Strafrecht: Lohnsplitting nicht auf leichte Schulter nehmen

Lohnsplitting bedeutet, man versucht ein Gehalt „aufzuteilen“. Anstelle 1200 Euro auszuzahlen, werden an 3 400 Euro jeweils ausgezahlt, wobei von den 3en aber nur einer wirklich arbeitet. Üblicherweise sind 2 der 3 Arbeitnehmer tatsächlich gar nicht aktiv und auch gerne mal mit dem wirklich arbeitenden Arbeitnehmer verwandt. Bei uns im Haus werden, auch durch mich, einige Strafsachen in diesem Bereich bearbeitet, daher ein Wort der Warnung: Aktuell scheinen manche Staatsanwaltschaften besonders aktiv zu sein und schon bei recht geringen Indizien sehr aktiv zu ermitteln.

Eines der gerne heran gezogenen Indizien ist dabei die Beschäftigung gleich mehrerer Familienangehöriger. Wenn sich der Verdacht dann erhärtet, droht recht unmittelbar die der Geschäftsräume mit dem üblichen Problem der von Geschäftsunterlagen, was den weiteren Betrieb mindestens vor erhebliche Probleme stellt.

Beachten Sie, dass bei tatsächlich vorhandenem Lohnsplitting zum einen natürlich strafrechtliche Konsequenzen drohen (speziell § 266a StGB, ). Darüber hinaus bei unterlassenen Sozialabgaben Rückforderungen der Sozialversicherungsträger, hier dann evt. mit Zuschlägen.

Hilfe im Arbeitsstrafrecht

Kein Platz für drumherumgerede: Im Arbeitsstrafrecht finden Sie bei uns echte Profis, die sich von Abgaben über bis zu Geheimnisverrat trittsicher bewegen!

Hinweis: Betroffene Arbeitnehmer sollten gleichsam auf der Hut sein! Diese werden mitunter zeugenschaftlich vernommen, dabei droht hier eine eigene Strafbarkeit, weswegen von einem nach §55 I StPO Gebrauch gemacht werden sollte. Eine umfassende strafrechtliche Beratung und Betreuung ist in diesen Fällen frühstmöglich geradezu zwingend.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.