Beulke: Klausurenkurs im Strafrecht

Werner Beulke hat einen Klausurenkurs im Strafrecht entworfen, der in drei Bänden hoffentlich den meisten Studenten längst ein Begriff ist. Die Reihe bietet dabei genau die Punkte, auf die es für mich ankommt:

  • Für jede der drei Phasen des Studiums ein abgestimmtes Werk
  • Ein einheitlicher Aufbau
  • Sinnvolle inhaltliche Gestaltung: Weder fehlen essentialia, noch sind die Werke mit Ballast „aufgebläht“
  • Vernünftige Preise

Was mich bei der Reihe auf den ersten Blick angesprochen hat (den ersten Band habe ich mir 2003 zugelegt) war die Zielgruppenorientierung: Der erste Band wendet sich an Anfänger, der zweite an Fortgeschrittene, der Dritte an Examenskandidaten. Das merkt man dann auch daran, dass z.B. nur im ersten Buch sich ein Abschnitt zur „Methodik der Fallbearbeitung“ findet, die übrigens sehr verständlich ist manchem Anfänger eine gute Hilfe sein wird.

Inhaltlich ändern sich die dargestellten Fälle mit jedem Buch einerseits im Schwierigkeitsgrad, andererseits in der Orientierung an dem, was auch in den Klausuren in der entsprechenden Phase üblicherweise kommt. Was der Autor nicht macht ist ein „Hochschrauben“ im Schreibstil, ein Anfänger dürfte z.B. problemlos auch den Band 2 lesen und sogar verstehen können. Er kann nur nichts damit anfangen, weil die dargestellten Probleme in seinen Klausuren nicht vorkommen werden.

Weiterhin handelt es sich um echte Klausurenkurse, das heißt: Man findet Fallbesprechungen und in diesen Fallbesprechungen dann erläuternde Hinweise, die sich aber auf die Diskussion der ausgewählten (Schwerpunkt-)Probleme beschränken. Ein wenig ändert sich das dann im dritten Band, in dem es durchaus umfangreicher wird – aber immer noch vertretbar ist. Zum einen kommen die ersten beiden Bänden mit 9 bzw. 10 Fällen aus, während der dritte Band 14 Fälle bietet, aber auch die Ausführungen sind etwas umfangreicher geraten, was dazu führt, dass der dritte Band etwa 50% mehr Seiten hat als die ersten beiden jeweils.

Im Aufbau sind die Bücher gleich (abgesehen davon, das nur im ersten die Einführung in die Methodik zu finden ist): Es gibt zwei Kapitel. Im ersten finden sich die Fallbesprechungen, das zweite bietet Hilfen zur Wiederholung und Vertiefung. Hier finden sich dann auch didaktische Hilfsmittel:

  1. Auflistung der im Buch behandelten Problemschwerpunkte samt Fundstellen
  2. Definitionen
  3. Aufbau der Falllösung (gemeint sind Schemata)
  4. Überblick über die wichtigsten Falllösungsbücher und Anleitungsaufsätze
  5. Fundstellen zu Klausuren und Hausarbeiten aus juristischen zeitschriften, passend zum Schwierigkeitsgrad des jeweiligen Buches

Es gibt dabei etwas, mit dem Beulke beweist, dass er die Klausur des Studenten im Auge hat – und nicht akademische Grundsatzfragen: In den wichtigsten Falllösungsbüchern findet man (übrigens schon im Werk von 2003) einen Hinweis auf die auch von mir dringend empfohlenen Falllösungsbücher von Niederle. Spätestens mit diesem Hinweis, den man von Professoren wohl eher nur unter der Hand (wenn überhaupt) bekommt, ist klar, dass Beulke nicht nur weiss, was in der Klausur zählt, sondern das auch unmittelbar weiter gibt.

Das merkt man auch bei Beulke selber inhaltlich: Bei ihm stehen nicht akademische Probleme im Vordergrund, sondern einmal die Vermittlung der in Klausuren gängigen/typischen Probleme, die auch einfach sitzen müssen. Andererseits die knappe Darstellung des „akademischen Fundaments“, das man zur Diskussion dieser Probleme mitbringen muss.

Die preisliche Gestaltung ist durchdacht: Mit jedem Level steigen auch die Preise, wobei das „teuerste“ Buch mit 23 Euro immer noch höchst angemessen ist.

Die Jurakopf-Einschätzung

Kurz und bündig: Kaufen und machen. Jedenfalls die ersten beiden Bücher sind ideale Ergänzungen zu den laufenden Übungen und man kann locker eine Klausur pro Woche aus den Büchern durcharbeiten. Das hilft enorm und gepaart mit den Büchlein von Niederle muss man sich schon Mühe geben, um mit ernsthaftem Durcharbeiten noch Klausuren zu verhauen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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