Leistungserschleichung: NRW schafft das Sozialticket ab

Nach dem Fahrverbot als Nebenstrafe darf man sich als Strafverteidiger über die nächste Arbeitsbeschaffungsmaßnahme freuen: In NRW wird das Sozialticket abgeschafft. Neben den diversen politischen Einwürfen – wie etwa ob es sinnvoll ist zu Gunsten des Individualverkehrs wieder einen Schritt vom ÖPNV weg zu gehen oder welchen Geschmack es hat, wenn die mit Freifahrten den sozial schwachen die Subvention zum ÖPNV streichen – wundert es mich, dass ein anderer Aspekt nicht thematisiert ist: Die Kosten die solche rückwärtigen Schritte auslösen.

So stellt §265a StGB die Leistungserschleichung unter Strafe:

Wer (…) die Beförderung durch ein Verkehrsmittel (…) in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit (…) bestraft(…)

Dabei ist in der Praxis zu sehen, dass die Zahl der Straftaten mitunter massiv zunimmt. Ich habe alleine in den letzten Jahren zunehmend Menschen vertreten müssen, die derart viel an Strafen in dem Bereich gesammelt haben, dass eine Pflichtverteidigung notwendig wurde. Wir reden hier nicht über ein oder zwei Straftaten, sondern über Dutzende Schwarzfahrten, so dass bereits eine, zwei oder – mein Maximum – fünf Bewährungen liefen und nun eine erneute Schwarzfahrt hinzukam.

Man mag sich nun über die Asozialen echauffieren, die kostenlos unsere Beförderungsmittel in Anspruch nehmen ohne dafür zu zahlen. Man mag sich aber auch die Zeit nehmen und auf die Menschen blicken, die ich da verteidige: Ich hatte bereits mehrere allein erziehende Mütter an meiner Seite stehen, die für kleines Geld arbeiten und in ausgewählten Situationen einfach Mist gebaut haben (hier ging es, soweit ich mich erinnere, auch immer im Strafbefehle, keine massiven Vorbelastungen). Die grosse Masse sind daneben jedenfalls bei mir Drogenabhängige, die mit dem ÖPNV fahren, regelmässig unter Suchtdruck, um sich weitere Betäubungsmittel zu besorgen. Abgesehen von der Frage, inwieweit die Drogenpolitik (hinsichtlich Umgang aber auch Nachsorge) in diesem Land überhaupt noch zeitgemäß ist und diese Menschen regelmässig alleine gelassen werden: Juristisch kommt hier regelmäßig eine Schuldminderung (§21 StGB) in Betracht, die Straferwartung ist noch mal reduziert.

Doch unsere Volksvertreter reden selten über die Menschen hinter den Taten, sie blicken auf das Geld – das fällt aus meiner Sicht schwer, denn seltsamer Weise gibt die Politik nur das bekannt was sie braucht um ihre Positionen zu vertreten. So wird von 40 Millionen Euro gesprochen, die man nun in Strassen investieren kann. Doch welche Kosten erzeugt werden ist mir ein Rätsel.

Beispiel: Wenn ein Junkie nach diversen Schwarzfahrten einen bekommt macht das am Ende in etwa gerundet so um die 700 Euro, kann auch was mehr sein je nachdem wie es läuft. Mit dem richtigen Verteidiger je nach den Umständen kommen noch Kosten eines Sachverständigen drauf, ich runde das mal ganz vorsichtig runter auf 300 Euro (die Kollegen werden jetzt müde lächeln). Dazu die staatlich investierten Ressourcen – insbesondere Personalaufwendungen wobei Richter, Polizei und STA dann an anderer Stelle fehlen für diese Tätigkeit – die der Staat mit sehr netten Gerichtskosten um die 150 Euro ansetzt. Das macht in einem Fall der Verteidigung um die jedenfalls 700 Euro bis zu 1200 Euro. Pro Fall der Verteidigung, die Kosten wird der Staat ebenso regelmäßig nicht vollstrecken können, sie werden irgendwann sicherlich niedergeschlagen werden.

