Ein permanentes „Linksfahren“ und das dadurch verhinderte Überholtwerden kann in seltenen Fällen eine Nötigung darstellen; so das OLG Köln : Diese Umstände müssten besonders sittlich verwerflich oder zu missbilligen sein, vergleichbar wäre hier das absichtliche langsam Fahren und Linksausweichen, das beharrliche Linksfahren auf freier Autobahn mit mäßiger Geschwindigkeit um ein Überholen zu verhindern oder die…
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Autobahn: Rechtsanwalt Ferner zum Verkehrsrecht und zur Autobahn.