Kinderpornografie

Kinderpornografie (§184b StGB): Wenn plötzlich die Polizei mit einem vor der Türe steht, ist die Panik regelmäßig groß. Dabei gehören Durchsuchungen wegen des Verdachts eines verbotenen Umgangs mit Kinderpornografie inzwischen zum Alltag der Ermittler. Bei uns finden Sie Ihren Rechtsanwalt für Kinderpornografie.

Aufgrund der exorbitant hohen Strafen, die im Raum stehen, sollte auf keinen Fall ohne Strafverteidiger agiert werden: Der Gesetzgeber hat für die regelmäßig anzutreffenden Verhaltensweisen eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorgesehen (§184b Abs.1, 3 StGB).

Unsere auf die Strafverteidigung spezialisierten Fachanwälte für Strafrecht im Raum Aachen sind bei einem echten strafrechtlichen Notfall kurzfristig für eine Beauftragung verfügbar. Unser Strafverteidiger-Notruf: 01751075646 (keine kostenlose Erstberatung, keine SMS, keine garantierte Erreichbarkeit!)

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Besitz und Verbreiten von Kinderpornografie: Hausdurchsuchung

Besitz und Verbreiten von Kinderpornografie sind schwerwiegende Vorwürfe mit erheblicher Stigmatisierung, wobei die Taten heutzutage vorwiegend digital begangen werden. Doch was bedeutet dieser Vorwurf und wie geht man damit um? Ein kurzer Überblick zur rechtlichen Lage und wie es zu einer wegen Kinderpornografie kommt.

Was ist Kinderpornografie?

Mit Kinderpornografie wird die fotorealistische Darstellung des sexuellen Missbrauchs einer Person unter 14 Jahren bezeichnet, mehr dazu hier bei uns. Dabei sind Straftaten im Bereich der Kinderpornografie sehr verbreitet, insbesondere handelt es sich hierbei nicht um die vielbeschworenen „Einzelfälle“, die immer in den Raum gestellt werden. So gibt es etwa Untersuchungen der Polizei, die verdeutlichen, dass Kinderpornografie gesellschaftsübergreifend in vielen Bereichen eine Rolle spielt.

Hausdurchsuchung wegen Besitz und Verbreiten von Kinderpornographie: Fallzahlen 2019 zum Besitz und Verbreiten von Kinderpornographie bei Rechtsanwalt & Strafverteidiger Ferner

Hinter Darstellungen von Kinderpornografie stehen echte menschliche Schicksale, Missbrauchstaten und menschliches Leid. Vor dem Hintergrund sollte eine Strafverteidigung im Bereich Besitz und Verbreiten von Kinderpornografie immer seriös auftreten, das Leid der Opfer im Blick haben und gerade nicht bagatellisieren.

Es mag überraschen, insbesondere ist echauffierten Laien schnell das Feindbild klar: Der böse Strafverteidiger, der in einem solchen Bereich auch noch freiwillig verteidigt. Man kann es sich so einfach machen – oder versuchen, sich weiterzuentwickeln: So belegen aktuelle Studien, dass 30 Prozent der Täter in diesem Deliktsbereich verheiratet sind oder in einer partnerschaftlichen Beziehung leben, eigene Kinder haben oder mit Kindern zusammenleben.

Ein beachtlicher Teil der in unserer Lebenswirklichkeit strafrechtlich Verfolgten war dabei gar selber Opfer sexueller Gewalt in Kindheitstagen, so weiß man heute, dass ein Drittel der Täter selbst noch im Kindes- und Jugendalter sind; das schwarz/weiss-Bild muss an dieser Stelle aufgebrochen werden. Unsere Kanzlei bietet dabei Kontakt zu Sexualtherapeuten und hilft, wieder einen Weg in einen normalen Alltag zu finden.

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Jens Ferner

Strafverteidiger

Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie: Wie werden die Behörden auf Kinderpornografie aufmerksam?

Einer Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie gehen Hinweise voraus: Im digitalen Umfeld liegt einer der häufigsten Gründe im Bereich der Provider-Meldungen an das NCMEC. So werden automatisch Mails und in die Cloud hochgeladene Dateien von den Anbietern wie Google nach Kinderpornografie durchsucht. Auch suchen etwa die Landeskriminalämter von sich aus in Tauschbörsen und dazu kommt WhatsApp.

