Raservideos kosten den Führerschein

Dies musste ein 25-jähriger Gelsenkirchener in einem Erörterungstermin der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen feststellen. Er hatte sich regelmäßig Sportwagen eines schwäbischen Herstellers geliehen und rasante Spritztouren unternommen, die er in selbstgedrehten Videos festhielt. So filmte er unter anderem eine Fahrt mit 180 km/h durch die Innenstadt sowie rasante Wendemanöver und „Burnouts“ auf einer Einbahnstraße in der Nähe der Schalke – Arena. In weiteren Videos warfen die Fahrzeuginsassen Eier auf Passanten.

Rund 20 Videos stellte die Polizei im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen wegen anderer Tatvorwürfe auf dem PC des Klägers sicher und leitete sie an die Fahrerlaubnisbehörde weiter. Die entzog dem Kläger wegen der fehlenden charakterlichen Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr die .

Zu Recht, wie die Kammer dem Kläger in dem Erörterungstermin verdeutlichte. Allein die gefilmten Fahrten entgegen der Fahrtrichtung nach den Wendemanövern in der Einbahnstraße hätten das Flensburger Punktekonto des Klägers um mindestens 40 Punkte bereichert. Die Kammer wies insbesondere darauf hin, dass auch Fahrten, die wegen inzwischen möglicherweise eingetretener Verfolgungsverjährung nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könnten, bei der Entziehung der Fahrerlaubnis zu berücksichtigen seien. In Verfahren dieser Art ist nämlich auf die – längeren – Tilgungsfristen für die Eintragung in das Verkehrszentralregister abzustellen.

Um seine Chancen auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einer von der Kammer empfohlenen verkehrspsychologischen Therapie und der voraussichtlich notwendigen medizinisch – psychologischen Untersuchung, nicht auch noch durch die Feststellungen in einem rechtskräftigen Urteil zu verringern, hat der Kläger die zurückgenommen. Der Bescheid der Behörde wurde damit bestandskräftig, so dass die Kammer keine schriftliche Entscheidung mehr zu treffen hat.

(Quelle: PM des VG Gelsenkirchen)

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Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf. Spezialgebiete von RA DF: Verkehrsstrafrecht, Kapitalstrafsachen, Drogendelikte, Sexualstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.

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