Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption (2015)

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption vorgestellt, der aktuell im Bundestag beraten wird. Dem Gesetzgeber geht es zum einen um den verschärften Kampf gegen Korruption, zum anderen um die Umsetzung der Rahmenbeschlüsse 2013/40/EU und 2008/99/EG. Dies führt im Kern zu folgenden Maßnahmen:

  1. Die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts wird bei derartigen Delikten im §5 StGB neu strukturiert.
  2. Der Strafrahmen beim §202c StGB wird auf 2 Jahre maximal erhöht
  3. Es wird §299 StGB so neu formuliert, dass nicht mehr alleine die eines Dritten eine Rolle spielt, sondern auch die allgemeine Pflichtverletzung gegenüber dem eigenen Unternehmen für das er tätig ist:

Wer im geschäftlichen Verkehr als Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens einen Vor- teil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen

  1. einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge oder
  2. seine Pflichten gegenüber dem Unternehmen verletze,

wird mit bis zu drei Jahren oder mit bestraft.

Verteidigung bei Korruption

Beim Vorwurf der Korruption wie oder verteidigen unsere Strafverteidiger professionell und ruhig, vom Vorwurf bis zur .

Gerade der zweite Punkt dürfte interessant werden, da etwa bei der Vorgabe verbindlicher -Richtlinien innerhalb des Unternehmens bereits in der Annahme einer Bestechung eine solche Pflichtverletzung liegen wird und eine Kündigung des Arbeitnehmers nochmals leichter fallen dürfte angesichts der automatisch verwirklichten Straftat. Interne Konzernregulierung dürfte damit noch attraktiver werden.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.