Missbrauch von Notrufnummern bereits durch anlassloses Anwählen der 110?

Das OLG Bamberg (3 Ss 20/11) hat klar gestellt, dass bereits das „anlasslose Anwählen“ der Notrufnummer 110 einen Missbrauch von Notrufen darstellen kann – also auch dann, wenn gar nichts gesagt wird, sondern die Aktion sich auf das reine Anrufen beschränkt. Das OLG führt zu recht aus, dass das Gesetz (hier: §145 I Nr.1 StGB) alleine vom „missbrauch“ spricht:

Wer absichtlich oder wissentlich […] 1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht […] wird mit bis zu einem Jahr oder mit bestraft.

Nun kann man vermuten, dass unter „Missbrauch“ auch nur eine Kommunikation fällt, also wenn man nach dem Anruf auch mit jemandem in der Notrufzentrale spricht. Das Gericht sah diese Auslegung nicht zwingend geboten. Vielmehr verweist man, richtiger weise darauf, dass ein Missbrauch in jeder Aktion gesehen werden kann, die dazu führt, dass die durch andere benötigte Hilfe letztlich nicht oder nur verzögert zur Verfügung steht. Auch die neuerlichen Gesetzesänderungen in dem Bereich, die anonyme Anrufe nahezu unmöglich machen (auch wenn man die Rufnummerübermittlung deaktiviert, dazu §4 NotrufV!) ändern an dieser Auslegung mit dem OLG Bamberg nichts.

Fazit: Schon das Anwählen der Notrufnummer kann einen strafbewährten Missbrauch darstellen! Natürlich muss niemand Sorge haben, den Notruf zu wählen, wenn sich überraschend herausstellt, dass der Notfall gar kein solcher Notfall war – das Gesetz spricht insofern nicht umsonst von dem „absichtlichen oder wissentlichen Missbrauch“. Gleichwohl darf man sich nicht wundern, wenn mit Härte bei vermeintlichen Späßen reagiert wird, die keine sind.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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