Durchsuchung durch die Steuerfahndung

Wenn der Steuerfahndung mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Türe steht ist der Schock gross – umso wichtiger, ruhig zu bleiben und die Situation nicht noch zu verschlimmern.

durch : Wenn die Steuerfahndung vor der Türe steht, ist die Panik groß – durchaus auch gewollt, es gehört in vielen Szenarios dazu, ganz bewusst Stress und Druck in der ohnehin beklemmenden Situation zu erhöhen. Die Hoffnung, sich Peinlichkeiten und Ärger durch vermeintliche Erklärungen zu ersparen, tut dann ihr Übriges. Dabei gilt gerade hier: Der überraschende Besuch der Steuerfahndung ist Grund genug, sich ruhig zu verhalten und zu erkennen, dass ab sofort der Zeitpunkt für die eigene Verteidigung gekommen ist.

Unsere auf die Strafverteidigung spezialisierten Fachanwälte für Strafrecht im Raum Aachen sind bei einem echten strafrechtlichen Notfall kurzfristig für eine Beauftragung verfügbar. Unser Strafverteidiger-Notruf: 01751075646 (keine kostenlose Erstberatung, keine SMS, keine garantierte Erreichbarkeit!)

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Durchsuchung durch Steuerfahndung

Da grundsätzlich ein Anfangsverdacht für die Durchsuchung durch die Steuerfahndung („SteuFa“) ausreicht, können bereits scheinbar kleinere Anlässe eine Durchsuchung auslösen. Kernpunkt sind immer wieder die „Kontrollmitteilungen“ zwischen den Behörden.

Auch wenn grundsätzlich die Staatsanwaltschaft für Strafsachen zuständig ist, wird zu Gunsten der in Steuerstrafsachen besser ausgerüsteten (und ausgebildeten) Finanzbeamten eine Ausnahme gemacht und mit § 386 Abs. 1 AO den Finanzbehörden eine Sonderkompetenz zugesprochen. Hiervon ausgehend sind die Finanzbehörden dann zuständig,

  • wenn ausschließlich wegen einer Steuerstraftat zu ermitteln ist – oder
  • wenn eine Tat, die eine Steuerstraftat darstellt, zugleich andere Strafgesetze verletzt und deren Verletzung Kirchensteuern oder andere öffentliche Abgaben betrifft, die an Besteuerungsgrundlagen, Steuermessbeträge oder Steuerbeträge anknüpfen

Reagieren Sie umgehend und suchen Sie einen Strafverteidiger, die Durchsuchung durch die Steuerfahndung ist für Sie nur der Beginn, ab jetzt geht es weiter – nur leider nicht allzu zügig, wenn etwa Unterlagen beschlagnahmt sind, merken Sie, dass es überraschend lange dauert, bis dringend benötigte geschäftliche Unterlagen (ggfs. in Kopie) wieder herausgegeben werden.

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Jens Ferner

Strafverteidiger

Hinweise zum Moment der Durchsuchung durch die Steuerfahndung

Vorab: Schweigen Sie! Unterschreiben Sie nichts, füllen Sie keine Merkblätter aus, sagen Sie schlicht gar nichts, ausser dass Sie umgehend mit Ihrem Rechtsanwalt sprechen/telefonieren wollen. Denken Sie daran, dass Ihr Gegenüber geschult ist in Vernehmungstaktik und Psychologie: Man versucht gezielt weiteren Druck aufzubauen um Sie zum Reden zu bringen. Teilweise geht das so weit, den Eindruck zu erwecken, dass die ganze Angelegenheit bei genügend Kooperation schnell ein Ende findet – lassen Sie sich nicht täuschen.

Durchsuchung durch die Steuerfahndung: Rechtsanwalt und Strafverteidiger Ferner hilft bei einer Durchsuchung durch Steuerfahndung

Durchsuchung? Denken Sie daran, dass Ihr Gegenüber geschult ist in Vernehmungstaktik und Psychologie!


