In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. August 2025 (6 StR 315/24) findet sich eine Vertiefung der Rechtsprechung zur Amtsträgereigenschaft im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen Geschäftsführer privatrechtlich organisierter Unternehmen als Amtsträger gelten können, wenn sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Der Fall illustriert, wie der BGH die Grenzen zwischen privater Wirtschaftstätigkeit und öffentlicher Verantwortung zieht – eine Abgrenzung, die für die Praxis der Korruptionsbekämpfung von zentraler Bedeutung ist.
(mehr …)Schlagwort: Aussetzung
Aussetzung im strafrechtlichen Sinne liegt vor, wenn jemand eine andere Person in eine hilflose Lage bringt und sie dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt. Der Täter handelt dabei mit direktem Vorsatz, d.h. in der Absicht, die betroffene Person schwer zu verletzen oder gar zu töten.
Typische Beispiele sind das Aussetzen von Säuglingen oder Kleinkindern in der Öffentlichkeit oder das Aussetzen von Menschen an abgelegenen Orten ohne Nahrung, Wasser oder Schutz vor Witterungseinflüssen. Auch das Einsperren von Menschen in einem Raum oder das Anlegen von Fesseln kann unter bestimmten Umständen als Aussetzung angesehen werden.
Das Strafmaß für Aussetzung kann sehr hoch sein und reicht von einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Führt die Tat zum Tod des Opfers, kann sie sogar als Totschlag oder Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet werden. Übrigens gibt es noch die Aussetzung des Verfahrens im Strafprozess, das ist, wenn man die Verhandlung abbricht und irgendwann später nochmals beginnt.
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Verhaltensbedingte Kündigung wegen gelöschter Katzenfotos
Die Frage, ob das Löschen betrieblicher Daten einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen kann, ist in der arbeitsrechtlichen Praxis von hoher Relevanz. Besonders brisant wird es, wenn der Vorwurf auf Indizien beruht und der Arbeitgeber den Sachverhalt nicht hinreichend aufklärt. Das Arbeitsgericht Bocholt hat in einem aktuellen Urteil (1 Ca 459/25) entschieden, dass eine außerordentliche Kündigung wegen angeblich gelöschter Dateien unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber den Tatvorwurf nicht substantiiert darlegt und den Arbeitnehmer nicht vorher anhört.
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Nord Stream und Grenzen des Strafprozesses (Update 2026)
Faktische Probleme der Strafverteidigung in Verfahren mit politischen Hintergründen: Die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines im September 2022 bleibt einer der rätselhaftesten Akte hybrider Kriegsführung der jüngeren Geschichte. Mehr als drei Jahre später steht ein Verdächtiger vor deutschen Gerichten, während die Debatte über Täterschaft und Motive ungebrochen ist. Doch je tiefer die Ermittlungen voranschreiten, desto drängender wird die Frage, ob ein klassischer Strafprozess überhaupt geeignet ist, die Wahrheit in einem Fall zu finden, der von gezielten Täuschungen, geopolitischen Interessen und der Unberechenbarkeit moderner Geheimdienstoperationen geprägt ist.
Die jüngste Kritik an der einseitigen Ausrichtung der Bundesanwaltschaft auf ukrainische Verdächtige, aktuell bei der FAZ zusammengefasst, wirft grundsätzliche Zweifel auf: Kann ein Gerichtssaal der richtige Ort sein, um einen Sachverhalt zu klären, der möglicherweise Teil einer russischen Desinformationsstrategie ist? Und was bedeutet das für die Fairness eines Verfahrens, in dem die Angeklagten am Ende nur Bausteine in einem größeren, undurchsichtigen Spiel sein könnten?
Update, Januar 2026: Der BGH hat sich im Rahmen einer Haftentscheidung erstmals mit dem Thema beschäftigt. Die Entscheidung wurde in einer inhaltlichen Analyse hier aufgenommen. Der Beitrag erschien erstmals am 28. November 2025. Die Deutsche Welle berichtet dazu auch und hat sich dazu mit mir unterhalten.
