Strafrecht: DNA-Spur ist kein Beweis sondern nur Indiz

Eine DNA-Spur an einem Tatort oder in der Nähe eines Tatorts ist kein Beweis sondern nur ein Indiz, was der BGH regelmäßig betonen muss. Allerdings ist zu sehen, dass Gerichte hier durchaus das notwendige Fingerspitzengefühl beweisen: In einer von mir vertretenen Sache wurde mein Mandant beschuldigt einen überfall begangen zu haben. Man stütze sich darauf, dass mein Mandant und eine weitere Person einen Kiosk überfallen haben sollten. Dabei hatten die Täter zwei Fahrräder zurückgelassen, weiterhin hatte man eine der beiden Strumpfmasken zurückgelassen, die die Täter trugen. Hierbei befand sich in der Maske an der Innenseite eine DNA-Spur meines Mandanten, weiterhin fand man im zurückgelassenen eine Bierflasche mit DNA-Spuren meines Mandanten. Dies genügte nicht: Weder für eine noch für eine .

Bei der DNA-Spur in der Maske handelte es sich um eine Mischspur, das Fahrrad befand sich nicht einmal am Tatort selber – damit konnte bereits verhindert werden, dass überhaupt ein dringender Tatverdacht bezüglich der Untersuchungshaft anzunehmen war.

Die Staatsanwaltschaft fertigte später eine , die das Landgericht dann aber mit der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens quittierte:

„Es ist keineswegs ausgeschlossen, dass der Angeschuldigte an der Tat (…) beteiligt war und (…) die sichergestellte Maske getragen hat. Der Beweis wird (…) aber nicht erbracht werden können. Es wird schon nicht mit der nötigen Sicherheit überhaupt positiv festgestellt werden können, dass der Angeschuldigte (mit-)Verursacher der Mischspur innen an der Mütze war; dies kann lediglich nicht ausgeschlossen werden, ohne dass insoweit weitere Aufklärungsmöglichkeiten bestehen. Ohne wenigstens in diesem Punkt Gewissheit zu haben, kann auch kein hinreichender Tatverdacht gegen den Angeschuldigten begründet werden.“

Dies ist ein wichtiger Punkt, den gerade Laien gerne übersehen: Eine DNA Spur bedeutet erst einmal nur, dass eben solche DNA an dem jeweiligen Ort, wo sie gefunden wurde, vorhanden war. Nicht mehr und nicht weniger. Darüber hinaus, wenn man sich also fragt warum die DNA dort war, ist sie lediglich ein Indiz und darf unter keinen Umständen überbewertet werden. Je nach Gesamtbild kann dieses Indiz belastend sein, oder aber letztlich wertlos sein. Im vorliegenden Fall ist eine Mischspur, die ja gerade von mehreren Personen stammt, eben kein Beweis dafür dass eine (willkürlich) hiervon ausgesuchte Person nun zwingend der Täter sein muss.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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