Diese Kosten entstehen, weil die Menschen die da vor Gericht stehen das Recht auf eine Verteidigung haben, darüber wird hier nicht diskutiert. Sie entstehen aber auch, weil der Staat den ÖPNV dadurch entlastet, dass er im ÖPNV mangelnde Kontrollmechanismen durch die Allgemeinheit Geld kostende Strafvorschriften kompensiert. So spart man sich im ÖPNV Ausgaben für Kontrolleure und moderne Fahrgastsysteme während die Allgemeinheit das Ergebnis auffängt. Das ändert nichts daran, dass die Inanspruchnahme einer Leistung ohne dafür zu zahlen abzulehnen ist, mir geht es hier darum, in aller Kürze einen Gesamtüberblick über alle Aspekte zu geben, auch vor dem Hintergrund, dass zunehmend gefragt wird, ob nicht der ÖPNV ohnehin Teil der öffentlichen Daseinsfürsorge sein sollte.

Nun der letzte Aspekt: Das Sozialticket in NRW wurde 2011 eingeführt. Die für das Land NRW im Bereich Beförderungserschleichung sieht nun gerafft so aus (Vorsicht, zwischen den Jahren gibt es ein auf und ab, dazu in die PKS sehen, in 2016 auf Seite 145):

Insgesamt, über die Jahre betrachtet, ist durchaus ein Rückgang zu betrachten. In meiner Praxis merke ich auch, dass gerade diejenigen, die wir als Gesellschaft verloren haben nach Jahrzehnten des Drogenkonsums, ohne Hilfe überfordert sind mit dem Abholen des Sozialtickets beim Jobcenter und dem organisieren der Fahrkarte dann beim ÖPNV-Betreiber (alle X Monate ändert sich das Sozialticket und man muss sich eine neue Kundennummer holen, jedenfalls hier in der Region).

Gleichwohl, um die Kostenfrage abzurunden: Wenn ich mir die Entwicklung der Fallzahlen seit 2006 ansehe, die Kosten einer einzelnen Pflichtverteidigung und die Tatsache, dass sich in meiner beruflichen Praxis die Zahl der Delinquenten mit Jahrzehnten Drogenmissbrauch und entsprechender Vorstrafenliste im BZR massiv erhöht, kann ich mir an einer Hand abzählen, dass die Kosten im Bereich der Rechtspflege im Bereich der Millionen liegen müssen auf das gesamte Land NRW hochgerechnet. Und das, ohne Berücksichtigung der Tatsache, dass durch dieses Massendelikt Ressourcen im Bereich Strafverfolgung und Rechtspflege gebunden werden, die an anderer Stelle dringend(er) gebraucht werden. Auch hier kann ich aus meiner Praxis berichten, dass Gerichte und Strafverfolgungsbehörden massiv unterbesetzt und überbelastet sind – während die Politiker im Land NRW sich darauf konzentrieren, den schwächsten in der Bevölkerung weiteren Grund zu liefern, uns alle zu beschäftigen. Wichtige Reformschritte bleiben dabei aussen vor: Die Praxis des Strafvollzugs ist aus meiner Sicht ein Desaster, die Drogenpolitik seit Jahrzehnten vernachlässigt, die Polizei unterbesetzt, umfassende Notfalldienste bei Gericht der absolute Ausnahmefall (tatsächlich gibt es nur rudimentäre Wochenendbesetzungen, wo dann mitunter Familienrichter über Haftfragen entscheiden müssen). Vor dem Hintergrund mag man sich überlegen, wie sinnhaft es ist, einen Betrag von gerade einmal 40 Millionen Euro hier auch noch zu streichen, der massive Folgekosten auslöst und gerade einmal reichen dürfte, um vielleicht 400 Meter Autobahn zu bauen.

Sie mögen als Leser manches anders sehen, mein Kommentar soll Ihnen in erster Linie eines geben: Einen Einblick aus einer Stelle, der allzu oft fehlt. Nehmen Sie sich die Zeit und denken Sie in Ruhe darüber nach, egal zu welchem Ergebnis sie kommen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.