BGH zur Terrorismusfinanzierung

Der Bundesgerichtshof (3 StR 302/20) konnte zur strafbaren Terrorismusfinanzierung, §89c Abs.2 StGB, klarstellen, dass die Tathandlung des Sammelns neben dem Einsammeln bei anderen Personen das Zusammentragen im Sinne eines Ansammelns umfasst. Eine bloße Umwidmung vorhandenen, gegebenenfalls zu anderen Zwecken gesammelten Vermögens begründet dagegen keine Strafbarkeit wegen Terrorismusfinanzierung – und ein Entgegennehmen im Sinne des § … BGH zur Terrorismusfinanzierung weiterlesen