Ehemann verhaftet: Was kann man tun wenn ein Angehöriger verhaftet wurde?

Ehemann verhaftet oder Angehöriger verhaftet: Der Schockmoment – Man erlebt mit oder bekommt den Anruf, dass der Ehemann (oder ein sonstiger Angehöriger) verhaftet wurde. Im Regelfall werden Sie zugleich gebeten, sich „darum zu kümmern“ oder möchten irgendwie helfen – und stehen dann alleine da.

Unsere auf die Strafverteidigung spezialisierten Fachanwälte für Strafrecht im Raum Aachen sind bei einem echten strafrechtlichen Notfall kurzfristig für eine Beauftragung verfügbar. Unser Strafverteidiger-Notruf: 01751075646 (keine kostenlose Erstberatung, keine SMS, keine garantierte Erreichbarkeit!)

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Ehemann verhaftet: Die Uhr tickt

Gleich wie es konkret verlaufen ist, wenn ihr Ehemann verhaftet wurde – ab jetzt „tickt die Uhr“. Er wird in Kürze, spätestens am nächsten Werktag, dem Haftrichter vorgeführt werden. In dieser Vorführung wird abschliessend entschieden, ob er – erst einmal – in die JVA muss oder ob vielleicht doch der Haftbefehl aufgehoben werden kann. Dabei gibt es in der Regel zwei Standard-Situationen:

  1. Ihr Ehemann hatte bereits einen , der ihm nur noch verkündet werden soll. In diesem Fall ist er tatsächlich verhaftet im eigentlichen Sinn, die Aussichten den Haftbefehl vollständig aufheben zu lassen sind regelmässig eher gering, es sollte zielgerichtet auf eine Ausßervollzugsetzung hingearbeitet werden.
  2. Ihr Ehemann wird nach einer mitgenommen, er wurde also festgenommen, ob die Staatsanwaltschaft bereits eine Vorführung vor den Haftrichter beantragt hat oder noch beantragen wird ist mit einem hohen Risikofaktor anzunehmen, aber nicht pauschal zu beantworten. Hier können die nächsten Stunden entscheidend sein bei der Frage, ob der Ehemann verhaftet werden wird oder nicht.

Es ist natürlich eine Schocksituation, wenn man plötzlich alleine da steht, überhaupt nicht versteht was passiert ist und der Ehemann verhaftet wurde. Gleichwohl gilt hier: Besinnen und tätig werden, nicht mit Staatsanwaltschaft und Polizei reden und vor allem nicht davon ausgehen, dass alles „nur ein “ ist und sich „alles wieder aufklären wird“.

Wenn die Polizei bei Ihnen im Haus steht, dann ist das kein schlichter Irrtum, sondern es steht ein langes und hartes Erwachen bevor. Da Sie mit der Situation überfordert sind, helfen Sie da wo sie es können und suchen Sie einen echten Strafverteidiger, der sich mit der Situation auskennt. Professionelle Kanzleien wie die unsrige bieten für diese Situation bewusst einen Strafverteidiger-Notruf, wo Sie sich über ein weiteres Vorgehen informieren können, so dass Sie zwanglos anrufen und fragen können.

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Jens Ferner

Strafverteidiger

Verteidiger suchen wenn Ehemann verhaftet wurde

Wenn Ihr Ehemann verhaftet oder festgenommen wurde, macht es Sinn, umgehend nach einem Verteidiger zu suchen. Eventuell kann man in der Vernehmungssituation bei der Polizei, wo sich ihr Ehemann „überrumpelt“ und überfordert wieder finden wird noch etwas retten oder wenigstens schlimmeres verhindern. Jedenfalls aber können Sie dabei helfen, zur Haftvorführung dafür zu sorgen, dass ein erfahrener Strafverteidiger des Vertrauens anwesend ist.

Sie müssen sich die Situation so vorstellen: Zwar hat man als Beschuldigter durchgehend das Recht auf einen Anwalt, wenn Sie bei der Polizei aber nicht zielgerichtet einen Anwalt benennen können, sitzt ihr Ehemann dort erst einmal alleine. Er kann jetzt auch nicht herumtelefonieren oder gar im Internet nach einem Anwalt suchen, der ja auch noch bezahlt werden muss.

