Der Bundesgerichtshof (X ZR 148/17) konnte zu § 5 Abs. 1 und Abs. 2 ArbNErfG in der bis 30. September 2009 geltenden Fassung klarstellen: Dem Schriftformerfordernis nach § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbNErfG aF ist Genüge getan, wenn dem Arbeitgeber eine vom Arbeitnehmer unterschriebene Meldung im Original zugeht. Darüber hinausgehende Vorgaben in Bezug auf…
Schlagwort: Arbeitnehmererfindungsrecht
Rechtsanwalt für Arbeitnehmererfindungsrecht: Im Arbeitnehmererfindungsrecht geht es um die Arbeitnehmererfindung. Eine Arbeitnehmererfindung ist eine patentfähige oder gebrauchsmusterfähige Erfindung durch einen Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit. Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen bestimmt dazu, dass der Arbeitgeber grundsätzlich Anspruch auf die Rechte an der Erfindung des Arbeitnehmer hat – der Arbeitnehmer dagegen aber auch (nur) einen Anspruch auf Vergütung. Wichtige Rechtsgrundlage ist das Arbeitnehmererfindergesetz: Dieses versucht einen Interessensausgleich zwischen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zu schaffen.
Rechtsanwalt Ferner bloggt hier zum Arbeitnehmererfindungsrecht, wobei auch und insbesondere die Thematik des Urheberrechts im Arbeitsverhältnis auf dieser Seite mit einfliesst, gerade mit Blick auf Programmierer.
Wann steht einem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung gemäß § 20 Abs. 1 ArbEG zu? Hier gilt, dass ein Vergütungsanspruch dem Grunde nach entstanden ist, etwa wenn es um eine patentfähige Erfindung handelt – oder auch um eine Entwicklung, die dem Arbeitgeber eine ähnliche Vorzugsstellung gewährt, wie ein gewerbliches Schutzrecht.
Das OLG Frankfurt (6 U 102/19) hat hervorgehoben, dass der Anspruch auf Erfindervergütung und der ihn vorbereitende Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch der regelmäßigen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) unterfällt. Verjährungsbeginn ist der Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und in dem der Arbeitnehmer von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt…
Das Arbeitsgericht Aachen (9 Ca 1619/11) hat sich zum Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers in einer interessanten Entscheidung geäußert. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber durchaus an ausstehenden Lohnzahlungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Aber es gibt Grenzen und das Arbeitsgericht Aachen zieht eine solche Grenze dort, wo verschiedene Rechtswege gegeben sind. Wenn die Forderung, wegen der das Zurückbehaltungsrecht geltend…
Arbeitnehmererfindung und Urheberrecht: Es ist längst der Regelfall, dass urheberrechtliche Werke in Arbeitsverhältnissen entstehen, also der Interessenkonflikt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hinsichtlich des Werkes quasi vorprogrammiert ist. Das Urheberrechtsgesetz sagt zu diesem Thema überraschend wenig ausdrücklich, was man damit erklären kann, dass das Gesetz wohl seinerzeit von dem Idealbild des freischaffenden Künstlers ausging. Dass sich…