Kein Weihnachtsbaum für Strafgefangene

Übrigens: Im Januar 2005 hat das KG Berlin (5 Ws 654/04 Vollz) festgestellt, dass ein Strafgefangener keinen Anspruch auf einen eigenen Weihnachtsbaum hat. Die Begründung lag nicht alleine in der Brandgefahr, sondern auch in dem Kontrollaufwand, denn: In dem Baum könnte man in ausgehöhlten Ästen Drogen in die JVA schmuggeln.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.