Das Amtsgericht hatte nicht von einem Fahrverbot abgesehen. Es hat zwar zugunsten des Betroffenen unterstellt, dass dieser im Falle eines Fahrverbots kündigungsbedingt seine Tätigkeit als Getränkeausfahrer verlieren werde. Gleichwohl sei nicht von einem Härtefall auszugehen, weil der Betroffene âbei der derzeitigen Arbeitsmarktlage in M. unproblematisch eine vergleichbare Tätigkeit findenâ werde. Das ging selbst dem Oberlandesgericht…WeiterlesenAbsehen vom Fahrverbot: Pauschalprognose des Gerichts zur Arbeitsmarktlage
Schlagwort: Absehen von Fahrverbot
Absehen von Fahrverbot:
Bei Ordnungswidrigkeiten kann häufig statt eines Fahrverbots eine Erhöhung der Geldbuße erreicht werden, um von einem Fahrverbot abzusehen. Darüber hinaus gibt es in Deutschland grundsätzlich keine Möglichkeit, von dem im Strafrecht vorgesehenen Fahrverbot abzusehen. Das heißt, wer wegen einer Verkehrsstraftat oder einer Ordnungswidrigkeit rechtskräftig zu einem Fahrverbot verurteilt wurde, darf während der Dauer des Fahrverbots kein Fahrzeug führen.
In bestimmten Ausnahmefällen kann jedoch eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Als Ausnahmegründe kommen beispielsweise berufliche Gründe oder familiäre Notfälle in Betracht. In solchen Fällen kann die zuständige Behörde eine befristete Ausnahmegenehmigung erteilen, die es dem Betroffenen erlaubt, das Fahrzeug während des Fahrverbots zu nutzen.
Die Ausnahmegenehmigung ist jedoch kein Automatismus und wird nur in begründeten Einzelfällen erteilt. Der Antragsteller muss nachweisen, dass ihm durch das Fahrverbot ein unverhältnismäßig hoher Schaden entstehen würde und dass es keine zumutbare Alternative gibt. Darüber hinaus kann die Behörde Auflagen und Bedingungen für die Nutzung des Fahrzeugs während des Fahrverbots festlegen.
Insgesamt ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von einem Fahrverbot in Deutschland also eher die Ausnahme als die Regel. Es ist daher ratsam, sich im Falle eines Fahrverbots rechtzeitig um eine Alternative zur eigenen Fahrzeugnutzung zu kümmern.
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen allein Strafverteidigungen und sind daneben beratend für Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht & IT-Recht tätig.
- Erreichbarkeit: Mo-Do von 6.30h bis 10h und 16h bis 19h unter 02404-92100 oder kontakt@ferner-alsdorf.de
- Räumliche Tätigkeit: In sinnvollen Fällen sind wir bundesweit tätig und beraten vorab, ob ein Auftrag sinnvoll ist
- Im Notfall: 0175 1075646 oder notfall@ferner-alsdorf.de
- Transparente Preise mit Ratenzahlungen aber keine kostenlose Erstberatung und keine Prozesskostenhilfe
Das Amtsgericht Lüdinghausen (19 OWi-89 Js 821/16-81/16) hat entschieden: Bestätigt die Geschäftsführerin einer GmbH als Zeugin, dass der sich in einem Arbeitsverhältnis auf Probe befindende Betroffene für den Fall einer Fahrverbotsanordnung gekündigt wird, so bedarf es keiner weiteren Feststellungen für das Absehen vom Fahrverbot aufgrund eines konkret drohenden Arbeitsplatzverlustes durch das Fahrverbot.WeiterlesenKein Fahrverbot bei drohendem Arbeitsplatzverlust
Das OLG Bamberg (2 Ss OWi 727/15) hat entschieden: Von einem buÃgeldrechtlichen Fahrverbot kann nicht mit der Begründung abgesehen werden, dass der Betroffene wegen des (bevorstehenden) Erreichens der âPunktegrenzeâ mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen habe, weshalb von einem Fahrverbot kein über eine gegebenenfalls erhöhte GeldbuÃe hinausgehender verkehrserzieherischer Effekt zu erwarten sei. Aus der…WeiterlesenFahrverbot: Kein Absehen vom Fahrverbot wegen Erreichens der Punktegrenze
Das Kammergericht (3 Ws (B) 95/16) hat die Tücken eines Fahrverbots nach einem BuÃgeldbescheid aufgezeigt: Wenn der Amtsrichter nämlich überzeugt wurde, dass vom Fahrverbot abzusehen ist, ist die Nummer noch lange nicht durch. Vielmehr kann ein Rechtsmittel durchaus erfolgreich sein. So hat das KG klargestellt, dass das Absehen vom Fahrverbot wegen angedrohter Kündigung des Arbeitsverhältnisses…WeiterlesenAbsehen vom Fahrverbot: Gericht muss Begründung liefern
Am 14.04.2015 wurde ein 24-jähriger Münchner vom Amtsgericht München wegen einer Ordnungswidrigkeit des fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines berauschenden Mittels zu einer GeldbuÃe von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt.WeiterlesenBlutprobe ohne Richtervorbehalt hindert nicht die Verurteilung
Ãbersicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Alkoholkonsum – Ein Entzug der Fahrerlaubnis kann seine Grundlage in Alkoholkonsum haben. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (9 K 2742/12) etwa hat diesbezüglich festgestellt, dass Eignungszweifel (der Fahrerlaubnisbehörde) hinsichtlich des Führens von Kraftfahrzeugen auch dann auf eine Trunkenheitsfahrt gestützt werden können, wenn der Strafrichter sie nicht zum Anlass genommen hat, die Fahrerlaubnis…WeiterlesenEntziehung der Fahrerlaubnis bei Alkoholkonsum
Im Strassenverkehr gibt es durchaus besondere Situationen, die ganz ausnahmsweise zu dem Ergebnis führen, dass bei erhöhter Geschwindigkeit von einem Fahrverbot abgesehen werden kann. Solche „notstandsähnliche Situationen“ sind Gegenstand der Rechtsprechung und spiegeln einige menschliche Schicksale wider. Beim durchsehen der Rechtsprechung fallen dabei besonders zwei Fallkonstellationen ins Auge: Der Fahrer hat akute ärztliche Sorge um…WeiterlesenZu schnell gefahren wegen Durchfall: Notstandsähnliche Situation kann absehen vom Fahrverbot rechtfertigen
Jeder Autofahrer kennt sie: Die kleinen weiÃen Zusatzzeichen unter Schildern, die den Anwendungsbereich eines Verkehrsschildes einschränken (Beispiel siehe hier). Was ist aber, wenn sich zwei Schilder über einem einschränkenden Zusatzschild befinden? Also: Ganz oben eine Geschwindigkeitsbegrenzung, darunter ein Ãberholverbot und dann ein Zusatzzeichen, das sich nur auf bestimmte Fahrzeuge bezieht, etwa dieses hier? Die StVO…WeiterlesenGeschwindigkeitsverstoss: Wo gilt einschränkendes Zusatzzeichen bei mehreren Schildern