Strafverteidigung. Vom ersten Brief bis zum BGH.
Rechtsanwalt Jens Ferner, Fachanwalt für Strafrecht, verteidigt Privatpersonen im Raum Aachen, Heinsberg und Düren im Ermittlungsverfahren, vor Gericht und in der Revision.
Strafverteidigung ist Strategie unter Unsicherheit: Wer früh die richtigen Weichen stellt, braucht später oft keine Hauptverhandlung mehr, und wer doch vor Gericht muss, braucht einen Verteidiger, der die Akte besser kennt als alle anderen im Saal.
1.000+Strafverteidigungen geführt
5,5Millionen Ermittlungsverfahren abgeschlossen (2024)
60 %aller Ermittlungsverfahren werden eingestellt
53 %der Verurteilten waren nicht vorbestraft
So verteidigen wir
Vier Grundsätze.
Der Weg durchs Verfahren
Jede Phase hat eigene Fristen und Auswege.
Ein Strafverfahren verläuft in festen Abschnitten mit jeweils eigenen Fristen, Rechten und Möglichkeiten, das Verfahren zu beenden.
-
Phase 1
Ermittlungsverfahren
Solange Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln, ist das Ziel die Einstellung: mangels Tatverdachts, wegen Geringfügigkeit oder gegen eine Auflage (§§ 170 Abs. 2, 153, 153a StPO).
VorladungDurchsuchungFestnahmeHaftbefehlVermögensarrest -
Phase 2
Anklage oder Strafbefehl
Mit der Anklage beginnt das Zwischenverfahren: Einwendungen und Beweisanträge innerhalb der gesetzten Frist (§ 201 StPO). Gegen einen Strafbefehl bleiben nur zwei Wochen für den Einspruch (§ 410 StPO).
Anklageschrift erhalten -
Phase 3
Hauptverhandlung
In der Beweisaufnahme vernimmt das Gericht Zeugen und Sachverständige. Eine Verständigung (§ 257c StPO) kommt nur in Betracht, wenn sie Ihnen nützt.
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Phase 4
Berufung und Revision
Rechtsmittel müssen binnen einer Woche eingelegt werden (§§ 314, 341 StPO); die Revision ist in der Regel binnen eines Monats zu begründen (§ 345 StPO), und diese Begründung ist Spezialistenarbeit.
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Phase 5
Bewährung
Wer mit Bewährung verurteilt ist, muss Auflagen und Weisungen erfüllen. Droht der Widerruf, entscheidet die Anhörung, und gegen den Beschluss bleibt nur eine Woche für die sofortige Beschwerde.
Bewährungswiderruf
Typische Situationen im Strafrecht · 8
Was tun, wenn ...?
Für jede Lage: die ersten drei Schritte, typische Fehler, Hintergründe und Zahlen. Weitere Antworten stehen in den häufigen Fragen.
Schwerpunkte
Spezialisiert auf Strafverteidigung – und in der Strafverteidigung.
Wir verteidigen in allen Bereichen des Strafrechts mit Ausnahme des Verkehrsstrafrechts. In den folgenden Feldern bringen wir besondere Erfahrung und Fachwissen mit.
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Wenn es um Geld, Firmen und Steuern geht.
Betrug, Untreue, Insolvenz- oder Steuerdelikte: Hier entscheiden Zahlen, Buchhaltung und Verträge, oft auch die Frage, was jemand wusste. Wir verteidigen Selbstständige, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Freiberufler und Angestellte immer persönlich und übernehmen kein Mandat für das Unternehmen.
- Betrug und Untreue (§§ 263, 266 StGB), auch Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfen (§ 264 StGB)
- Insolvenzstraftaten: Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), Bankrott (§ 283 StGB)
- Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) und Schwarzarbeit
- Steuerhinterziehung (§ 370 AO): Verteidigung im Steuerstrafverfahren gegenüber Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft
- Vermögensabschöpfung: Einziehung und Arrest treffen oft härter als die Strafe selbst (mehr zum Vermögensarrest)
| Anteil | Prozent |
|---|---|
| Anteil an allen erfassten Straftaten | 1,1 % |
| Anteil am erfassten Gesamtschaden | 35,7 % |
Quelle: BKA, Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2024 · 61.358 Fälle, Schaden 2,758 Mrd. €
Betäubungsmittelstrafrecht
Cannabis ist nicht gleich Kokain.
Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz geringer Mengen Cannabis für Erwachsene nicht mehr strafbar: bis zu 25 Gramm unterwegs, bis zu 50 Gramm und drei Pflanzen zu Hause (KCanG). Handel und der Besitz von mehr als 30 Gramm unterwegs oder 60 Gramm zu Hause bleiben strafbar (§ 34 KCanG), und für alle anderen Betäubungsmittel gilt das Betäubungsmittelgesetz unverändert.
- Nicht geringe Menge: Ab dieser Grenze droht ein Verbrechen mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe (§ 29a BtMG), deshalb ist das Wirkstoffgutachten genau zu prüfen.
- Aufklärungshilfe (§ 31 BtMG) kann die Strafe deutlich mildern, will aber gut überlegt sein.
- Therapie statt Strafe (§ 35 BtMG) bei Abhängigkeit.
- Chats und Kryptohandys: Viele Verfahren stützen sich heute auf ausgewertete Nachrichten, deren Verwertbarkeit eine eigene Frage ist.
| Jahr | Fälle (Tsd.) |
|---|---|
| 2020 | 365.753 |
| 2021 | 361.048 |
| 2022 | 340.677 |
| 2023 | 346.877 |
| 2024 | 228.104 |
| 2025 | 164.991 |
Ab 2024 wegen der Teillegalisierung von Cannabis nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Cannabis-Fälle 2025: 42.909 (2024: 101.345).
