Auch wenn ein Hund als „Hausrat“ einzuordnen ist, gelten für ihn bei der Hausratsteilung besondere Regeln. Das folgt aus einem Rechtsstreit zweier Eheleute vor dem Oberlandesgericht Osnabrück (11 WF 141/18). Die beiden hatten den Hund „Dina“ im Juni 2013 erworben. Anfang Januar 2016 trennten sie sich. Die Ehefrau verzog nach Schleswig-Holstein. „Dina“ verblieb zunächst beim…
Schlagwort: Aufteilung von Hausrat
Hausrat: Rechtsanwalt Ferner Alsdorf, Aachen, zur Aufteilung von Hausrat und zum Familienrecht
Ein Minibagger kann bei abstrakter Betrachtung sowohl ein Haushaltsgegenstand sein als auch ein Gegenstand, der ausschließlich dem persönlichen Gebrauch oder den persönlichen Interessen eines Ehegatten dient. Anders als bei vielen Gegenständen, bei denen eine Nutzung für den gemeinsamen Haushalt bzw. die Hauswirtschaft naheliegend ist, ist dies bei einem Minibagger nicht der Fall.
Nimmt ein Ehegatte nach der Trennung eigenmächtig Hausratsgegenstände an sich, muss er dem anderen Ehegatten wieder Mitbesitz einräumen.
Ein Anspruch auf Hausratsteilung ist verwirkt, wenn ihn ein Ehegatte während des Getrenntlebens und auch längere Zeit nach der Scheidung nicht geltend macht (Zeitmoment) und der andere aufgrund eingetretener „Funkstille“ dieses Verhalten dahin verstehen kann, dass von einer weiteren Geltendmachung der Hausratsteilung abgesehen wird (Umstandsmoment).
Ehescheidung: Welche Gegenstände sind bei der Hausratsteilung zu berücksichtigen? Bei der Trennung der Eheleute muss geklärt werden, welcher Partner Anspruch auf die in der Ehewohnung befindlichen Gegenstände hat. Hier ist zunächst zu differenzieren zwischen der persönlichen Habe eines Partners und den Hausratsgegenständen, die dem gemeinsamen Gebrauch dienen. Unproblematisch ist dabei regelmäßig die Mitnahme persönlicher Gegenstände bei…
Aufwendungen, die für die Ersatzbeschaffung von zerstörtem Hausrat entstehen, sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn es der Steuerpflichtige unterlassen hat, eine entsprechende Hausratversicherung abzuschließen.