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Weitergabe von Datenbank-Zugangsdaten im Konzern
Datenbanken mit branchenspezifischen Informationen sind zu wertvollen Wirtschaftsgütern geworden, deren Nutzung oft an strenge Lizenzbedingungen geknüpft ist – aber was geschieht, wenn Zugangsdaten zu solchen Datenbanken innerhalb eines Konzerns weitergegeben werden, ohne dass eine zusätzliche Lizenz erworben wird? Handelt es sich dabei um einen unlauteren Wettbewerbsverstoß, eine Verletzung von Geschäftsgeheimnissen oder gar eine Urheberrechtsverletzung? Mit diesen Fragen setzte sich das Oberlandesgericht Nürnberg (3 U 158/25) in einem aktuellen Beschluss vom 18. Dezember 2025 auseinander.
Der Fall betraf einen Anbieter einer kostenpflichtigen Datenbank mit gesundheitspolitischen Informationen, der gegen ein Pharmaunternehmen klagte, das Zugangsdaten an konzerninterne Mitarbeiter weitergegeben hatte. Das Gericht verneinte sowohl einen Verstoß gegen das Lauterkeitsrecht als auch gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz und lehnte eine Urteilsveröffentlichung ab. Die Begründung des Senats zeigt, wie eng die Grenzen zwischen zulässiger interner Nutzung und unlauterem Marktverhalten gezogen sind – und wo die rechtlichen Instrumente des Schutzes von Datenbanken an ihre Grenzen stoßen.
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Grenzen der Haftungsinanspruchnahme bei Cum/Cum-Gestaltungen
Eine Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg vom 7. März 2025 (Aktenzeichen 6 V 84/24) geht auf die komplexen verfahrensrechtlichen und materiellen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Haftungsinanspruchnahme von Depotbanken für nicht einbehaltene Kapitalertragsteuer in sogenannten Cum/Cum-Fällen stellen.
Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen Finanzbehörden ergänzende Haftungsbescheide erlassen dürfen, wenn bereits ein Haftungsbescheid für denselben Sachverhalt existiert, aber noch nicht bestandskräftig ist. Das Gericht zeigt dabei nicht nur die verfahrensrechtlichen Hürden auf, sondern wirft auch grundsätzliche Zweifel an der materiellen Rechtmäßigkeit einer solchen Inanspruchnahme auf – insbesondere dann, wenn die Depotbank auf eine Nichtveranlagungsbescheinigung vertraut hat.
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Probleme mit der Update-Pflicht in der Ökodesign-Verordnung?
Eine aktuelle Kontroverse um die Reichweite der Update‑Pflichten für Smartphones – ausgelöst durch die restriktive Auslegung der Ökodesign‑Verordnung (EU) 2023/1670 durch einen bekannten Hersteller – legt eine deutliche Spannung zwischen dem unionsrechtlichen Ziel und seiner technischen Umsetzung im Sekundärrecht offen. Oder einfacher gesagt: Während die EU darauf hinwirkt, die Lebensdauer digitaler Produkte zu verlängern, scheinen einige Hersteller vor allem darin engagiert, die Grenzen dieser neuen Pflichten auszuloten.
Zum Thema „Rechtliche Grundlagen von Softwareupdates und -upgrades” habe ich in AnwZert ITR 16/2025 Anm. 3 übrigens einen Beitrag veröffentlicht. Dieser konzentriert sich allerdings auf die zivilrechtlichen Fragestellungen.
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Vorlage des BGH an den EuGH: Dynamische IP-Adressen in der DSGVO
Der BGH (VI ZR 258/24) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) drei zentrale Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, die nicht nur die juristische Debatte um den Personenbezug dynamischer IP-Adressen neu entfachen, sondern auch die Reichweite von Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DSGVO kritisch hinterfragen. Im Kern geht es um die Spannung zwischen technischer Realität, unionsrechtlichen Schutzstandards und der Gefahr missbräuchlicher Anspruchsgeltendmachung. Die Vorlage berührt die Praxis tausender Website-Betreiber, die sich mit automatisierten Abmahnungen konfrontiert sehen.
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Steuerhinterziehung Gewerbeuntersagung trotz nachträglicher Schuldenbegleichung
In einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 4. August 2025 (Aktenzeichen 1 L 1890/25) geht es um die strengen Maßstäbe, die an die gewerberechtliche Zuverlässigkeit von Unternehmern angelegt werden. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Rückführung von Steuerschulden und Sozialabgaben nach einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung ausreicht, um eine Gewerbeuntersagung abzuwenden.
