Übrigens: Im Januar 2005 hat das KG Berlin (5 Ws 654/04 Vollz) festgestellt, dass ein Strafgefangener keinen Anspruch auf einen eigenen Weihnachtsbaum hat. Die Begründung lag nicht alleine in der Brandgefahr, sondern auch in dem Kontrollaufwand, denn: In dem Baum könnte man in ausgehöhlten Ästen Drogen in die JVA schmuggeln.
Kein Weihnachtsbaum für Strafgefangene
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