Erforderlicher Sachvortrag bei Streit um Zugang eines Kündigungsschreibens im Arbeitsrecht: Wird dem Arbeitnehmer gekündigt, muss er bei seiner Kündigungsschutzklage die dreiwöchige Klagefrist einhalten. Diese beginnt bei Zugang der Kündigungserklärung. Wird die Frist nicht eingehalten, verteidigen sich Arbeitnehmer gerne mit der Behauptung, die Kündigung nicht oder erst viel später bekommen zu haben. Dass es so einfach…WeiterlesenZugang eines Kündigungsschreibens
Schlagwort: Arbeitnehmer
Im arbeitsrechtlichen Sinne ist ein Arbeitnehmer eine Person, die aufgrund eines Arbeitsvertrages in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber steht. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, für seinen Arbeitgeber Arbeit zu leisten und erhält dafür eine Vergütung.
Der Arbeitsvertrag regelt die Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dazu gehören zum Beispiel die Arbeitszeit, das Gehalt, der Urlaub und andere arbeitsvertragliche Regelungen.
Das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigter Entlassung, diskriminierender Behandlung am Arbeitsplatz, Arbeitsunfällen und Krankheit. Arbeitnehmer haben außerdem Anspruch auf ein angemessenes Arbeitsentgelt, Arbeitszeitregelungen und Urlaub.
Zu beachten ist, dass es auch andere Beschäftigungsformen gibt, die nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts gelten, wie z.B. Selbstständige oder freie Mitarbeiter. In diesen Fällen gelten andere gesetzliche Regelungen und vertragliche Vereinbarungen.
Das LAG Mecklenburg-Vorpommern (2 Sa 217/18) hat die Grundsätze aufgezeigt, die ein Arbeitgeber bei einer krankheitsbedingten Kündigung berücksichtigen muss.WeiterlesenPrognose des Arbeitgebers bei einer krankheitsbedingten Kündigung
Entgeltfortzahlung: Ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht nur, wenn der erkrankte Arbeitnehmer ohne die Arbeitsunfähigkeit einen Vergütungsanspruch gehabt hätte.WeiterlesenEntgeltfortzahlungsanspruch besteht nur, wenn ein Vergütungsanspruch besteht
Die Überlassung eines Jobtickets als Teil eines Mobilitätskonzepts zur Verringerung der Parkplatznot stellt bei den Mitarbeitenden keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug dar. Dazu bei uns: Steuerfreiheit von Jobtickets und FahrtkostenzuschüssenWeiterlesenJobticket: Lohnsteuerpflichtiger Sachbezug?
Diebstahl am Arbeitsplatz: Eine Kündigungsschutzklage haben sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (5 Sa 483/20) abgewiesen. Die Entwendung von Desinfektionsmittel und Papierhandtüchern führte im vorliegenden Fall zu einer berechtigten fristlosen Kündigung.WeiterlesenKündigung wegen Diebstahls von Desinfektionsmittel
Abfindung bei Eigenkündigung: Scheiden anlässlich einer Betriebsänderung Arbeitnehmer durch Eigenkündigung aus dem Unternehmen aus, sind sie wie die von betriebsbedingten Kündigungen betroffenen Arbeitnehmer abfindungsberechtigt. Voraussetzung: Die Eigenkündigung wurde durch den Arbeitgeber veranlasst. So hat es das Landesarbeitsgericht Nürnberg (7 Sa 157/20) entschieden.WeiterlesenIn diesem Fall gibt es auch bei Eigenkündigung eine Abfindung
Beim Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 358/20, ging es um die Frage, wie mit einem Foto eines früheren Arbeitnehmers umzugehen ist – dabei ging es um den Klassiker: Eine frühere Mitarbeiterin wurde als immer noch beschäftigt auf der Webseite geführt. Diese begehrte nun Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld, das LAG Köln blieb hier aber lebensnah.WeiterlesenLAG Köln zum Foto des früheren Arbeitnehmers auf Webseite
Hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits einen Bescheid über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten oder wenigstens rechtzeitig einen entsprechenden Antrag gestellt, steht ihm der Sonderkündigungsschutz nach §§ 168 ff SGB IX auch dann zu, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderteneigenschaft oder der Antragstellung keine Kenntnis hatte.WeiterlesenSonderkündigungsschutz des schwerbehinderten Arbeitnehmers auch ohne Kenntnis des Arbeitgebers
Beleidigt ein bereits einschlägig abgemahnter Arbeitnehmer einen Kollegen mit dunkler Hautfarbe in Anwesenheit mehrerer anderer Kollegen durch den Ausstoß von Affenlauten wie „Ugah Ugah“, so kann dies ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung sein.WeiterlesenRassistische Beleidigung kann zur fristlosen Kündigung führen
Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber bei Ausscheiden ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Dies gilt auch in agilen Projekt-Teams, die nach der sogenannten Scrum-Methode arbeiten. Allerdings steht ihnen ein bestimmter Zeugniswortlaut einschließlich einer bestimmten Bewertung nicht bereits deshalb zu, weil der Arbeitgeber einem anderen Teammitglied ein entsprechendes Zeugnis erteilt hat.WeiterlesenKein Anspruch auf identische Zeugnisse in agilen Projekt-Teams
Bei jungen Arbeitnehmern, die nach Beendigung der Ausbildung weiterhin im elterlichen Haushalt ihr Zimmer bewohnen, ist zu vermuten, dass sie im Haus ihrer Eltern keinen eigenen Hausstand unterhalten. Anders sieht es nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster (13 K 1756/18 E) bei älteren, wirtschaftlich selbstständigen, berufstätigen Kindern aus. Hier ist zu vermuten, dass sie die…WeiterlesenKein eigener Hausstand junger Arbeitnehmer im Elternhaus
Viele Arbeitnehmer arbeiten wegen der Corona-Pandemie von zu Hause aus. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden also oft nicht durchgeführt. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (S 2334-355-St 215) hat nun darauf hingewiesen, dass im Bereich der Dienstwagenbesteuerung keine neuen Regelungen geplant sind, um einer nur geringfügigen Nutzung eines Firmenwagens Rechnung zu tragen.WeiterlesenBesteuerung des Dienstwagens bei Tätigkeit im Homeoffice
Wenn der Arbeitgeber Anordnungen trifft, in denen es um das Tragen eines M Schutzes geht, kann es zu unterschiedlichen Streitigkeiten kommen. Mit zwei Fällen haben sich jetzt die Arbeitsgerichte in Berlin und Siegburg beschäftigt. Die Urteile zeigen: Es sind hohe Anforderungen an die Argumentierung zu stellen, dass gesundheitliche Gründe gegen das Tragen von Schutzmasken oder…WeiterlesenCorona-Anordnungen der Arbeitgeber ist Folge zu leisten
Im Einstellungsverfahren besteht kein allgemeines Fragerecht des Arbeitgebers nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren jedweder Art. Er darf bei einem Arbeitnehmer vielmehr nur Informationen zu solchen Vorstrafen und Ermittlungsverfahren einholen, die für den zu besetzenden Arbeitsplatz relevant sein können. Hinweis: Dies ist gängige Rechtsprechung, dazu auch hier bei uns!WeiterlesenArbeitgeber darf nicht allgemein nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren fragen
Zahlt ein Arbeitgeber den Arbeitslohn verspätet aus, haftet er für finanzielle Nachteile, den der Arbeitnehmer dadurch erleidet, z.B. bei der Berechnung von Elterngeld.WeiterlesenArbeitgeber haftet bei verspäteter Lohnzahlung für geringeres Elterngeld