Strafzumessung und drohender Widerruf der Bewährung

Bei der Strafzumessung muss berücksichtigt werden, wie sich eine eventuell deswegen zu widerrufende Bewährung auswirkt:

Jedenfalls hat das Landgericht bei der Strafrahmenwahl (§ 30 Abs. 1 Nr. 2, § 29a Abs. 1 Nr. 1, § 30 Abs. 2 BtMG bzw. § 29 Abs. 3 Satz 1, 2 Nr. 1, Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG) nicht strafmildernd in die Abwägung eingestellt, dass dem Angeklagten der Widerruf der mit Berufungsurteil des Landgerichts München I vom 3. Dezember 2018 gewährten Strafaussetzung zur Bewährung droht.

Die Erörterung eines solchen Gesamtstrafübels mit seinen Auswirkungen auf das künftige Leben des Angeklagten (§ 46 Abs. 1 Satz 2 StGB; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. September 2020 – 2 StR 281/20 Rn. 8; vom 21. Ok- tober 2014 – 5 StR 478/14 Rn. 3 und vom 9. November 1995 – 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 314; Urteil vom 22. August 2012 – 2 StR 235/12 Rn. 21) war hier jedenfalls deswegen geboten (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO), weil das Berufungsgericht das Veräußern einer Kleinstmenge (1,4 Gramm Marihuana) mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr geahndet hat.

BGH, 1 StR 372/20

Der Widerruf von Bewährungen und der Kampf um Bewährungen gehört zu unserem strafprozessualen Alltag – und wir sind hier sehr erfolgreich, denn: nach unserer Erfahrung steckt hier viel verborgenes Potenzial – das wegen der kurzen Beschwerdefrist oft untergeht! Gerade Amtsgerichte unterschätzen die besonderen Umstände und nehmen gerne vorschnell, etwa bei nur mangelndem Kontakt mit dem Bewährungshelfer, einen Widerrufsgrund an. Beachten Sie dazu unseren zusammenfassenden Beitrag zum Thema Bewährungswiderruf sowie den Beitrag zur mehrfachen Bewährung. Wenn Sie akuten Beratungsbedarf haben: Mail oder Messenger-Nachricht senden … und zwar sofort!

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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