Quelle: BKA, PKS 2025, Factsheet Rauschgiftdelikte · Fälle nach BtMG, NpSG, KCanG und MedCanG
Jugendstrafrecht
Erziehung vor Strafe – aber nicht von selbst.
Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren gilt das Jugendgerichtsgesetz. Bei Heranwachsenden von 18 bis 20 Jahren entscheidet das Gericht, ob noch Jugendstrafrecht angewandt wird (§ 105 JGG), eine Weichenstellung, die die Verteidigung aktiv vorbereiten muss.
- Diversion: Viele Verfahren lassen sich ohne Urteil erledigen (§§ 45, 47 JGG), mit Eintrag nur im Erziehungsregister statt im Zentralregister.
- Jugendgerichtshilfe und Eltern sind beteiligt, und die Eltern haben eigene Rechte (§ 67 JGG).
- Zuchtmittel und Weisungen statt Strafe: Arbeitsleistungen, Auflagen oder Jugendarrest, während die Jugendstrafe die Ausnahme ist.
| Angewandtes Recht | Anteil |
|---|---|
| Jugendstrafrecht (§ 105 JGG) | 59,7 % |
| Allgemeines Strafrecht | 40,3 % |
Quelle: Statistisches Bundesamt, Strafverfolgung 2024, Tab. 24311-02 · verurteilte Heranwachsende (18 bis 20 Jahre), 31.872 Personen · eigene Berechnung
| Sanktion | Anteil |
|---|---|
| Zuchtmittel, Erziehungsmaßregeln u. a. | 85,1 % |
| Jugendstrafe mit Bewährung | 8,7 % |
| Jugendstrafe ohne Bewährung | 6,1 % |
Quelle: Statistisches Bundesamt, Strafverfolgung 2024, Tab. 24311-22 · 39.949 nach Jugendstrafrecht Verurteilte · eigene Berechnung
Sexualstrafrecht
Wenn Aussage gegen Aussage steht.
Kaum ein Vorwurf wiegt schwerer, kaum einer wird schneller öffentlich. Oft gibt es keine objektiven Beweise, und dann kommt es auf die Glaubhaftigkeit einer einzigen Aussage an. Wir verteidigen mit absoluter Diskretion und mit dem nötigen Respekt vor allen Beteiligten.
- Aussagepsychologie: Entstehung und Entwicklung einer Aussage genau prüfen, notfalls mit Glaubhaftigkeitsgutachten.
- Nebenklage: Wenn eine Nebenklage beteiligt ist, verändert das die Dynamik des Verfahrens.
- Digitale Inhalte: Seit dem 28. Juni 2024 sind die Grundtatbestände des § 184b StGB wieder Vergehen. Das eröffnet erneut Wege wie Einstellung oder Strafbefehl.
Cybercrime und digitale Beweise
Wo Technik den Fall entscheidet.
Hacking, Computerbetrug, Datenhehlerei, Darknet, aber auch ganz klassische Vorwürfe, die sich auf Chatverläufe, Standortdaten und ausgewertete Smartphones stützen. Hier verbinden wir Strafverteidigung mit dem Fachanwaltstitel für IT-Recht, und echte Cybercrime-Verteidigung übernehmen wir bundesweit.
Zahlen & Fakten
Wer verurteilt wird – und wofür.
2024 wurden in Deutschland 632.115 Menschen verurteilt, weit häufiger wegen Vermögensdelikten als wegen Gewalt, und mehr als die Hälfte war nicht vorbestraft.
| Straftatengruppe | Verurteilte |
|---|---|
| Diebstahl und Unterschlagung | 103.563 |
| Betrug und Untreue | 86.641 |
| Körperverletzung | 52.633 |
| Betäubungsmittelgesetz | 36.432 |
| Straftaten gegen Staat und öffentliche Ordnung | 30.183 |
| Beleidigung | 24.393 |
| Urkundenfälschung | 21.807 |
| Nötigung, Bedrohung, Nachstellung u. a. | 14.801 |
| Sexualdelikte | 12.171 |
Quelle: Statistisches Bundesamt, Strafverfolgung 2024, Tab. 24311-04 · 632.115 Verurteilte insgesamt, davon 162.384 wegen Straßenverkehrsdelikten
| Frühere Verurteilungen | Anteil |
|---|---|
| Ohne frühere Verurteilung | 52,6 % |
| Mit früherer Verurteilung | 47,4 % |
Quelle: Statistisches Bundesamt, Strafverfolgung 2024, Tab. 24311-41 · nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte mit Angaben, 555.127 Personen · eigene Berechnung
Was wir nicht übernehmen
Klare Grenzen.
Für wen wir tätig sind: Wir verteidigen ausschließlich Privatpersonen in Strafverfahren im Raum Aachen, Heinsberg und Düren. Köln und Düsseldorf nur ausnahmsweise, bundesweit nur in echten Cybercrime-Verfahren.
Gute Verteidigung hat ihren Preis: Einstieg ab 595 € inkl. USt. für eine vorläufige, nicht abschließende Ersteinschätzung. Keine kostenlose Erstberatung oder Ersteinschätzung, keine Pflichtverteidigung, keine Abrechnung mit Rechtsschutzversicherungen. Zu den Kosten
Lieber schriftlich? kontakt@ferner-alsdorf.de, in dringenden Fällen mit „EILT“ im Betreff. Telefonisch sind wir nicht direkt erreichbar.
Allgemeine Informationen ohne Gewähr; sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.