Die Parteien streiten sich über ein Stellenausschreibungsverfahren im öffentlichen Dienst. In Anlehnung an das Landesgleichstellungsgesetz NRW, wonach Frauen gegenüber Männern der Vorzug einzuräumen ist, wenn sie in der für die Stelle maßgeblichen Vergleichsgruppe unterrepräsentiert sind, enthielt der Ausschreibungstext den Hinweis, dass „ein besonderes Interesse an Bewerbungen von Frauen bestehe“. Unter Berufung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz…WeiterlesenDiskriminierung von Männern durch einen frauenfördernden Hinweis in der Stellenausschreibung?
Schlagwort: Arbeitsgericht
Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine besondere Gerichtsbarkeit in Deutschland, die für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig ist. Es ist ein Zweig der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Das Arbeitsgericht ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben. Dazu gehören beispielsweise Streitigkeiten über Lohn- und Gehaltszahlungen, Urlaubsansprüche, Kündigungen, Versetzungen oder Abmahnungen. Auch Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten können vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden.
Das Arbeitsgericht ist in erster Instanz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig. Gegen das Urteil des Arbeitsgerichts kann gegebenenfalls Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt werden. Die letzte Instanz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist das Bundesarbeitsgericht.
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Regel nicht erforderlich, einen Rechtsanwalt einzuschalten. In bestimmten Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, sich anwaltlich beraten zu lassen oder einen Anwalt zu beauftragen, um die eigenen Rechte bestmöglich zu wahren.
Die öffentlichen Äusserungen, durch die ein Arbeitgeber kundtut, dass er keine Arbeitnehmer einer bestimmten ethnischen Herkunft einstellt, begründen eine unmittelbare Diskriminierung. Aus dem Fehlen einer identifizierbaren beschwerten Person kann nicht auf das Fehlen einer unmittelbaren Diskriminierung geschlossen werden.WeiterlesenEUGH zur unmittelbaren Diskriminierung
Die Überwachung von Arbeitnehmern durch technische Mittel ist ein rechtlich sensibler Bereich, der regelmäßig die Gerichte beschäftigt. Arbeitgeber stehen vor der Herausforderung, betriebliche Interessen – insbesondere Sicherheit und Produktivität – mit den Persönlichkeitsrechten der Mitarbeiter in Einklang zu bringen. Das Arbeitsgericht Düsseldorf (Az.: 3 Ca 1455/07) hat in einem bemerkenswerten Urteil vom 29. Oktober 2007…WeiterlesenMitarbeiterüberwachung und Datenschutz
Ein Generalunternehmer, der einen Nachunternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt, haftet für die Mindestlohnansprüche der bei dem Nachunternehmer beschäftigten Arbeitnehmer wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat.WeiterlesenBürgenhaftung für das Mindestentgelt im Baugewerbe
Die heimliche Video-Überwachung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber stellt zwar einen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers dar. Dieser Eingriff muss jedoch nicht zu einem Beweisverwertungsverbot führen.WeiterlesenVerdachtskündigung: Verdeckte Video-Überwachung darf verwendet werden
Eine Arbeitnehmerin hatte in der Zeit von Januar 1997 bis November 1999 nur an drei Tagen gearbeitet. Im Übrigen war sie arbeitsunfähig krank oder nahm ihren tariflichen Jahresurlaub. Der Arbeitgeber beauftragte daraufhin den personalärztlichen Dienst, ein Gutachten zur Dienstfähigkeit der Arbeitnehmerin zu erstellen. Zu einem solchen Gutachten kam es jedoch nicht. Trotz mehrfacher Aufforderungen, zuletzt…WeiterlesenKrankheit: Weigerung, Arztbefunde vorzulegen, rechtfertigt fristlose Kündigung