  1. Es ist die Rechtsgrundlage der zu Klären: Liegt ein vor oder angebliche Gefahr im Verzug?
  2. Lassen Sie sich einen etwaigen Durchsuchungsbeschluss zuerst zeigen und dann aushändigen.
  3. Im Durchsuchungsbeschluss zur Hausdurchsuchung ist ein Tatverdacht konkretisiert bzw. sollte es sein: Lesen Sie in Ruhe, welche Tat und welcher Tatzeitraum benannt sind. Achten Sie auch darauf, wann der Durchsuchungsbeschluss unterzeichnet wurde, diese Daten sind für Ihren Rechtsanwalt schon am Telefon vorab von Interesse.
  4. Der Durchsuchungsleiter der Hausdurchsuchung hat sich als solcher zu erkennen zu geben, lassen Sie sich den Dienstausweis zeigen und notieren Sie Kontaktdaten.
  5. Kontaktieren Sie umgehend, noch vor Beginn der Hausdurchsuchung, Ihren Rechtsanwalt und/oder den . Ich kenne Maßnahmen, in denen klare Ansagen gemacht werden wie „Hier wird nicht telefoniert“, lassen Sie sich davon nicht beeindrucken und bestehen Sie vehement darauf, mit Ihrem Rechtsanwalt zu sprechen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragt haben sollte mit diesem im Vorhinein besprochen sein, ob und unter welchen Bedingungen er zur Durchsuchung hinzukommt. Wenn er hinzu kommt, bitten Sie darum mit der Durchsuchung bis zum Eintreffen zu warten. Ich selber spreche normalerweise selber mit dem Durchsuchungsleiter, bisher nur einmal wurde ein solches Gespräch verweigert.
  6. Es gibt einige faktische und rechtliche Formalien die Sie bei der Hausdurchsuchung im Blick haben sollten: Sie haben das Recht zu schweigen und sind darüber zu belehren. Plappern Sie nicht, es hilft nichts, lassen Sie sich auch nicht von Versprechungen ködern es ginge dann schneller! Die Beamten wissen vorher was konkret sie suchen und sind gerade bei der Steuerfahndung hinsichtlich des Herbeiführens von weiteren Zufallsfunden geschult. Auch wenn man schweigt ist ein zivilisiertes Vorgehen möglich: Ein Durchsuchungsablauf etwa kann abgesprochen werden, es sollte darauf geachtet werden, dass nicht alle Räume auf einmal, sondern schrittweise durchsucht werden.
  7. Sie haben das Recht, dass Zeugen bei der Hausdurchsuchung anwesend sind. Grundsätzlich gilt aber: Halten Sie den Kreis klein. Zeugen der Gemeinde sollten Sie vor Beginn der Hausdurchsuchung umgehend fortschicken, an diesen haben Sie kein Interesse.
  8. Schwierig und besser durch einen Rechtsanwalt kontrolliert: Bei Unterlagen deren Status der unklar ist, ist darauf zu achten, dass diese während der Hausdurchsuchung versiegelt und gesondert beschlagnahmt werden.
  9. Stellen Sie klar, Unterlagen bei der Hausdurchsuchung nicht freiwillig heraus zu geben. Es können zur Beschleunigung und aus taktischen Gründen zielgerichtet gesuchte Unterlagen „bereit gelegt“ werden, aber auf keinen Fall sollte ein unmittelbares Übergeben stattfinden.
  10. Es besteht kein Zwang der Steuerfahndung bei der Hausdurchsuchung, Passwörter oder Zugangsdaten heraus zu geben. Ob die sim Einzelfall sinnvoll ist, etwa um die Beschlagnahme ganzer Rechner tatsächlich zu verhindern, muss im jeweiligen Fall einzeln geklärt werden, pauschale Ratschläge gibt es nicht.
  11. Mitarbeiter müssen vor Beamten der Steuerfahndung während der Hausdurchsuchung nichts sagen, hier besteht kein Zwangsmittel. Dabei sollten sich Mitarbeiter darüber im Klaren sein, dass je nach Stellung und Tätigkeit der Vorwurf eigener Strafbarkeit, etwa wegen , im Raum stehen kann.
  12. Stellen Sie klar, von den notwendigen betrieblichen Unterlagen dringend und umgehend Kopien zu benötigen. Bitten Sie die Steuerfahndung darum, noch während der Durchsuchung Kopien anfertigen zu dürfen.
  13. Auch wenn von der Steuerfahndung danach gefragt wird: Sie entbinden Ihre Steuerberater oder Rechtsanwälte nicht von der Schweigepflicht ohne eingehende Beratung mit Ihrem Strafverteidiger!
  14. Sie bestehen auf der Übergabe eines detaillierten Sicherstellungsverzeichnisses der Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung („Mitnahmeverzeichnis“).
Durchsuchung durch die Steuerfahndung - Rechtsanwalt Ferner

Strafverteidigung braucht Profis und keine Anwälte, die glauben alles zu können. Im Gerichtssaal braucht es klare Linien & Grenzen – darum bieten wir Ihnen 100 % Strafverteidiger, alle unsere Anwälte sind Fachanwälte für Strafrecht.

In Betrieben mit mehreren Mitarbeitern sollte vorab ein Prozedere geklärt sein, etwa dass bei Eintreffen der Steuerfahndung am Empfang sofort ein bestimmter Ansprechpartner im Haus zu informieren ist, der das weitere Vorgehen koordiniert und die Kommunikation führt. Geradezu kindlich naiv ist die in vielen Unternehmen verbreitete , man würde ja nichts verbotenes tun – wer von einem Rechtsanwalt ohnehin ständig beraten und betreut wird sollte die Möglichkeit nutzen, auch dieses Thema anzugehen. 

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.