Das Oberlandesgericht Köln vertritt in ständiger Rechtsprechung (dazu nur: 2 Ws 91/12, 2 Ws 309/03 und 2 Ws 104/10) die Auffassung, dass ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist, wenn nach einem Freispruch durch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt wird. Davon werden mitunter aber Ausnahmen gemacht. Eine solche hat das OLG Köln (2 Ws 91/12) nun vorgestellt: Wenn die Saclage ganz besonders einfach ist und die Berufung keine Wertungshintergründe hat, soll kein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegen. Hier ging es darum, dass in der ersten Instanz zwei geladene Zeugen nicht angehört wurden, was durch die Berufung nachgeholt werden sollte. Das OLG dazu
Damit wird nunmehr die alle Beweismittel erschöpfende Beweisaufnahme durchgeführt, die eigentlich bereits in erster Instanz sachgerecht und geboten gewesen wäre. Im Rahmen des erstinstanzlichen Verfahrens war aber eine Beiordnung nach Maßgabe des § 140 Abs. 2 StPO ersichtlich nicht erforderlich – und ist im Übrigen von dem Angeklagten auch nicht beantragt worden.
Offenkundig sollte man also vorsichtig sein, vorschnell eine Pflichtverteidigung nicht zu beantragen…
Pflichtverteidiger-Kontakt
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- Wir stehen für eine Pflichtverteidigung zur Verfügung an Amtsgerichten und Landgerichten in den Gerichtsbezirken der Oberlandesgerichte Köln, Düsseldorf und Karlsruhe (Auflistung der konkreten Gerichte in unserer FAQ); in anderen Gerichtsbezirken übernehmen wir im Einzelfall nach Rücksprache. Im Sexualstrafrecht übernehmen wir keine Pflichtverteidigungen, bei Landgerichten machen wir Ausnahmen im Einzelfall.
- Zwingende Bedingungen sind: Korrespondenz per Mail, nur nach Maßgabe des Anwalts per Telefon oder Videobesprechung; Anzahl und Umfang der Schriftsätze, Besprechungsdauer und -häufigkeit allein nach Ermessen des Anwalts, wobei es immer mindestens zwei persönliche Besprechungen gibt
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