Das Gericht verneint dies und bestätigt damit eine grundsätzliche Linie der Rechtsprechung: Wer durch schwerwiegende Pflichtverstöße seine Unzuverlässigkeit unter Beweis gestellt hat, kann sich nicht allein durch nachträgliche Compliance wieder als vertrauenswürdig etablieren – zumindest nicht im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes.
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Kein Honorar für intransparentes KI-Gutachten vor Gericht
Eine undeklarierte Nutzung künstlicher Intelligenz durch Sachverständige in einem Prozess kann nicht nur die Verwertbarkeit eines Gutachtens infrage stellen, sondern sogar zur vollständigen Streichung der Vergütung führen – so das Landgericht Darmstadt (19 O 527/16). Endlich einmal wird hier der Einsatz von KI in der Justiz aus anderem Blickwinkel betrachtet, fernab von Anwälten und Richtern; am Ende geht es darum, wie moderne Hilfsmittel in der forensischen Praxis einzusetzen sind, ohne die prozessualen Grundsätze der Transparenz und Persönlichkeit zu untergraben.
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Schadensersatz für Steuerberaterfehler auch nach Verfahrenseinstellung (§ 153a StPO)
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat mit Urteil vom 28. März 2025 (Aktenzeichen 5 U 17/24) eine grundsätzliche Frage des Steuerberaterhaftungsrechts entschieden: Kann ein Mandant von seinem Steuerberater die Erstattung einer Zahlung verlangen, die er im Rahmen einer Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO geleistet hat, um ein Steuerstrafverfahren zu beenden? Das Gericht bejaht dies unter bestimmten Voraussetzungen und setzt damit klare Maßstäbe für die Ersatzfähigkeit von Aufwendungen, die zur Abwendung strafrechtlicher Risiken getätigt werden.
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Offshore-Datenankauf in NRW: Verwertbar trotz heikler Herkunft
Nordrhein-Westfalen nutzt den aktuellen Ankauf eines mehr als ein Terabyte großen Datenträgers mit Offshore-Strukturen als nächsten großen Schlag gegen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung. Die bisherige Rechtsprechung legt dabei nahe, dass die so erlangten Informationen sowohl steuerlich als auch strafprozessual grundsätzlich verwertbar sein werden. Zugleich bleibt die Diskussion um die Grenzen fairer Verfahrensgestaltung, die Zurechnung privaten Datendiebstahls zum Staat und mögliche „mosaikartige“ Entwicklungen in Richtung eines zukünftigen Verwertungsverbots hochaktuell.
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Beweislast beim Hinweisgeberschutz im Arbeitsverhältnis:
Die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Mai 2025 (Aktenzeichen 10 GLa 337/25) wirft grundsätzliche Fragen zum Schutz von Hinweisgebern im Arbeitsverhältnis auf. Im Zentrum steht der Konflikt zwischen der arbeitsvertraglichen Pflicht zur Verschwiegenheit und dem Recht eines Mitarbeiters, sich bei Meldungen von Rechtsverstößen anwaltlich beraten zu lassen.
Das Gericht hatte zu klären, ob eine Arbeitgeberweisung, die den Informationsaustausch mit einem Rechtsanwalt im Zusammenhang mit behördlichen Ermittlungen beschränkt, eine unzulässige Benachteiligung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) darstellt. Es wird hier im Ergebnis deutlich, wie eng die Grenzen zwischen berechtigten Unternehmensinteressen und dem Schutz von Whistleblowern verlaufen – und unter welchen Umständen eine zunächst rechtswidrige Weisung durch nachträgliche Konkretisierungen ihre Wirkung verlieren kann.
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Verjährung von Steuerstraftaten (BGH 2025)
Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Oktober 2025 (1 StR 445/24) klärt zentrale Fragen zur Verjährung von Steuerstraftaten, insbesondere bei unrichtigen Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften. Der 1. Strafsenat setzt dabei neue Maßstäbe für die Bestimmung des „großen Ausmaßes“ eines Steuervorteils und präzisiert den Beginn der Verjährungsfrist. Die Entscheidung zeigt, wie komplex die Abgrenzung zwischen Steueroptimierung und Steuerhinterziehung sein kann – und welche Konsequenzen sich daraus für die strafrechtliche Verfolgung ergeben.
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