Telefonanschluss: Entgeltanspruch bei Anschlusssperrung

Ein Urteil des AG Meldorf vom 28.11.2006 (Az. 81 C 1093/06) setzt sich mit der Praxis des „Anschlusssperrens“ auseinander, sofern dem Kunden zwar einerseits der Anschluss aufgrund von Zahlungsrückständen gesperrt wird, wohl aber weiterhin Grundgebühren anfallen sollen. Das Urteil ist sehr verbraucherfreundlich:

Aus dem Urteil
Hat ein Telekommunikationsanbieter den Anschluss eines Kunden gesperrt (hier: wegen Zahlungsrückständen), kann er die Zahlung von Telekommunikationentgelten (hier: Grundgebühren) nicht verlangen, wenn er dem Kunden die Anschlusssperrung nicht zwei Wochen vorher schriftlich angedroht und ihn auf die Möglichkeit hingewiesen hat, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen (§ 19 Abs. 2 Satz 1 TKV).
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Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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