Heute wurde das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen“ im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt somit, entsprechend Art. 7 des Gesetzes, morgen in Kraft. In NRW läuft bereits die Diskussion, wo die so genannten „Altfälle“ nach dem neuen Therapie- und Unterbringungsgesetz untergebracht werden sollen. Dazu auch meine vorgestern erstellte Übersicht zum Thema:
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