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Fachanwalt für Strafrecht Aachen · Heinsberg · Düren

Strafverteidigung. Vom ersten Brief bis zum BGH.

Rechtsanwalt Jens Ferner, Fachanwalt für Strafrecht, verteidigt Privatpersonen im Raum Aachen, Heinsberg und Düren im Ermittlungsverfahren, vor Gericht und in der Revision.

Strafverteidigung ist Strategie unter Unsicherheit: Wer früh die richtigen Weichen stellt, braucht später oft keine Hauptverhandlung mehr, und wer doch vor Gericht muss, braucht einen Verteidiger, der die Akte besser kennt als alle anderen im Saal.

1.000+Strafverteidigungen geführt

5,5Millionen Ermittlungsverfahren abgeschlossen (2024)

60 %aller Ermittlungsverfahren werden eingestellt

53 %der Verurteilten waren nicht vorbestraft

So verteidigen wir

Vier Grundsätze.

Das Ermittlungsverfahren entscheidet Bevor es eine Anklage gibt Sechs von zehn Ermittlungsverfahren enden mit einer Einstellung. Wer in dieser Phase richtig handelt, verhindert oft die Anklage und damit die öffentliche Hauptverhandlung.
Erst lesen, dann reden Keine Aussage ohne Akteneinsicht Schweigen ist Ihr Recht und kein Schuldeingeständnis. Ob und was Sie sagen, entscheiden wir erst, wenn wir wissen, was die Ermittler wissen (§ 147 StPO).
Strategie statt Reflex Ziel festlegen, Weg wählen Einstellung, Strafbefehl, Verständigung oder streitige Hauptverhandlung: Wir entscheiden nach Aktenlage, Beweisen und Ihren Zielen.
Digitale Beweise verstehen Smartphone, Chats, Metadaten Fast jedes Verfahren enthält heute digitale Spuren. Als Fachanwalt für IT-Recht und Softwareentwickler prüft Jens Ferner sie auf Augenhöhe mit der Forensik. Mehr zum IT-Recht

Der Weg durchs Verfahren

Jede Phase hat eigene Fristen und Auswege.

Ein Strafverfahren verläuft in festen Abschnitten mit jeweils eigenen Fristen, Rechten und Möglichkeiten, das Verfahren zu beenden.

  1. Phase 1

    Ermittlungsverfahren

    Solange Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln, ist das Ziel die Einstellung: mangels Tatverdachts, wegen Geringfügigkeit oder gegen eine Auflage (§§ 170 Abs. 2, 153, 153a StPO).

    VorladungDurchsuchungFestnahmeHaftbefehlVermögensarrest
  2. Phase 2

    Anklage oder Strafbefehl

    Mit der Anklage beginnt das Zwischenverfahren: Einwendungen und Beweisanträge innerhalb der gesetzten Frist (§ 201 StPO). Gegen einen Strafbefehl bleiben nur zwei Wochen für den Einspruch (§ 410 StPO).

    Anklageschrift erhalten
  3. Phase 3

    Hauptverhandlung

    In der Beweisaufnahme vernimmt das Gericht Zeugen und Sachverständige. Eine Verständigung (§ 257c StPO) kommt nur in Betracht, wenn sie Ihnen nützt.

  4. Phase 4

    Berufung und Revision

    Rechtsmittel müssen binnen einer Woche eingelegt werden (§§ 314, 341 StPO); die Revision ist in der Regel binnen eines Monats zu begründen (§ 345 StPO), und diese Begründung ist Spezialistenarbeit.

  5. Phase 5

    Bewährung

    Wer mit Bewährung verurteilt ist, muss Auflagen und Weisungen erfüllen. Droht der Widerruf, entscheidet die Anhörung, und gegen den Beschluss bleibt nur eine Woche für die sofortige Beschwerde.

    Bewährungswiderruf

Typische Situationen im Strafrecht · 8

Was tun, wenn ...?

Für jede Lage: die ersten drei Schritte, typische Fehler, Hintergründe und Zahlen. Weitere Antworten stehen in den häufigen Fragen.

Schwerpunkte

Spezialisiert auf Strafverteidigung – und in der Strafverteidigung.

Wir verteidigen in allen Bereichen des Strafrechts mit Ausnahme des Verkehrsstrafrechts. In den folgenden Feldern bringen wir besondere Erfahrung und Fachwissen mit.

