Telefonanschluss: Entgeltanspruch bei Anschlusssperrung

Ein Urteil des AG Meldorf vom 28.11.2006 (Az. 81 C 1093/06) setzt sich mit der Praxis des “Anschlusssperrens” auseinander, sofern dem Kunden zwar einerseits der Anschluss aufgrund von Zahlungsrückständen gesperrt wird, wohl aber weiterhin Grundgebühren anfallen sollen. Das Urteil ist sehr verbraucherfreundlich:

Aus dem Urteil
Hat ein Telekommunikationsanbieter den Anschluss eines Kunden gesperrt (hier: wegen Zahlungsrückständen), kann er die Zahlung von Telekommunikationentgelten (hier: Grundgebühren) nicht verlangen, wenn er dem Kunden die Anschlusssperrung nicht zwei Wochen vorher schriftlich angedroht und ihn auf die Möglichkeit hingewiesen hat, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen (§ 19 Abs. 2 Satz 1 TKV).
Zum Urteil bei MIR

 

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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