Betrug und Hehlerei durch Ankauf und Weiterverwendung gefälschter Fahrkarten

Am 14.03.2016 verurteilte das Amtsgericht München einen19-jährigen berufslosen Münchner wegen und versuchtem zu einer Geldauflage von 400 Euro. Der junge Mann kaufte am 26.08.2015 von einem Unbekannten am Hauptbahnhof in München elf Einzelfahrkarten der Münchener Verkehrsgesellschaft mit Seriennummern, die einen Gesamtwert von 118,80 Euro hatten, für 50 Euro. Er rechnete jedenfalls damit, dass die Fahrscheine zuvor gestohlen worden waren.

Zwei Tage später ging er zum MVG-Kundencenter am Hauptbahnhof. Dort gab er gegenüber einer Mitarbeiterin an, dass er die Fahrkarten zurückgeben und dafür den Kaufpreis bekommen wolle. Die Mitarbeiterin erkannte anhand der Seriennummern, dass die Fahrkarten gestohlen waren und verständigte die Polizei.
Die zuständige Richterin verurteilte den jungen Mann nach Jugendstrafrecht. Er war in der Verhandlung geständig, bereute die Tat und entschuldigte sich.
Bei der Höhe der Strafe wertete das Gericht zu seinen Lasten, dass er erst am 18.06.2015 beim erwischt worden war. Die 400 Euro Geldauflage kommen einem gemeinnützigen Verein zu Gute, der sich um straffällige Jugendliche und Heranwachsende kümmert.

Urteil des Amtsgerichts München vom 14.03.2016
Aktenzeichen 1011 Ds 451 Js 247149/15 jug
Quelle: Pressemitteilung des Gerichts

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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