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Wenn es um Geld, Firmen und Steuern geht.

Betrug, Untreue, Insolvenz- oder Steuerdelikte: Hier entscheiden Zahlen, Buchhaltung und Verträge, oft auch die Frage, was jemand wusste. Wir verteidigen Selbstständige, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Freiberufler und Angestellte immer persönlich und übernehmen kein Mandat für das Unternehmen.

  • Betrug und Untreue (§§ 263, 266 StGB), auch Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfen (§ 264 StGB)
  • Insolvenzstraftaten: Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), Bankrott (§ 283 StGB)
  • Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) und Schwarzarbeit
  • Steuerhinterziehung (§ 370 AO): Verteidigung im Steuerstrafverfahren gegenüber Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft
  • Vermögensabschöpfung: Einziehung und Arrest treffen oft härter als die Strafe selbst (mehr zum Vermögensarrest)
Wirtschaftskriminalität · 2024Ein Prozent der Fälle – ein Drittel des Schadens
AnteilProzent
Anteil an allen erfassten Straftaten1,1 %
Anteil am erfassten Gesamtschaden35,7 %

Quelle: BKA, Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2024 (öffnet in neuem Fenster) · 61.358 Fälle, Schaden 2,758 Mrd. €

Betäubungsmittelstrafrecht

Cannabis ist nicht gleich Kokain.

Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz geringer Mengen Cannabis für Erwachsene nicht mehr strafbar: bis zu 25 Gramm unterwegs, bis zu 50 Gramm und drei Pflanzen zu Hause (KCanG). Handel und der Besitz von mehr als 30 Gramm unterwegs oder 60 Gramm zu Hause bleiben strafbar (§ 34 KCanG), und für alle anderen Betäubungsmittel gilt das Betäubungsmittelgesetz unverändert.

  • Nicht geringe Menge: Ab dieser Grenze droht ein Verbrechen mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe (§ 29a BtMG), deshalb ist das Wirkstoffgutachten genau zu prüfen.
  • Aufklärungshilfe (§ 31 BtMG) kann die Strafe deutlich mildern, will aber gut überlegt sein.
  • Therapie statt Strafe (§ 35 BtMG) bei Abhängigkeit.
  • Chats und Kryptohandys: Viele Verfahren stützen sich heute auf ausgewertete Nachrichten, deren Verwertbarkeit eine eigene Frage ist.
Rauschgiftdelikte · 2020–2025Mehr als halbiert seit 2023
JahrFälle (Tsd.)
2020365.753
2021361.048
2022340.677
2023346.877
2024228.104
2025164.991

Ab 2024 wegen der Teillegalisierung von Cannabis nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Cannabis-Fälle 2025: 42.909 (2024: 101.345).

Quelle: BKA, PKS 2025, Factsheet Rauschgiftdelikte (öffnet in neuem Fenster) · Fälle nach BtMG, NpSG, KCanG und MedCanG

Jugendstrafrecht

Erziehung vor Strafe – aber nicht von selbst.

Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren gilt das Jugendgerichtsgesetz. Bei Heranwachsenden von 18 bis 20 Jahren entscheidet das Gericht, ob noch Jugendstrafrecht angewandt wird (§ 105 JGG), eine Weichenstellung, die die Verteidigung aktiv vorbereiten muss.

  • Diversion: Viele Verfahren lassen sich ohne Urteil erledigen (§§ 45, 47 JGG), mit Eintrag nur im Erziehungsregister statt im Zentralregister.
  • Jugendgerichtshilfe und Eltern sind beteiligt, und die Eltern haben eigene Rechte (§ 67 JGG).
  • Zuchtmittel und Weisungen statt Strafe: Arbeitsleistungen, Auflagen oder Jugendarrest, während die Jugendstrafe die Ausnahme ist.
Heranwachsende · 2024Sechs von zehn nach Jugendstrafrecht
Angewandtes RechtAnteil
Jugendstrafrecht (§ 105 JGG)59,7 %
Allgemeines Strafrecht40,3 %

Quelle: Statistisches Bundesamt, Strafverfolgung 2024, Tab. 24311-02 (öffnet in neuem Fenster) · verurteilte Heranwachsende (18 bis 20 Jahre), 31.872 Personen · eigene Berechnung

Jugendstrafrecht · 2024Jugendstrafe ist die Ausnahme
SanktionAnteil
Zuchtmittel, Erziehungsmaßregeln u. a.85,1 %
Jugendstrafe mit Bewährung8,7 %
Jugendstrafe ohne Bewährung6,1 %

Quelle: Statistisches Bundesamt, Strafverfolgung 2024, Tab. 24311-22 (öffnet in neuem Fenster) · 39.949 nach Jugendstrafrecht Verurteilte · eigene Berechnung

Sexualstrafrecht

Wenn Aussage gegen Aussage steht.

