Keine Ersatzpflicht des Autofahrers beim Zusammenstoß mit entlaufenen Pferden: Ein Pferdehalter, dessen Pferde aus einer Weide entlaufen und beim Zusammenstoß mit einem Fahrzeug getötet werden, kann vom Fahrzeughalter keinen Schadenersatz verlangen.
Schlagwort: betriebsgefahr
Betriebsgefahr: Betriebsgefahr ist die generelle Gefahr, die der Betrieb einer Sache, hier speziell eines Kraftfahrzeugs, mit sich bringt. Rechtsanwalt Ferner Alsdorf zum Verkehrsrecht und zur Betriebsgefahr.
Wechselt ein Fahrer unzulässig den Fahrstreifen, haftet er grundsätzlich allein für die Folgen eines in diesem Zusammenhang geschehenen Verkehrsunfalls. Eine Mithaftung des anderen Unfallbeteiligten kommt nur in Betracht, wenn der Fahrstreifenwechsler Umstände nachweist, die ein Mitverschulden des anderen belegen.
Der Fahrgast eines Linienbusses muss damit rechnen, dass beim Anhalten des Busses an einer Haltestelle ein “Ruck” durch das Fahrzeug geht. Hat sich der Fahrgast nicht ordnungsgemäß festgehalten und kommt er wegen des “Rucks” zu Fall, so kann er keinen Schadenersatz wegen einer erlittenen Verletzung verlangen.
Gemäß §§ 9 Abs. 5 StVO hat sich der Fahrer eines Radladers beim Zurücksetzen so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Erforderlichenfalls muss er sich einweisen lassen. Verstößt der Fahrer eines Radladers gegen diese Pflicht, so haftet er auf vollen Schadensersatz. Das Vorbeifahren hinter diesem Radladers in einem Abstand von maximal einem Meter ist objektiv gefährlich.…