Der mit Abstand größte Teil von wegen Kinderpornografie existiert nach hiesigem Eindruck wegen Meldungen von Anbietern wie Google an das NCMCE, die zu sogenannten Cybertipline Reports führen, die vom NCMCE dann an das BKA geschickt werden. Übersendet werden dabei Mail-Adresse und unter welcher der jeweilige Dienst registriert wurde sowie die IP-Adressen mit denen die entsprechenden Daten übertragen wurden.

Hausdurchsuchung wegen Kinderpornographie: Wie finden Ermittler Dateien?
Beispielhafter Auszug aus einem Report, mit fiktiven Beispieldaten (vorsichtshalber nochmals anonymisiert)

Die mitgeteilten Ip-Adressen werden mittels eines Auskunftsbeschlusses sodann einem Anschlussinhaber zugeordnet, bei dem es regelmässig am Ende eine Hausdurchsuchung wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie gibt. Hier werden dann vorhandene Geräte beschlagnahmt und ausgewertet im Laufe des Ermittlungsverfahrens.

Strafe bei Besitz und Verbreiten von Kinderpornografie

Inzwischen steht eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr zwingend im Gesetz – schon bei einem schlichten Besitz von Kinderpornografie (dazu der Gesetzentwurf aus dem Jahr 2020). Hinzukommen erhebliche Nebenfolgen, wie etwa ein Eintrag im Bundeszentralregister, Einziehung der Hardware, eine erkennungsdienstliche Behandlung und die Entnahme einer DNA-Probe.

Was letztlich konkret im Raum steht, liegt am Einzelfall, auch das Verteidigungsverhalten kann hier erhebliche Auswirkungen haben. So hat etwa das Amtsgericht Köln, 532 Ds 270/19, wegen Verbreitung und Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt.

Hausdurchsuchung wegen Kinderpornographie - Besitz und Verbreiten von Kinderpornographie: Rechtsanwalt und Strafverteidiger Ferner Alsdorf Aachen zu Besitz und Verbreiten von Kinderpornographie

Beim Vorwurf von Besitz und Verbreiten von Kinderpornografie bieten sich Verteidigungsansätze, insbesondere in der ist viel zu erarbeiten – „Kopf in den Sand“ oder unerfahrene Verteidigung kann aber genau das Gegenteil bewirken.

Anklage bei Vorwurf des Besitzes von Kinderpornografie

Eine in diesem Bereich muss sich – anders als ein Urteil – nicht zu den einzelnen Vorwürfen verhalten: Eine genaue und detaillierte Darstellung und Ausführung zu den Bild- und Videodateien, oder auch nur einer Auswahl hiervon, in der Anklage ist zur Erfüllung der Umgrenzungsfunktion ausdrücklich nicht notwendig. Ausreichend ist es insoweit, wenn sich aus der Anklage ergibt, wann und wo dem Angeklagten der Besitz von Dateien vorgeworfen wird, deren Besitz unter Strafe gestellt ist (OLG Stuttgart, 2 Rv 16 Ss 795/19):

Eine Anklageschrift wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften in Tateinheit mit Besitzes jugendpornographischer Schriften wird ihrer verfahrensbegrenzenden Funktion bereits dadurch gerecht, dass sie neben dem Angeschuldigten den Ort und die Zeit der Tatbegehung bestimmt, die Bild- und Videodateien beziffert und, unter Angabe der sichergestellten Speichermedien, deren Inhalt zusammengefasst darstellt.

OLG Stuttgart Urteil vom 18.10.2019, 2 Rv 16 Ss 795/19

Das bedeutet, es muss nicht bereits eine umfassende Stigmatisierung und öffentliche Darstellung schon mit der Anklage erfolgen!


Schuldminderung bei Kinderpornografie wegen Krankheit?

Eine grundsätzliche Schuldminderung wegen einer eventuellen Krankheit kommt nicht in Betracht, nur weil man kinderpornographische Bilder besitzt.