Kaum ein Vorwurf wiegt schwerer, kaum einer wird schneller öffentlich. Oft gibt es keine objektiven Beweise, und dann kommt es auf die Glaubhaftigkeit einer einzigen Aussage an. Wir verteidigen mit absoluter Diskretion und mit dem nötigen Respekt vor allen Beteiligten.

  • Aussagepsychologie: Entstehung und Entwicklung einer Aussage genau prüfen, notfalls mit Glaubhaftigkeitsgutachten.
  • Nebenklage: Wenn eine Nebenklage beteiligt ist, verändert das die Dynamik des Verfahrens.
  • Digitale Inhalte: Seit dem 28. Juni 2024 sind die Grundtatbestände des § 184b StGB wieder Vergehen. Das eröffnet erneut Wege wie Einstellung oder Strafbefehl.

Cybercrime und digitale Beweise

Wo Technik den Fall entscheidet.

Hacking, Computerbetrug, Datenhehlerei, Darknet, aber auch ganz klassische Vorwürfe, die sich auf Chatverläufe, Standortdaten und ausgewertete Smartphones stützen. Hier verbinden wir Strafverteidigung mit dem Fachanwaltstitel für IT-Recht, und echte Cybercrime-Verteidigung übernehmen wir bundesweit.

IT-Recht und Cybercrime-Verteidigung →

Zahlen & Fakten

Wer verurteilt wird – und wofür.

2024 wurden in Deutschland 632.115 Menschen verurteilt, weit häufiger wegen Vermögensdelikten als wegen Gewalt, und mehr als die Hälfte war nicht vorbestraft.

Verurteilte · 2024Wofür verurteilt wird – ohne Straßenverkehr
StraftatengruppeVerurteilte
Diebstahl und Unterschlagung103.563
Betrug und Untreue86.641
Körperverletzung52.633
Betäubungsmittelgesetz36.432
Straftaten gegen Staat und öffentliche Ordnung30.183
Beleidigung24.393
Urkundenfälschung21.807
Nötigung, Bedrohung, Nachstellung u. a.14.801
Sexualdelikte12.171

Quelle: Statistisches Bundesamt, Strafverfolgung 2024, Tab. 24311-04 (öffnet in neuem Fenster) · 632.115 Verurteilte insgesamt, davon 162.384 wegen Straßenverkehrsdelikten

Verurteilte · 2024Mehr als die Hälfte war nicht vorbestraft
Frühere VerurteilungenAnteil
Ohne frühere Verurteilung52,6 %
Mit früherer Verurteilung47,4 %

Quelle: Statistisches Bundesamt, Strafverfolgung 2024, Tab. 24311-41 (öffnet in neuem Fenster) · nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte mit Angaben, 555.127 Personen · eigene Berechnung

Was wir nicht übernehmen

Klare Grenzen.

Verkehrsstrafrecht & Führerscheinkein Mandat
Opfervertretung & Nebenklagekein Mandat
Pflichtverteidigungnicht übernommen
Verteidigung von Unternehmenkein Mandat

Für wen wir tätig sind: Wir verteidigen ausschließlich Privatpersonen in Strafverfahren im Raum Aachen, Heinsberg und Düren. Köln und Düsseldorf nur ausnahmsweise, bundesweit nur in echten Cybercrime-Verfahren.

Gute Verteidigung hat ihren Preis: Einstieg ab 595 € inkl. USt. für eine vorläufige, nicht abschließende Ersteinschätzung. Keine kostenlose Erstberatung oder Ersteinschätzung, keine Pflichtverteidigung, keine Abrechnung mit Rechtsschutzversicherungen. Zu den Kosten

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Lieber schriftlich? kontakt@ferner-alsdorf.de, in dringenden Fällen mit „EILT“ im Betreff. Telefonisch sind wir nicht direkt erreichbar.

Allgemeine Informationen ohne Gewähr; sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.