Das Oberlandesgericht Köln (2 Ws 55 – 58/10) hat es nochmals klar gestellt: Es gibt durchaus die Möglichkeit, sofern dies angemessen ist, mehr als einen Pflichtverteidiger beigeordnet zu bekommen. Jedoch muß die Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers durch ein unabwendbares Bedürfnis gerechtfertigt sein: Die Ermöglichung einer wechselseitigen Vertretung oder die allgemeine Entlastung des bereits bestellten Pflichtverteidigers ist nicht ausreichend. Der Vorsitzende entscheidet hierüber nach freiem Ermessen und dabei geht es um die Einschätzung, ob der Verfahrensstoff von einem Verteidiger bewältigt werden kann oder nicht. Dies wird eher selten zu verneinen sein.
Pflichtverteidiger-Kontakt
- Wir bieten professionelle Pflichtverteidigung, ohne Zuzahlung ab Beiordnung – die Pflichtverteidigung ist bei uns eine vollwertige Strafverteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht (keine Berufsanfänger, keine Terminsvertreter!)
- Kurzes Prozedere: Wenn Sie die Aufforderung vom Gericht erhalten haben, einen Verteidiger zu benennen, rufen Sie an – wir kümmern uns um alles!
- Wir stehen für eine Pflichtverteidigung zur Verfügung an Amtsgerichten und Landgerichten in den Gerichtsbezirken der Oberlandesgerichte Köln, Düsseldorf und Karlsruhe (Auflistung der konkreten Gerichte in unserer FAQ); in anderen Gerichtsbezirken übernehmen wir im Einzelfall nach Rücksprache. Im Sexualstrafrecht übernehmen wir keine Pflichtverteidigungen, bei Landgerichten machen wir Ausnahmen im Einzelfall.
- Zwingende Bedingungen sind: Korrespondenz per Mail, nur nach Maßgabe des Anwalts per Telefon oder Videobesprechung; Anzahl und Umfang der Schriftsätze, Besprechungsdauer und -häufigkeit allein nach Ermessen des Anwalts, wobei es immer mindestens zwei persönliche Besprechungen gibt
- Unterschreitung des in § 2 Abs. 1 Satz 1 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) festgelegten Mindestpreises - 20. April 2024
- Beginn der Hauptverhandlung - 20. April 2024
- Mittäterschaftliche Einfuhr von Betäubungsmitteln - 20. April 2024