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Schlagwort: Behandlungsfehler

Anwalt bei strafrechtlichem Vorwurf eines Behandlungsfehlers – Verteidigung bei Vorwurf fahrlässiger Körperverletzung.

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  • Medizinstrafrecht: Fahrlässige Tötung im Arztstrafrecht

    Medizinstrafrecht: Fahrlässige Tötung im Arztstrafrecht

    Eine Verurteilung zweier Ärzte wegen fahrlässiger Tötung stellt grundsätzliche Fragen zur strafrechtlichen Haftung medizinischer Fachkräfte in den Fokus: Das Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az: 16 Ds 326 Js 130982/23) zeigt, wie eng der Spielraum zwischen leitliniengerechtem Handeln und strafrechtlicher Verantwortung sein kann – insbesondere in akuten Notfallsituationen, in denen Zeitdruck und komplexe Entscheidungsprozesse zusammenfallen. Der Fall illustriert exemplarisch, unter welchen Umständen ein Unterlassen ärztlicher Maßnahmen nicht nur zivilrechtliche, sondern eben auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

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  • Fahrlässige Tötung durch Ärzte: Überblick über Risiken und rechtliche Fallstricke

    Fahrlässige Tötung durch Ärzte: Überblick über Risiken und rechtliche Fallstricke

    Die fahrlässige Tötung ist ein schwerwiegender Vorwurf, der nicht nur das Leben eines Patienten, sondern auch die berufliche und persönliche Existenz eines Arztes massiv beeinträchtigen kann. Im medizinischen Kontext bezieht sich dieser Vorwurf auf Situationen, in denen ein Patient infolge eines Behandlungsfehlers verstirbt und dem behandelnden Arzt eine Sorgfaltspflichtverletzung zur Last gelegt wird. Dieser Beitrag beleuchtet – in aller Kürze – die juristischen Grundlagen und zeigt anhand von Beispielen, wie Ärzte sowohl durch aktives Handeln als auch durch Unterlassen in die Haftung geraten können.

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  • Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs in einem Arzthaftungsprozess

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs in einem Arzthaftungsprozess

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 2. Juli 2024 (Az. VI ZR 240/23) entschieden, dass das Berufungsgericht den Anspruch der Kläger auf rechtliches Gehör verletzt hat, indem es deren Einwendungen gegen ein Sachverständigengutachten ohne eine Anhörung des Sachverständigen zurückgewiesen hat. Der Fall betrifft eine Arzthaftungsklage wegen angeblicher Behandlungsfehler und mangelhafter Aufklärung im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes, das wenige Tage nach der Geburt verstarb.

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  • Ärztlicher Behandlungsfehler und hypothetische Einwilligung: Was Ärzte Beachten Müssen

    Ärztlicher Behandlungsfehler und hypothetische Einwilligung: Was Ärzte Beachten Müssen

    In einem aktuellen Fall (BGH, Urteil vom 2. Juli 2024 – VI ZR 363/23) geht es um einen medizinischen Behandlungsfehler, der zur Amputation der linken Hand und eines Teils des Unterarms eines Neugeborenen führte.

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  • Aktuelle Entwicklungen im Arztstrafrecht 2023/2024

    Aktuelle Entwicklungen im Arztstrafrecht 2023/2024

    Das Arztstrafrecht ist ein facettenreiches Rechtsgebiet, das sich stetig weiterentwickelt. Für Ärzte ist es von entscheidender Bedeutung, über die neuesten Entwicklungen und Entscheidungen informiert zu sein, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Im Jahr 2023 gab es zahlreiche relevante Urteile und gesetzliche Änderungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Praxis haben können. Im Folgenden werden einige der wichtigsten Entwicklungen detailliert vorgestellt.

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  • BGHZ 116, 60 – Dauernuckeln

    1. In Warnhinweisen über Produktgefahren muß die Art der drohenden Gefahr deutlich herausgestellt werden. Jedenfalls dann, wenn erhebliche Körper- oder Gesundheitsschäden durch eine Fehlanwendung des Produkts entstehen können, muß der Produktverwender aus dem Warnhinweis auch erkennen können, warum das Produkt gefährlich werden kann.
    2. Steht in einem Produkthaftungsprozeß fest, daß ein Hersteller objektiv seine Instruktionspflichten bei der Inverkehrgabe eines seiner Produkte verletzt hat, dann ist davon auszugehen, daß die Verletzung dieser Pflichten schuldhaft erfolgt ist, sofern der Hersteller nicht den Beweis führt, daß ihn kein Verschulden trifft.
    3. Die im Arzthaftungsprozeß beim Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers anerkannte Beweiserleichterung für den Geschädigten zur Führung des Kausalitätsbeweises (zwischen Behandlungsfehler und Rechtsgutverletzung) ist im Produkthaftungsprozeß in Fällen der Verletzung von Warnpflichten durch einen Hersteller nicht anzuwenden, wenn nachgewiesen werden soll, daß überhaupt Schäden durch die Produktbenutzung eingetreten sind.

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