In Zeiten niedriger Zinsen liebäugeln viele mit dem Erwerb eines eigenen Hauses oder einer eigenen Wohnung. Was aber ist, wenn der Bau nicht rechtzeitig fertiggestellt wird? Mit einem solchen Fall hat sich das Oberlandesgericht Oldenburg beschäftigt.
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Baurecht: Rechtsanwalt Ferner Alsdorf Aachen hilft im privaten Baurecht und Bauvertragsrecht. Rund um das Baurecht finden Sie hier ausgewählte Beiträge und Urteile – sowohl zu zivilrechtlichen wie auch zu verwaltungsrechtlichen Fragen. Wir sind im Baurecht nicht tätig!
Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden: Ein Grundstücksnachbar kann von dem anderen verlangen, die Pferdehaltung in einem Offenstall zu unterlassen, den dieser ohne Baugenehmigung und unter Verstoß gegen das öffentlich-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme errichtet hat.
Architektenrecht: Ein Architekt, der nur mit der Bauleitung und Mitwirkung an der Vergabe zur Modernisierung einer Wohnanlage beauftragt ist, macht sich schadenersatzpflichtig, wenn er in seinem Leistungsverzeichnis für eine Brandwand statt eines „nicht brennbaren“ Wärmedämmverbundsystems eine nur „schwer entflammbare“ Variante vorsieht. Dies gilt auch, wenn ihm der Auftraggeber keine Planungsunterlagen ausgehändigt hat.
Teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit, dass sich der Baubeginn verzögert, ist dies eine Anordnung. Folge: Sie kann eine Preisanpassung und damit eine Vergütung der Mehr- kosten des Auftragnehmers rechtfertigen. So hat es das Oberlandesgericht Brandenburg (12 U 59/19) entschieden.
Luftwärmepumpen müssen nach dem Abstandsflächenrecht der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz keinen Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten. Dies entschied nun das Verwaltungsgericht Mainz (3 K 750/19).
Bei einer Kostenschätzung liegt der Spielraum des Architekten im Bereich von 30 bis 40 Prozent. Der Toleranzrahmen kann aber nicht generell einheitlich festgelegt werden. Die für eine größere Quadratmeterfläche erstellte Kostenschätzung kann nicht auf die geringere Fläche anhand der Kosten pro Quadratmeter umgerechnet werden. Das hat das Oberlandesgericht (10 U 1128/15) Dresden mit Billigung des…
Ein Nachbar muss einen Überbau durch eine Außendämmung nicht dulden, wenn eine Innendämmung mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
Erfüllt ein Gebäude nachbarschützende Brandschutzvorschriften nicht, muss dessen Eigentümer die vom Nachbarn beanstandete, fehlende Brandwand nachträglich einziehen. Er darf dies nicht mit dem Hinweis verweigern, der dafür erforderliche finanzielle Aufwand stehe in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Nachbarn. So hat es jetzt der Bundesgerichtshof (V ZR 152/18) entschieden.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sieht vor, den Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergelds wegen Corona um drei Monate zu verlängern. Hintergrund der angedachten Verlängerung ist die Corona-Pandemie, weshalb viele Antragsteller die Fristen nicht einhalten können.
Der Referentenentwurf zur HOAI 2021 liegt seit dem 7.8.2020 vor. Sie soll am 1.1.2021 in Kraft treten und muss das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4.7.2019 umsetzen. Das geschieht u. a. dadurch, dass die verbindlichen Mindestsätze nicht mehr preisrechtlich (sondern nur noch als Orientierungswerte) geregelt werden.
Wird der Auftraggeber unter Vorschlag von Abnahmeterminen zur Abnahme aufgefordert und schickt er einen mit der Sache befassten Architekten zum Termin, muss er sich dessen rechtsgeschäftliche Erklärungen zurechnen lassen (Anscheinsvollmacht). Das hat das Oberlandesgericht Zweibrücken (Beschluss vom 14.11.2017, 5 U 42/17) entschieden. Das o. g. Vorgehen ist also erlaubt. Besser für alle Beteiligten ist es…
Bei Planungsverträgen, die nach dem 1.1.18 geschlossen worden sind, müssen Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Honorarrechnung rügen, dass ihre Rechnung nicht prüfbar ist. Spätere Rügen sind unwirksam. Das hat das Oberlandesgericht Celle (Urteil vom 1.4.2020, 14 U 185/19) entschieden.
Eine Mängelanzeige ist ausreichend verständlich, wenn sie die Erscheinungsbilder des Mangels benennt. Es ist nicht erforderlich, dass der Bauüberwacher auch die Mangelursachen benennt, die er vermutet.