Wenn sich aber Anhaltspunkte dahin ergeben, dass das Streben des Angeklagten nach kinder- und jugendpornographischen Bilddarstellungen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einer verfestigten sexuellen Neigung beruht, kommt das Vorliegen einer „schweren anderen seelischen Abartigkeit“ in Betracht, sodass unter Hinzuziehung eines Sachverständigen zu klären wäre, ob eine gestörte sexuelle Entwicklung vorliegt, die als allgemeine Störung der Persönlichkeit, des Sexualverhaltens oder der Anpassung den Schweregrad einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne des § 21 StGB erreicht (siehe dazu OLG Celle, 2 Ss 136/16):

Zwar ist nicht jedes abweichende Sexualverhalten, selbst nicht eine Devianz in Form einer Pädophilie, die zwangsläufig nur unter Verletzung strafrechtlich geschützter Rechtsgüter verwirklicht werden kann, ohne Weiteres gleichzusetzen mit einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB. Vielmehr kann auch nur eine gestörte sexuelle Entwicklung vorliegen, die als allgemeine Störung der Persönlichkeit, des Sexualverhaltens oder der Anpassung nicht den Schweregrad einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne des § 21 StGB erreicht.

Allerdings kann die Steuerungsfähigkeit etwa dann beeinträchtigt sein, wenn abweichende Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz, durch Ausbau des Raffinements und durch gedankliche Einengung auf diese Praktiken auszeichnen (vgl. BGH, Beschluss vom 03. September 2015 – 1 StR 255/15, juris; BGH, Beschluss vom 06. Juli 2010, 4 StR 283/10 – juris; BGH vom 17. Juli 2007, 4 StR 242/07, NStZ-RR 2007, 337; Nedopil, Forensische Psychiatrie 3. Aufl. S. 204 f.).

OLG Celle, 2 Ss 136/16
Kinderpornografie - Rechtsanwalt Ferner

Strafverteidigung braucht Profis und keine Anwälte, die glauben alles zu können. Im Gerichtssaal braucht es klare Linien & Grenzen – darum bieten wir Ihnen 100 % Strafverteidiger, alle unsere Anwälte sind Fachanwälte für Strafrecht.


Rechtsanwalt für Kinderpornografie: Strafverteidigung bei Kinderpornografie

Auch wenn die Verzweiflung groß ist: Es muss nicht gleich die Flinte ins Korn geworfen werden, wenn die Freispruch-Verteidigung aussichtslos erscheint. Andersherum bieten sich auch bei scheinbar erdrückender Beweislage mitunter Verteidigungsaspekte, die die Behörden schlicht übersehen haben.

Eine zielgerichtete, erfahrene Verteidigung beim Vorwurf Besitz und Verbreiten von Kinderpornografie lotet alles aus – und kann erklären, warum und wann eine Strafzumessungsverteidigung der richtige Weg ist.

Verteidigung: Ein Beispiel

Strafverfahren wegen Besitz von Kinderpornografie – Einem Mandanten flatterte Post ins Haus: Er solle doch zur Polizei kommen, zwecks Vernehmung, wegen des Verdachtes des Besitzes und Verbreitens von Kinderpornografie. Er war sich sicher, nichts getan zu haben und suchte Unterstützung. Nach Einsicht der Ermittlungsakte kam dann die Erklärung: Der Mandant wohnte früher einmal in einer Wohngemeinschaft. Nach dem Auszug lief der Anschluss dort weiter auf seinen Namen, während andere Personen dort wohnten. Über den Anschluss wurde – lange nach seinem Auszug – kinderpornografisches Material bei Bittorrent getauscht.

Wohlgemerkt: All dies ergab sich bereits aus der Ermittlungsakte. Säuberlich war dokumentiert, dass der Mandant dort nicht mehr wohnte, seit wann er dort nicht mehr wohnte, dass dort andere Personen wohnhaft sind, er dort nicht mehr gesehen wurde und dass das „Tauschen“ lange nach seinem Auszug stattfand. Es ist insoweit bereits sehr interessant, dass überhaupt noch die polizeiliche Vernehmung als Beschuldigter vorgenommen werden sollte.

Umso erschreckender ist es, dass es letztlich mehrere Monate dauerte, bis die Staatsanwaltschaft den bereits nach eigenen Ermittlungen klaren Fall überfällig einstellte. Was dies für Betroffene bedeutet, gerade bei einem derartigen Vorwurf, kann kaum beschrieben werden. Zugleich ist es ein Vorgeschmack auf die Fälle, in denen die Lage zwar nicht so klar ist wie hier, aber dennoch eindeutig – Vorsicht ist geboten.

