“Sturmklingeln” ist keine Persönlichkeitsrechtsverletzung

Dies hat das Amtsgericht München (473 C 31187/11) festgestellt – jedenfalls ein einmaliges Sturmklingeln an der Haustüre (hier ging es um eine erboste Vermieterin, die ihrer Mieterin ein Schriftstück überreichen wollte) ist kein derart schwerwiegender Eingriff in Persönlichkeitsrechte, dass Schadensersatzansprüche in Frage kommen. Hinzu kam hier, dass ein besonders hohes Interesse der Vermieterin an der Übergabe der Schriftstücke gesehen wurde. Es mag fraglich sein, inwiefern das zur Erlaubnis einer Belästigung führen kann, andererseits ist es korrekt, die Interessen gegeneinander abzuwägen.

Fazit: Nicht jede Belästigung führt zum Schadensersatz. Und das berühmte “Klingelmännchen” dürfte letztlich auch ein Kinderstreich ohne weitgehende zivilrechtliche Folgen bleiben. Jedenfalls solange die Kinder nicht laufend bei der gleichen Haustüre klingeln…

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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