Noch schlimmer ist es im Gericht: Hier wird der Ehemann dann irgendwann aus der Gewahrsamszelle der Polizei in den Vorführkeller des Gerichts gebracht. Hier wird er nur gefragt, ob er einen Anwalt hat oder einen bestimmten wünscht, eine Auswahlmöglichkeit (etwa ein Telefonbuch oder ein Internetzugang) wird nicht geboten, so dass man regelmässig gar nichts sagen kann. Dann ruft das Gericht einen Strafverteidiger nach eigenem Ermessen an. Ein vorgeschriebenes Auswahlverfahren gibt es nicht, ebenso wenig eine Qualitätskontrolle.

Ehemann verhaftet: Was kann man tun wenn ein Angehöriger verhaftet wurde? - Rechtsanwalt Ferner

Strafverteidigung braucht Profis und keine Anwälte, die glauben alles zu können. Im Gerichtssaal braucht es klare Linien & Grenzen – darum bieten wir Ihnen 100 % Strafverteidiger, alle unsere Anwälte sind Fachanwälte für Strafrecht.

Strafverteidiger wenn Ehemann verhaftet wurde

Wenn der Ehemann verhaftet wurde, hilft ein Strafverteidiger. Je schneller der Strafverteidiger beauftragt wird, um so mehr kann er tun. Etwa bei der Polizei zur Vernehmung fahren oder sofort bei Gericht klären, dass nicht „irgendein“ Anwalt angerufen wird. Selbst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, kann zumindest binnen 3 Wochen ein Auswechseln des Pflichtverteidigers beantragt werden – aber sie merken: Immer „tickt die Uhr“. Deswegen ist es sinnvoll, sich umgehend um einen echten Strafverteidiger zu bemühen, der diese Situation kennt und zielgerichtet angehen kann.

Reden Sie nicht mit der Polizei, suchen Sie einen Strafverteidiger und helfen Ihrem Ehemann


Angehöriger verhaftet: Was kann man tun?

Tatsächlich können Sie nun einiges tun, wenn ein Angehöriger verhaftet wurde:

  1. Denken Sie daran: Mund halten – das gilt sowohl für Sie als auch für ihren Angehörigen. Sie lassen sich nicht zur Sache ein, egal was versprochen oder womit gedroht wird! Angehörige haben ein , machen Sie davon Gebrauch bis mehr geklärt ist. Auf keinen Fall rufen Sie bei der Polizei an!
  2. Suchen Sie einen Strafverteidiger, der umgehend reagieren kann, es ist Eile geboten.
  3. Strukturieren Sie vorhandene Informationen, die Sie Ihrem Strafverteidiger in konzentrierter Form mitteilen können: Was ist geschehen, welcher Tatvorwurf steht im Raum? Wissen Sie wo Ihr Angehöriger sich befindet?
  4. Rufen Sie den Strafverteidiger umgehend an. Verschwenden Sie keine Zeit mit langer Informationsbeschaffung! Denken Sie daran, dass jede Minute, die Ihr Angehöriger im Gewahrsam der Ermittlungsbehörden ist, das Risiko erhöht, dass er anfängt „zu plappern“ und sich um Kopf und Kragen redet!
  5. Wenn Sie nicht wissen, wo ihr Angehöriger gerade ist, wird der Strafverteidiger in der Lage sein, ihn aufzufinden. Gerade bei einer die miterlebt wurde, ist diese Situation normal – beschreiben Sie, wo die Festnahme ggfs. durch wen (Bundespolizei oder Polizei?) stattfand, ihr Strafverteidiger weiss dann was zu tun ist.
  6. Geben Sie dem Strafverteidiger eine Vollmacht und halten Sie ihn nicht auf – er wird sich bemühen, schnell zu handeln. Sagen Sie ihm, was sie wissen und lassen Sie ihn dann seine Arbeit machen. Nennen Sie ihm eine Kontaktadresse und Telefonnummer.
  7. So schwer es auch ist: Lassen Sie den Verteidiger seine Arbeit machen und warten Sie bis er sich bei Ihnen meldet.

Hinweis: Unsere Rechtsanwälte sind alle Fachanwälte für Strafrecht, die Anwälte in unserer Kanzlei sind als Strafverteidiger tätig und kennen die Ansprechpartner vor Ort in der Region Aachen. Im Raum Aachen/Düren/Heinsberg helfen wir in strafrechtlichen Notfällen mit kurzen Reaktionszeiten oder vermitteln bei Verhinderung weiter!

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.