Annahmeverzug: Wie ist die Lohnberechnung nach Ablehnung einer Änderungskündigung? Bei Änderungskündigungen – etwa zur Entgeltabsenkung – ergeben sich bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Kündigungsfrist und bis zur Beendigung des Kündigungsschutzprozesses erhebliche Schwierigkeiten
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Annahmeverzug: Rechtsanwalt Ferner zum Annahmeverzug
Eine den Rücktritt und die Geltendmachung von Schadensersatz statt der ganzen Leistung ausschließende unerhebliche Pflichtverletzung ist beim Kaufvertrag in der Regel zu verneinen, wenn der Verkäufer über das Vorhandensein eines Mangels arglistig getäuscht hat. BGH Urteil vom 24.03.2006, Az: V ZR 173/05
Aufhebungsvertrag: Annahmeverzug nach Streit über das Zustandekommen des Vertrags Besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Streit, ob das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet wurde und stellt sich im Nachhinein heraus, dass ein Aufhebungsvertrag nicht zu Stande gekommen ist, muss der Arbeitgeber nur Annahmeverzugsvergütung zahlen, wenn der Arbeitnehmer zuvor seine Arbeitsleistung angeboten hat.
Der Käufer einer mangelhaften Sache hat auch dann gemäß § 284 BGB Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, wenn er wegen des Mangels vom Kaufvertrag zurücktritt. Der Anspruch ist nicht gemäß § 347Abs. 2 BGB auf den Ersatz notwendiger Verwendungen oder solcher Aufwendungen beschränkt, durch die der Verkäufer bereichert wird. § 284 BGB erfaßt auch Aufwendungen…
Ende des Mietverhältnisses: Eine Schlüsselrückgabe zeichnet Mieter nicht stets frei, wie das OLG Düsseldorf (I-24 U 157/04) entschieden hat. Mit der Entscheidung wurde klargestellt, dass der Vermieter nicht in Annahmeverzug gerät, wenn er die Rücknahme des Mietobjekts ablehnt, weil vom Mieter dort eine Vielzahl von Gegenständen zurückgelassen worden ist. Das gilt auch, wenn der Vermieter…
Zur Frage, ob ein unbenutztes Kraftfahrzeug nach einer Tages- oder Kurzzulassung auf den Autohändler noch die zugesicherte Eigenschaft „fabrikneu“ hat. BGH Urteil vom 12.1.2005, Az: VIII ZR 109/04
Ein Generalunternehmer, der einen Nachunternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt, haftet für die Mindestlohnansprüche der bei dem Nachunternehmer beschäftigten Arbeitnehmer wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat.
Weigert sich der Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses, die Räume zurückzunehmen, weil sie sich nicht in vertragsgemäßem Zustand befinden, so liegt kein „Vorenthalten“ des Mieters vor. Der Mieter ist in diesem Fall nicht zum Schadenersatz wegen Nutzungsausfalls verpflichtet.