Kinderpornografie in der Gesellschaft


Kinderpornografie ist ein gesamtgesellschaftlicher Themenkomplex: Zu unseren Mandanten gehören Akademiker, gut situierte, wirtschaftlich unabhängige Menschen, alte und junge Menschen.

Es gibt nicht „den einen“ Täter und nur allzu oft ergeben sich im Einzelfall Umstände, die nichts mit der gemeinen Vorstellung von Laien zu tun haben. Seit Jahrzehnten ist unsere Kanzlei im Bereich der Kinderpornografie verteidigend tätig, diese Erfahrung zahlt sich aus. Und wir als Anwälte bieten einen erheblichen Vorteil vor anderen Beratern: Unsere Verschwiegenheit ist gesetzlich verbrieft und absolut geschützt.

Wir helfen als Erstes, sich beim Vorwurf Kinderpornografie zu orientieren – gibt es eine psychische Komponente, die aufgeklärt werden muss? Oder ist man ohne eigenes Zutun in ein solches Ermittlungsverfahren geraten, denn auch so etwas ist möglich, teilweise über abstruseste Umstände, die Ermittler dann auch nicht glauben möchten. Oder, auch das gibt es, ist da doch mehr, sodass man juristisch aufarbeitet und psychisch tiefer gehen muss.

Unser Ziel bei der Verteidigung bei Kinderpornografie ist dabei klar: keine Nebelkerzen, keine falschen Versprechungen, sondern ein klarer Fokus auf die Sicherung Ihrer sozialen und wirtschaftlichen Existenz.

Was ist Kinderpornografie

Kinderpornografie ist kriminologisch definiert die Darstellung sexueller Gewalt an Kindern. In juristischer Hinsicht sei auf den  (2 StR 459/13) verwiesen, wo sich ein Abschnitt zu der auch gesellschaftlich sehr kontrovers diskutierten Frage findet, was genau unter den Begriff „Kinderpornografie“ zu fassen ist:

Nicht jede Aufnahme des nackten Körpers oder eines Geschlechtsteils ist Pornografie im Sinne des § 184b Abs. 1 StGB. Tatobjekte sind nur pornografische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben. Zu den dargestellten sexuellen „Handlungen“ gehört zwar nach der Neufassung des Gesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie vom 31. Oktober 2008 (BGBl. I 2008, 2149) nach herrschender Auffassung auch ein Posie- ren in sexualbetonter Körperhaltung (vgl. Röder NStZ 2010, 113 ff. mwN; anders zur früheren Gesetzesfassung BGH, Beschluss vom 2. Februar 2006 – 4 StR 570/05, BGHSt 50, 370, 371).

Anmerkung: Die Entscheidung erging im Rahmen einer letztlich erfolgreichen Revision. Hintergrund ist, dass Tatgerichte nicht selten den Fehler begehen, sich zu wenig mit der Würdigung streitgegenständlicher Bilder/Schriften auseinanderzusetzen. Gerade im Bereich der Kinderpornografie ist es dabei Aufgabe des Gerichts, im Urteil klar festzuhalten, warum es sich bei den Bildern um entsprechende Darstellungen handelt.

Dazu auch: Sind erotische Manga strafbar?

Eng verknüpft mit der Kinderpornografie ist die Jugendpornografie – hier gilt: Eine Bestrafung wegen des Besitzes jugendpornografischer Bilder kommt nur in Betracht, wenn entweder das jugendliche Alter der Person bekannt ist oder diese ganz offensichtlich nicht volljährig sind. Im letztgenannten Fall müssen sie so kindlich wirkenden dass sie fast schon in die Nähe des Besitzes kinderpornographischer Schriften fallen.

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Jens Ferner

Strafverteidiger

BGH zum Begriff der Kinderpornografie

Auch der 4. Senat des BGH (4 StR 342/14) stellt zur Frage, was Kinderpornografie ist, ausführlich fest:

Nicht jede Aufnahme des nackten Körpers oder des Geschlechtsteils eines Kindes ist Kinderpornografie im Sinne des § 184b Abs. 1 StGB. Tatobjekte sind nur pornografische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben. Zu den sexuellen „Handlungen“ von Kindern gehört zwar nach der Neufassung des Gesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie vom 31. Oktober 2008 (BGBl. I 2008, S. 2149) auch ein Posieren in sexualbetonter Körperhaltung (BGH, Urteil vom 16. Januar 2014 – 4 StR 370/13, NStZ 2014, 220, 221; Beschluss vom 21. November 2013 – 2 StR 459/13, NStZ-RR 2014, 108; Beschluss vom 16. März 2011 – 5 StR 581/10, NStZ 2011, 570, 571; Ziegler in: BeckOK, StGB, § 184b Rn. 4; MüKoStGB/Hörnle, 2. Aufl., § 184b Rn. 17; Röder, NStZ 2010, 113, 116 f.; vgl. auch BT-Drucks. 16/3439, S. 9; BT-Drucks. 16/9646, S. 2, 17).

