoss sowieso keine Folgen hat? BGH Beschluss vom 13.1.2005, Az: 1 StR 531/04 WeiterlesenStrafrecht: Durchsuchung und Beweisverwertungsverbot
In vielen Situationen ist die Entnahme einer Blutprobe erforderlich, um zu einem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu kommen. Grundsätzlich ist eine Blutentnahme durch den Richter anzuordnen. Nur in Ausnahmefällen kann die Staatsanwaltschaft oder nachrangig die Polizei die Anordnung treffen. Das ist jedoch nur bei „Gefahr im Verzug“ möglich.WeiterlesenErmittlungsverfahren: Wer darf die Entnahme einer Blutprobe anordnen?
Die so genannte „informatorische Befragung“ ist ja sowas wie Anwalts Liebling: Die Ermittlungsbehörde (Polizei) kann mit dem BGH bei einem „nicht ausreichend verdichteten Tatverdacht“ durchaus auf die Belehrung hinsichtlich eigener Rechte verzichten und frei heraus den Betroffenen befragen. Dieser plappert erfahrungsgemäß auch gerne drauf los. Beim OLG Zweibrücken (1 SsBs 2/10) ging es nun wieder…WeiterlesenZur Grenze der informatorischen Befragung – Der Beamte lügt nicht!
Die ungefragt gegenüber einem Polizeibeamten fernmündlich abgegebene Sachverhaltsschilderung und die in Anwesenheit eines Polizeibeamten gegenüber dem Beschuldigten erfolgte Bezichtigung durch einen zur Zeugnisverweigerung berechtigten Angehörigen bleiben als sog. Spontanäußerungen verwertbar. Das gilt auch, wenn der Angehörige später von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht. Dazu auch bei uns: Das Beweisverwertungsverbot im Strafprozess und OrdnungswidrigkeitenrechtWeiterlesenBeweisverwertungsverbot: Spontanäußerung und Verwertungsverbot
Das KG Berlin hat im Juli 2009 ((3) 1 Ss 204/09 (71/09)) festgehalten, dass man bei der Feststellung, ob Polizeibeamte willkürlich eine Gefahr im Verzug angenommen haben (was u.U. zu einem Verwertungsverbot führen würde), den zeitlichen Abstand zu den höchstrichterlichen Entscheidungen im Auge haben muss, die ausdrücklich auf die Einhaltung des Richtervorbehaltes pochen: Dennoch gibt…WeiterlesenEntnahme der Blutprobe: Entscheidungsübersicht
Das Landgericht Kempten hat den Angeklagten am 1. August 2008 unter anderem wegen Mordes, begangen aus niedrigen Beweggründen, zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts heiratete der Angeklagte, ein marokkanischer Staatsangehöriger, im Jahr 2006 seine auch aus Marokko stammende, in Deutschland lebende Ehefrau und zog zu ihr nach Kempten. Dort besuchte er…WeiterlesenHeimliches Abhören der Gespräche eines Beschuldigten mit seiner Ehefrau im Besuchsraum während der Untersuchungshaft
Bereits im September hatte das LG Berlin (27 O 685/10) entschieden, dass der Axel-Springer-Verlag von einem Minister auf Unterlassung in Anspruch genommen werden konnte, als dieser Verlag aus Emails des Ministers veröffentlichte deren Herkunft unklar war (konkret steht ein Diebstahl des Laptops samt Emails im Raum). Nunmehr liegt mir das Urteil im Volltext vor und…WeiterlesenLG Berlin zur Veröffentlichung (vermutlich) gestohlener E-Mails (Update)
Einem PKW-Fahrer, der sein Fahrzeug unter Drogeneinfluss geführt hat, ist die Fahrerlaubnis auch dann zu entziehen, wenn ihm eine Blutprobe ohne richterliche Anordnung entnommen wurde. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der Antragsteller nahm mit seinem Fahrzeug am Straßenverkehr teil, obwohl er unter dem Einfluss von Cannabis stand. Dies ergab eine Blutprobe, die ohne…WeiterlesenOhne richterliche Anordnung entnommene Blutprobe für Entziehung der Fahrerlaubnis verwertbar
Einen kapitalen Bock hat das Amtsgericht Rostock (21 Cs 13/10) geschossen, das allen ernstes meinte, in einer Sache in der es um die Verwertung einer Blutprobe geht, die gegen den Richtervorbehalt erhoben wurde, sei es nicht nötig, einen Pflichtverteidiger zu bestellen, da es sich um einen sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fall handele und der…WeiterlesenVerwertungsverbot von Blutproben bei Verstoss gegen Richtervorbehalt: Das versteht kein Laie!
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (12 SA 875/09) stellt fest: Die außerordentliche Kündigung eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers kann auch ohne vorangegangene einschlägige Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn der Mitabeiter über einen Zeitraum von mehr als 7 Wochen arbeitstäglich mehrere Stunden mit dem Schreiben und Beantworten privater E-Mails verbringt – an mehreren Tagen sogar in einem zeitlichen Umfang, der…WeiterlesenExzessiver privater E-Mail-Verkehr während der Arbeitszeit: Kündigung
Strafbefreiende Selbstanzeige: Wirksamkeitsvoraussetzung (im Anschluß an BGHSt 3, 373) und Aufhebung der Sperrwirkung nach § 371 Abs. 2 Nr. 1a AO Verstoß gegen Belehrungspflicht nach § 393 Abs. 1 AO und Verwertungsverbot BGH Beschluss vom 16.6.2005, Az: 5 StR 118/05WeiterlesenSelbstanzeige im Steuerstrafrecht