Voraussetzung ist aber, dass die von dem Kind eingenommene Körperposition objektiv, also allein gemessen an ihrem äußeren Erscheinungsbild, einen eindeutigen Sexualbezug aufweist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2008 – 4 StR 373/08, NStZ 2009, 29; Urteil vom 20. Dezember 2007 – 4 StR 459/07, NStZ-RR 2008, 339, 340 mwN). Körperpositionen, die sich bei einem Handlungsablauf ohne eindeutigen Sexualbezug (z.B. Körperpflege, An- oder Umkleiden, Sport, Spiel etc.) naturgemäß ergeben sind auch dann keine sexuellen Handlung von Kindern im Sinne von § 184b Abs. 1 StGB in der derzeitigen Fassung, wenn sie für Bildaufnahmen zu porno- grafischen Zwecken ausgenutzt werden.

Nicht jede Aufnahme des nackten Körpers oder des Geschlechtsteils eines Kindes ist Kinderpornografie im Sinne des § 184b Abs. 1 StGB.

Bundesgerichtshof zur Kinderpornografie

Im konkreten Fall bedeutete dies:

Die Feststellungen belegen nicht, dass V. S. in den Momenten, in denen sie von dem Angeklagten fotografiert wurde, ihr Geschlechtsteil „zur Schau gestellt“ und damit eine Handlung vorgenommen hat, die ihrem äußerem Erscheinungsbild nach einen eindeutigen Sexualbezug aufweist. Möglich erscheint auch, dass der Angeklagte lediglich für seine Zwecke günstige Momente im natürlichen Bewegungsablauf des badenden Kindes dazu ausgenutzt hat, um dessen Geschlechtsteil aufzunehmen. Die Sache bedarf daher insoweit neuer Verhandlung und Entscheidung.

Was ist Kinderpornographie - Verteidigung gegen Kinderpornographie, Rechtsanwalt & Strafverteidiger Ferner Alsdorf Aachen

Die Strafen bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie sind enorm, gerade beim Verbreiten steht schnell eine empfindliche Freiheitsstrafe im Raum

Kinderpornografie durch Worte

Als inkriminierte Inhalte kinderpornografischer „Schriften“ kommen mit dem BGH grundsätzlich auch Darstellungen in Betracht, in denen der sexuelle Missbrauch von Kindern alleine mit Worten beschrieben wird. Eine Beschränkung des Begriffsverständnisses von „Kinderpornografie“ auf bildliche Darstellungen gibt es nicht (siehe BGH, 1 StR 8/13 Rn. 14).

Dass es sich bei den Inhalten möglicherweise um rein fiktive Darstellungen handelt, steht dem mit dem BGH ebenfalls nicht entgegen, denn die strafbare öffentliche Zugänglichmachung von kinder- und jugendpornografischen Schriften ist nicht auf solche Schriften beschränkt, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (BGH, 1 StR 502/19).

Fehlverhalten bei Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie

Machen Sie keine Fehler, verstecken Sie nichts, plappern Sie nicht drauflos – und unterschätzen Sie das Gefährdungspotenzial auf keinen Fall: Man ist nicht ohne Grund gerade in Ihrem Haus. Wenn ein vorliegt, ist er definitiv niemandem bisher aufgefallen, sondern man geht vielmehr, auch ein Richter, von einem handfesten Verdacht aus. Spielen Sie nicht aus Geiz it Ihrer Freiheit, rufen Sie einen Profi an.

Woran merkt man, dass wegen Kinderpornografie ermittelt wird?

Wenn man einen Account bei einem großen Anbieter wie Google, Apple oder Dropbox hat und dieser Account ohne nähere Begründung dauerhaft gesperrt wird, sollte man hellhörig werden.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.